NAME: Shchekoldina Lyudmila Ivanovna
Geburtsdatum: 25. Juni 1976
Aktueller Stand in der Strafsache: Überführt
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (1.1), 282.2 (2)
In Gewahrsam genommen: 136 Tage in der Untersuchungshaftanstalt, 807 Tage in der Kolonie
Satz: Strafe in Form einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 1 Monat mit Entzug des Rechts auf Aktivitäten im Zusammenhang mit der Organisation und Teilnahme an öffentlichen Vereinigungen, Gruppen für eine Dauer von 3 Jahren und mit Freiheitsbeschränkung für eine Dauer von 1 Jahr 8 Monaten, mit Verbüßung einer Freiheitsstrafe in einer Strafkolonie des allgemeinen Regimes
Aktueller Standort: Correctional Colony No. 28 of the Volgograd Region
Adresse für die Korrespondenz: Shchekoldina Lyudmila Ivanovna, born 1976, Correctional Colony No. 28 of the Volgograd Region, ul. Promyshlennaya, 12, Leninsk, Volgograd Region, 404621

Unterstützungsschreiben können per Post oder über das zonatelecom.

Hinweis: In den Schreiben werden keine Themen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung behandelt; Briefe in anderen Sprachen als Russisch sind nicht erlaubt.

Biographie

Am 29. April 2020, auf dem Höhepunkt der Pandemie, brachen FSB-Offiziere mit Vertretern der lokalen Kosaken in die Wohnungen von Zivilisten in zwei Dörfern der Region Krasnodar ein, führten Durchsuchungen und Verhöre durch. Ljudmila Schtschekoldina aus dem Dorf Pawlowskaja wurde von den Sicherheitskräften verdächtigt, eine "Anhängerin einer verbotenen Organisation" zu sein. Gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet und dem Gläubigen wurde das Anerkenntnis abgenommen, nicht zu gehen.

Ljudmila wurde im Juni 1976 im Dorf Alexandrowka (Region Krasnodar) geboren. Mein Vater ist schon tot, meine Mutter ist Rentnerin. Sie hat eine ältere Schwester und einen älteren Bruder. Als Kind lernte sie Klavier spielen und webte gerne Makramee.

Nach ihrem Abschluss an der Staatlichen Universität Orjol erhielt Ljudmila einen Abschluss als Grundschullehrerin mit dem Recht, in der Mittelstufe russische Sprache und Literatur zu unterrichten. Als Spezialistin für den sozialen Schutz der Bevölkerung arbeitete sie in ihrem Heimatdorf mit Rentnern, Behinderten und Waisenkindern. 2007 zog sie in das Dorf Pawlowskaja. Dort arbeitete sie als Stuckateurin, Haushälterin und ist jetzt Hausmeisterin an einer Sportschule. Die Mitarbeiter respektieren Ljudmila, und der Arbeitgeber schätzt ihre gewissenhafte Einstellung zur Arbeit, was durch Dankesschreiben an sie bestätigt wird.

Als Kind dachte Ljudmila über den Sinn des Lebens und die Ursachen des Bösen und der Ungerechtigkeit in der Welt nach. Besonders beunruhigte sie die Frage, was mit einem Menschen nach dem Tod passiert. Mitte der 90er Jahre lernte Ljudmila die biblischen Lehren kennen und erhielt zufriedenstellende Antworten auf ihre Fragen. Daraufhin schlug Ljudmila den christlichen Weg ein und sieht es als ihre Pflicht an, die Informationen, die ihr selbst geholfen haben, mit anderen zu teilen.

Nach den gewaltsamen Razzien am 29. April 2020 verschlechterte sich Ljudmilas emotionaler und körperlicher Zustand erheblich, chronische Krankheiten verschlimmerten sich aufgrund der Nervosität und sie musste zu Ärzten. Verwandte helfen Ljudmila und sorgen sich um sie. Am meisten betroffen ist die betagte Mutter, die nicht mehr auf die Hilfe ihrer Tochter verzichten kann.

Ljudmilas Mitarbeiter sind schockiert, dass eine verantwortungsbewusste und anständige Frau, die nie verurteilt wurde, plötzlich als Kriminelle eingestuft werden kann. Kollegen ermutigen Ljudmila mit Zusicherungen: "Warten Sie, alles wird gut, wir werden für Sie beten!"

Fallbeispiel

Im April 2020 eröffnete der FSB ein Strafverfahren gegen Ljudmila Schtschekoldina aus dem Dorf Pawlowskaja. Die Anschuldigung stützte sich auf den Bericht des Agenten des Geheimdienstes Iltschenko, dass der Gläubige angeblich versucht habe, ihn in die Aktivitäten einer extremistischen Organisation zu verwickeln. So betrachteten die Ermittlungen seine Gespräche mit Schtschekoldina über biblische Themen. Nach einer neunstündigen Durchsuchung des Hauses der Frau und einem Verhör verpflichteten sie sich schriftlich, den Ort nicht zu verlassen. Im Mai 2021 ging der Fall vor Gericht. Ein Jahr später verurteilte das Gericht den Gläubigen zu 4 Jahren und 1 Monat Haft in einer Strafkolonie. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil im Oktober 2022. Im März 2023 änderte das Kassationsgericht diese Entscheidung nicht. In der Kolonie verschlechterte sich Ljudmilas Gesundheitszustand und sie sollte operiert werden. Sechs Monate lang litt die Gläubige unter starken Schmerzen, und erst im August 2023 erlaubte die Verwaltung der Kolonie, dass sie die notwendige Behandlung erhielt.
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