Verbüßte Strafen

Lyudmila Shchekoldina, eine der Zeuginnen Egos aus Kuban, aus der Strafkolonie entlassen

Territorium Krasnodar,   Gebiet Wolgograd

Drei Jahre und elf Monate – das ist die Zeit, in der Lyudmila Shchekoldina, eine 49-jährige Gewissensgefangene aus dem Dorf Pawlowskaja, hinter Gittern saß. Am 15. April 2026 wurde sie aus der Strafkolonie Nr. 28 in der Region Wolgograd entlassen. Nach ihrer Entlassung wurde sie von ihren Geschwistern, ihrem Neffen und Freunden empfangen.

Lyudmila musste ihr Recht, die Bibel zu lesen, nicht nur vor Gericht, sondern auch in Gewahrsam verteidigen. Eine Zeit lang war es ihr verboten, ihre persönliche Schrift zu benutzen. Eine Bibel aus der Gefängnisbibliothek wurde ebenfalls beschlagnahmt, angeblich weil ihr ein offizieller religiöser Stempel fehlte. Aus demselben Grund wurde eine Sammlung biblischer Bücher, die aus einer örtlichen Kirche stammten, weggenommen. Nur kurz vor ihrer Freilassung wurde ihre Beharrlichkeit belohnt, und sie durfte endlich eine Bibel besitzen.

Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme litt Lyudmila unter schweren gesundheitlichen Problemen, darunter innere Erkrankungen, Arthritis und starke Wirbelsäulenschmerzen. Die Verurteilung störte eine geplante Operation: Sie wurde zu vier Jahren und einem Monat Haft verurteilt und sofort in Gewahrsam genommen. Es dauerte mehr als ein Jahr, bis sie endlich die medizinische Versorgung erhielt, die sie brauchte. Bis dahin musste sie trotz ihres Zustands in einer Bekleidungswerkstatt arbeiten und andere Aufgaben ausführen.

Ihre Behandlung erfolgte unter Bewachung: Für Lyudmila und ihre fünf Begleiter wurden zwei separate Krankenhauszimmer zugewiesen. Shchekoldina äußerte sich positiv über das Krankenhauspersonal, insbesondere über den Chefarzt, der ihren Urlaub verschoben hatte, um die Operation durchzuführen. Die Genesungsphase war von weiterer emotionaler Not geprägt: Der Bruder des Gläubigen verlor seine Frau, und Lyudmilas Neffe, Aleksandr Davydenko, wurde wegen seines Glaubens in Untersuchungshaft genommen.

"Ich konnte spüren, dass Menschen auf der ganzen Welt für mich beteten. Ich hatte die Kraft, weiterzumachen, habe nicht den Mut verloren und konnte meine Freude bewahren", sagte Lyudmila und erklärte, was ihr half, durchzuhalten.

Mehr als 240 Frauen in Russland wurden wegen ihrer Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas repressioniert. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung befinden sich 15davon noch in Untersuchungsanstalten, Strafkolonien oder Justizvollzugsanstalten im ganzen Land.

Fall Shchekoldina in Pawlowskaja

Fallbeispiel
Im April 2020 eröffnete der russische Föderale Sicherheitsdienst (FSB) ein Strafverfahren gegen Lyudmila Shchekoldina aus dem Dorf Pawlowskaja. Die Anklagen basierten auf einem Bericht eines FSB-Informanten namens Ilchenko, der behauptete, der Gläubige habe angeblich versucht, ihn in die Aktivitäten einer extremistischen Organisation einzubeziehen. Die Ermittler interpretierten seine Gespräche mit Shchekoldina zu biblischen Themen als Beweis für extremistische Aktivitäten. Nach einer neunstündigen Durchsuchung ihres Hauses und einem Verhör wurde Shchekoldina unter Reisebeschränkungen gestellt. Im Mai 2021 wurde der Fall vor Gericht gebracht. Ein Jahr später verurteilte das Gericht den Gläubigen zu vier Jahren und einem Monat in einer Strafkolonie des Generalregimes. Das Urteil wurde im Oktober 2022 in der Berufung bestätigt. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme litt Lyudmila unter schweren gesundheitlichen Problemen und musste operiert werden, die erst im August 2023 durchgeführt wurde. Lyudmila wurde im April 2026 veröffentlicht.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Territorium Krasnodar
Siedlung:
Pawlowskaja
Woran besteht der Verdacht?:
Laut der Untersuchung "beging sie gezielte Handlungen, um ... in den Aktivitäten einer extremistischen Organisation ... indem er die Attraktivität des Dienstes an Jehova beschreibt."
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007030001000049
Eingeleitet:
23. April 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der FSB-Direktion für das Gebiet Krasnodar
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1.1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-25/2022 (1-103/2021)
Gericht:
Pavlovskiy District Court for the Krasnodar Territory
Richter am Gericht erster Instanz:
Olga Marchenko
Fallbeispiel
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