Seweryntschik Kirill, Alexejewa Walentina, Chorikow Juri und Chorikow Roman, Juni 2026.

Seweryntschik Kirill, Alexejewa Walentina, Chorikow Juri und Chorikow Roman, Juni 2026.

Seweryntschik Kirill, Alexejewa Walentina, Chorikow Juri und Chorikow Roman, Juni 2026.

Ungerechte Urteile

Von 4 bis 6,5 Jahren auf Bewährung. In Surgut wurde das Verfahren gegen die örtlichen Zeugen Jehovas abgeschlossen.

Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen

Am 19. Juni 2026 verkündete das Stadtgericht Surgut das Urteil in einem der beiden prominenten Strafverfahren gegen Zeugen Jehovas in der Stadt. Juri Chorikow, sein Sohn Roman, Walentina Alexejewa und Kirill Sewerintschik wurden nach den Artikeln zur „Organisation“ und „Teilnahme“ an der Tätigkeit einer verbotenen Organisation schuldig gesprochen. Das Verfahren gegen die Gläubigen zog sich über sieben Jahre hin.

Richter Alexei Korjakin verhängte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung: für Juri Chorikow 6 Jahre und 6 Monate, für Roman Chorikow 6 Jahre und 4 Monate, für Walentina Alexejewa 5 Jahre, für Kirill Sewerintschik 4 Jahre. Außerdem entschied das Gericht, von den Chorikows insgesamt 990.244 Rubel einzuziehen.

Roman Chorikow ist 35 Jahre alt und arbeitet als Automechaniker. In der Vergangenheit absolvierte Roman den zivilen Ersatzdienst aus Überzeugung. In seinem letzten Wort wandte er sich an das Gericht: „Ich freue mich, dass wir allen Prozessbeteiligten zeigen konnten, dass wir keine Extremisten und keine religiösen Fanatiker sind, sondern ganz normale Menschen mit eigenen Interessen, Träumen und Hoffnungen – nur mit einem festen Glauben an unseren Gott Jehova.“

Romans Vater, der 58-jährige Juri, ist pensionierter Mitarbeiter des Innenministeriums und arbeitete viele Jahre im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit einer Bank. Nach der Hausdurchsuchung änderte sich seine Situation am Arbeitsplatz deutlich: „Die Bankleitung begegnete mir plötzlich mit Misstrauen, obwohl ich einen guten Ruf hatte. Schließlich empfahl mir der Mitarbeiter der eigenen Sicherheitsabteilung, selbst zu kündigen, was ich dann auch ohne Bedauern tat.“ In seinem letzten Wort sagte er: „In unseren Herzen gibt es keine Grausamkeit, keinen religiösen Hass, keine Intoleranz und keine Zwietracht.“

Walentina Alexejewa ist die älteste der Verurteilten, sie ist 67 Jahre alt. Ihr Sohn, der seit seiner Kindheit unter einer Behinderung der Gruppe I leidet und ständiger Pflege bedarf, ist auf ihre Unterstützung angewiesen. Außer der Mutter gibt es niemanden, der sich um ihn kümmern könnte.

Der 29-jährige Kirill Sewerintschik arbeitet als Elektromechaniker für Aufzüge. Sein Vater Artur wurde zuvor ebenfalls wegen seines Glaubens in derselben Stadt verurteilt und erhielt ebenfalls eine Bewährungsstrafe.

Das Strafverfahren wurde im Februar 2019 eingeleitet – nach einer Reihe massiver Hausdurchsuchungen, bei denen sieben Gläubige gefoltert wurden. Kirill Sewerintschik gehörte zu denen, die damals brutal geschlagen wurden.

Die Grundlage für die Anklage bildeten die Aussagen eines geheimen Zeugen mit dem Namen „Alexei Mironow“. Laut seiner Aussage begann er 2018 aus Neugier selbst, mit den Zeugen Jehovas zu kommunizieren, und wandte sich später an den FSB. Walentina Alexejewa sagte in einer Verhandlung: „Mironow begann, die Bibel aus eigenem Antrieb zu studieren; er kam ohne Einladung zu mir nach Hause. Aus diesem Grund wirft man mir Beeinflussung (Einbeziehung) in die Tätigkeit der liquidierten juristischen Person vor.“

Die Anklageschrift umfasste fast 5.000 Seiten – ein Umfang vergleichbar mit einer Vielzahl vollständiger Bücher. Die Verhandlungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Kern der Vorwürfe bestand darin, dass die Ermittlungsbehörde Gespräche über die Bibel, gemeinsame Gebete und gottesdienstliche Treffen als extremistische Tätigkeit einstufte. Gleichzeitig enthält die Akte ein Gutachten, das bestätigt, dass in den Äußerungen der Gläubigen „keine Anzeichen von Aufstachelung zu Feindschaft, Propaganda von Überlegenheit oder Anstiftung zu Gewalttaten“ festgestellt wurden.

Insgesamt wurden im Autonomen Kreis Chanti-Mansi 27 Gläubige wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt.

Der Fall Chorikow und andere in Surgut

Fallbeispiel
Im Februar 2019 wurde nach einer Reihe von Hausdurchsuchungen in Surgut, die von Folter und Misshandlungen begleitet waren, Jewgeni Kosak wegen seiner Glaubenspraxis zum Beschuldigten in einem Strafverfahren. Man warf ihm die Beteiligung an einer extremistischen Organisation sowie deren Finanzierung vor. Später führten Ermittlungsbeamte im Rahmen dieses Strafverfahrens weitere Hausdurchsuchungen bei Zeugen Jehovas durch. Das Verfahren gegen Kosak und das Verfahren gegen 18 andere Gläubige wurden separat geführt. Im Juli 2023 wurden auch Walentina Alexejewa und Kirill Sewerintschik nach dem Paragraphen zur Beteiligung an einer extremistischen Organisation strafrechtlich verfolgt, während Juri und Roman Chorikow der Organisation und Finanzierung der Aktivitäten beschuldigt wurden. Im Februar 2025 gelangte das Verfahren vor Gericht, die Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Im Juni 2026 verurteilte das Gericht alle Angeklagten zu Bewährungsstrafen: 6,5 Jahre für Juri Chorikow, 6 Jahre und 4 Monate für Roman Chorikow, 5 Jahre für Walentina Alexejewa und 4 Jahre für Kirill Sewerintschik.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen
Siedlung:
Surgut
Woran besteht der Verdacht?:
„Er hielt Ansprachen, beteiligte sich am Predigtdienst mit örtlichen Zeugen Jehovas, führte Treffen mit ‚Pionieren‘, ‚Ältesten‘ und ‚Diensthelfern‘ durch, unter anderem zur Organisation der Tätigkeit der ‚Ältesten‘ in der Versammlung ‚Wsljetnoje‘.“
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902711017027628
Eingeleitet:
11. Februar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
Ermittlungsbehörde der Stadt Surgut im Ermittlungsausschuss der Russischen Föderation für den Autonomen Kreis Chanty-Mansijsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1.1), 282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-66/2026 (1-464/2025)
Gericht erster Instanz:
Сургутский городской суд Ханты-Мансийского автономного округа — Югры
Richter am Gericht erster Instanz:
Алексей Корякин
Fallbeispiel
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