NAME: Ganin Aleksandr Vyacheslavovich
Geburtsdatum: 8. Januar 1957
Aktueller Stand in der Strafsache: wer die Hauptstrafe verbüßt hat
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (2)
In Gewahrsam genommen: 1 Tag in der vorläufigen Haftanstalt
Satz: Strafe in Form einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren mit Freiheitsbeschränkung von 9 Monaten; Die Freiheitsstrafe wird mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren bedingt

Biographie

Am frühen Morgen des Monats Mai 2019 brachen FSB-Beamte in das Haus von Alexandr Ganin ein, durchsuchten ihn und brachten ihn in eine vorübergehende Haftanstalt. Der Gläubige wurde des Extremismus bezichtigt; Im Oktober 2020 verurteilte ihn das Gericht nur wegen seines Glaubens an Jehova Gott zu 3 Jahren Haft auf Bewährung.

Alexandr wurde 1957 im Dorf Ekhabi auf der Insel Sachalin geboren. Als Kind liebte er es, Motorrad zu fahren. Nach dem Abitur wurde Alexandr Fahrer. Jetzt im Ruhestand, verbringt viel Zeit im Garten, liebt Tiere.

Seit mehr als zwanzig Jahren ist Alexandr fest davon überzeugt, dass es einen allmächtigen Schöpfer gibt, und die Bibel ist sein Wort. Seine Frau Svetlana, mit der er seit 1980 verheiratet ist, begann sich ebenfalls für das Spirituelle zu interessieren, nachdem sie positive Veränderungen im Charakter ihres Mannes beobachtet hatte. Nach Angaben von Verwandten und Freunden von Alexandr wurde er für nichts verurteilt.

Fallbeispiel

Im Jahr 2019 eröffnete der FSB in Uljanowsk ein Verfahren gegen die Mysins und ihre Glaubensbrüder Selenskyj, Tabakow, Ganin und Chatschikyan. Nach den Durchsuchungen wurden sie ins Gefängnis gesteckt und später unter Hausarrest gestellt. Darüber hinaus wurden Ersparnisse und Autos im Wert von 1,5 Millionen Rubel von Gläubigen beschlagnahmt. Die Anklage nach Artikel 282.2 beschränkte sich auf die Teilnahme an “Aktivitäten, die religiöses Singen, Predigen, das Studium des Artikels und Gebete umfassten”. Die Gläubigen waren ernsthaft besorgt über die Repressionen, Sergej Mysin, der zwei Monate hinter Gittern verbrachte, landete auf der Intensivstation. Der Staatsanwalt empfahl, alle sechs für 3 bis 7 Jahre in eine Kolonie des allgemeinen Regimes zu schicken und das beschlagnahmte Eigentum und Geld zu konfiszieren. Das erstinstanzliche Gericht verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 3,5 Jahren auf Bewährung. Das Berufungsgericht erhöhte die Bewährungsstrafe für Sergej Mysin um sechs Monate - auf bis zu 4 Jahre - und ließ die Strafen für den Rest der Gläubigen unverändert.
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