Aktualisierte: 26. April 2024
NAME: Petrov Konstantin Nikolayevich
Geburtsdatum: 9. August 1986
Aktueller Stand in der Strafsache: Überführt
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (1), 282.3 (1)
In Gewahrsam genommen: 2 Tage in der vorläufigen Haftanstalt, 63 Tage in der Untersuchungshaftanstalt, 236 Tage Unter Hausarrest
Derzeitige Einschränkungen: Anerkennung, nicht zu gehen
Satz: Strafe in Form von 7 Jahren Freiheitsstrafe mit Entzug des Rechts auf Ausübung von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Organisation, Verwaltung und Teilnahme an der Arbeit öffentlicher religiöser Organisationen und Vereinigungen für eine Dauer von 7 Jahren, mit Freiheitsbeschränkung für 1 Jahr, eine Freiheitsstrafe gilt als ausgesetzt mit einer Probezeit von 5 Jahren

Biographie

Ein Jahr nach der Hochzeit wurde Konstantin Petrow unerwartet verhaftet, verbrachte 64 Tage in einer Untersuchungshaftanstalt und wurde dann unter Hausarrest gestellt. Mehrere Jahre lang musste er sein Recht auf Religionsfreiheit vor Gericht beweisen.

Konstantin wurde 1986 in Nischnewartowsk (Region Tjumen) geboren. Als Kind spielte er gerne Gitarre und besuchte einen Theaterclub, mit dem er in andere Städte tourte. Mehrere Jahre lang beschäftigte er sich mit Judo. Als er 8 Jahre alt war, starb sein Vater und die Mutter zog die Kinder allein groß. Konstantin hat einen älteren Bruder.

Im Gymnasium erlernte Konstantin den Beruf des Elektrikers. Er beschäftigte sich auch mit der Reparatur von Haushaltsgeräten, Elektronik und der Reparatur und Dekoration von Wohnungen. Er arbeitete als Spezialist für die Reparatur von Waschmaschinen und anderen elektrischen Geräten.

Schon als Kind wollte Konstantin mehr über Jesus Christus erfahren. Im Alter von 13 Jahren las er ein Buch über ihn, das ihn beeindruckte. Später lernten er und sein Bruder Zeugen Jehovas kennen, die ihnen halfen, die Bibel besser zu verstehen. 3,5 Jahre lang leistete Konstantin Zivildienst in einer Chemiefabrik in Kasan, da seine friedliebende christliche Überzeugung es ihm nicht erlaubte, zu den Waffen zu greifen.

Konstantin lebte einige Zeit in Kasan, zog dann nach Brjansk und lebt seit 2015 in Magadan. Im Jahr 2017 heiratete er Tatjana, ein Mädchen, das ihm im Geiste nahe steht. Sie arbeitete als Schneiderin und reinigte die Räumlichkeiten. Tatjana gehörte zu den Ehefrauen, die einen gemeinsamen Brief an den Rat unter dem Präsidenten der Russischen Föderation schickten.

Das Paar liebt es, Zeit miteinander zu verbringen – Kuchen zu kochen und zu backen, Musikinstrumente zu spielen und zu singen, in der Natur zu sein und mit Freunden zu wandern.

Alle Verwandten, auch die Mütter von Konstantin und Tatjana, sind besorgt über die Strafverfolgung und verstehen nicht, wie friedliche gute Menschen eines schweren Verbrechens beschuldigt werden können. Seit mehreren Jahren haben sie aufgrund von Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Strafverfahren keine Gelegenheit, sich persönlich zu sehen.

Fallbeispiel

Nach einer Reihe von Durchsuchungen in Magadan im Mai 2018 wurden Konstantin Petrow, Jewgeni Sjabow und Sergej Jerkin in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht. Am selben Tag wurde in Chabarowsk Iwan Pujda durchsucht. Er wurde verhaftet und dann in die 1600 km entfernte Untersuchungshaftanstalt Magadan gebracht. Die Gläubigen verbrachten zwei bis vier Monate hinter Gittern und wurden dann unter Hausarrest gestellt. Im März 2019 führte der FSB eine weitere Durchsuchungsserie durch. Die Zahl der Angeklagten in dem Fall stieg später auf 13, darunter sechs Frauen, darunter ältere Menschen. Der Ermittler sah in der Abhaltung friedlicher Gottesdienste die Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation, die Beteiligung an ihr und deren Finanzierung. In fast vier Jahren Ermittlungen wuchs das Verfahren gegen 13 Gläubige auf 66 Bände an. Sie ging im März 2022 vor Gericht. Bei den Anhörungen wurde klar, dass der Fall auf der Aussage eines geheimen Zeugen beruhte - eines FSB-Informanten, der geheime Aufzeichnungen über friedliche Gottesdienste führte. Im März 2024 wurden die Gläubigen zu Bewährungsstrafen von 3 bis 7 Jahren verurteilt.