NAME: Chaykovskiy Ivan Stepanovich
Geburtsdatum: 1. Mai 1955
Aktueller Stand in der Strafsache: Verurteilte Person
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (1)
In Gewahrsam genommen: 3 Tage in der vorläufigen Haftanstalt, 376 Tage in der Untersuchungshaftanstalt, 855 Tage Unter Hausarrest, 559 Tage in der Kolonie
Derzeitige Einschränkungen: Haftanstalt
Satz: Strafe in Form einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren 3 Monaten mit Verbüßung einer Strafe in einer Strafkolonie des allgemeinen Regimes, mit Entzug des Rechts auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Führung und Teilnahme an der Arbeit öffentlicher Organisationen für einen Zeitraum von 3 Jahren, mit einer Freiheitsbeschränkung für einen Zeitraum von 1 Jahr
Freiheitsstrafe: An Oktober 2027
Aktueller Standort: Correctional Colony № 1, Yaroslavl Region

Chaykovskiy Ivan Stepanovich, born 1955, Correctional Colony № 1, Yaroslavl Region, Ul. Khlebnaya, 12, Yaroslavl, 150036

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Hinweis: Die Erörterung von Themen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung ist in Briefen nicht erlaubt; Andere Sprachen als Russisch werden nicht bestanden.

Fallbeispiel

Im November 2020 fand in Moskau eine groß angelegte Sonderoperation statt – Durchsuchungen in 22 Wohnungen von Jehovas Zeugen. Vardan Zakaryan wurde aufgrund von Verletzungen, die ihm von den Strafverfolgungsbeamten zugefügt wurden, ins Krankenhaus eingeliefert. Er sowie Witalij Komarow, Jurij Tschernyschew, Iwan Tschaikowskij und Sergej Schatalow wurden in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht. Sie wurden angeklagt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben, und Zakaryan wurde angeklagt, andere daran beteiligt zu haben. Es ist erwähnenswert, dass Tschaikowskij im Jahr 2010 durch den EGMR eine Entschädigung für die Verletzung seiner Rechte aufgrund der illegalen Liquidation der Moskauer Gemeinde der Zeugen Jehovas erhielt. Im Winter 2022 ging der Fall vor Gericht. Die Anklage stützte sich auf die Aussage des FSB-Agenten “Makarow”, der ein Interesse an der Bibel vortäuschte. Im März 2023 verurteilte das Gericht Chaykovskiy, Komarov, Chernyshev und Shatalov zu 6 Jahren und 3 Monaten und Zakaryan zu 4 Jahren und 3 Monaten in einer Strafkolonie. Die Berufungs- und Kassationsgerichte bestätigten diese Entscheidung. Vardan Zakaryan wurde im Oktober 2025 freigelassen und nach Armenien abgeschoben.
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