Anastasiya Gaytur am Tag der Urteilsverkündung

Anastasiya Gaytur am Tag der Urteilsverkündung

Anastasiya Gaytur am Tag der Urteilsverkündung

Ungerechte Urteile

"Ich werde nicht aufhören, Christin zu sein" – Anastasiya Gaytur, unterdrückte Nachfahrin, verurteilt für ihren Glauben

Kurgan Region

Am 15. September 2025 befand Richter Andrej Petrow die 29-jährige Anastasiya Gaytur des Extremismus für schuldig und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 300 Tausend Rubel. "Angesichts der strafrechtlichen Verfolgung wegen des Glaubens", sagte der Gläubige vor dem Stadtgericht von Kurgan, "habe ich das Gefühl, dass sie mich künstlich zum Verbrecher machen wollen."

Anastasiya verteidigte ihre Position wie folgt: "Es gibt nicht eine einzige negative Eigenschaft in dem Fall, es gibt keine Menschen, deren Leben ich verderben würde. Selbst die Zeugen der Anklage haben nichts Schlechtes über mich gesagt." In sieben Gerichtsverhandlungen, die über drei Monate stattfanden, sei nur die Religionszugehörigkeit des Gläubigen bewiesen worden, so die Verteidigung.

Als Zeugin Jehovas in vierter Generation weiß Anastasiya aus erster Hand, was Unterdrückung des Glaubens ist: Ihre Verwandten wurden im Sommer 1949 im Rahmen der Operation Süd aus der Moldauischen SSR nach Sibirien deportiert. Die Verfolgung von Anastasiya selbst begann im Jahr 2024, ein Jahr nachdem ein Strafverfahren gegen ihren Vater Aleksandr eröffnet worden war. Seitdem sah sich das Mädchen mit einer Reihe von Einschränkungen konfrontiert: Anerkennungsvereinbarung, Sperrung von Konten, Verlust des Arbeitsplatzes (sie war Reinigungskraft vor demselben Gericht, das ihren Fall verhandelte).

Anastasia sagt: "Es war schwierig für meinen Körper, sich an die neuen Realitäten anzupassen, er begann zu versagen, also musste ich ins Krankenhaus." Anastasiya konnte dank der Hilfe ihrer Lieben mit all den Schwierigkeiten fertig werden. "Sie wissen besser als jeder andere, welchen Nerven und welche Gesundheit diese unfaire Verfolgung erlitten hat", sagte sie. Sie sprach auch herzlich von ihren Freunden, die sie trösteten, Liebe und Fürsorge zeigten und ihr Geschenke machten.

Die Strafverfolgung hatte Auswirkungen auf Anastasiyas Weltanschauung. "Obwohl ich nie reich gelebt habe und die einfachen Dinge immer zu schätzen wusste", gab sie zu, "aber mit der Verfolgung begann ich, Gott mehr dafür zu danken, dass ich zum Beispiel zu Hause in meinem gemütlichen Zimmer übernachte und nicht in einer Untersuchungshaftanstalt; Ich schlafe auf meinem bequemen Sofa mit einem sauberen Bett ohne Kakerlaken; Ich kann so viel essen und schlafen, wie nötig ist; Atmen Sie tief frische Luft; meine Familie persönlich sehen zu können." Gleichzeitig bleibt Anastasiya ihrem Glauben treu: "Ich werde den gewählten Weg nicht aufgeben und aufhören, das zu sein, was ich bin – eine Christin."

Im heutigen Russland sind mindestens fünf Familien von Jehovas Zeugen, darunter Alexander Gaitur, Iwan Schuljuk, Viktor Ursu, Jewgenij Zinich, Alexander und Michail Schewtschuk, aus denselben Gründen angeklagt worden, aus denen ihre Verwandten während der Sowjetzeit nach Sibirien verbannt wurden.

Der Fall Gaytur in Kurgan

Fallbeispiel

Ende Mai 2024 wurde eine Einwohnerin von Kurgan, Anastasiya Gaytur, nach ihrem Vater Aleksandr wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt. Das Ermittlungskomitee eröffnete ein Strafverfahren gegen das Mädchen wegen des Artikels über die Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation, und später wurde ihre Wohnung durchsucht. Anastasia wurde verhört und unter Anerkennungsvertrag gestellt. Im Mai 2025 ging der Fall vor Gericht, und Ende August wurde ein Urteil gefällt - eine Geldstrafe von 300 Tausend Rubel.

Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kurgan Region
Siedlung:
Kurgan
Woran besteht der Verdacht?:
"Gaytur AA beteiligt sich an der Durchführung von religiösen Fernversammlungen von Anhängern der verbotenen religiösen Vereinigung der Lehre der Zeugen Jehovas... bestehend aus aufeinanderfolgenden Handlungen zum Singen von Liedern aus einer besonderen Sammlung religiöser Lehren der Zeugen Jehovas und Gebeten zu Jehova Gott, zum Studium und zur Erörterung von Artikeln religiösen Inhalts" (aus der Entscheidung über die Einleitung eines Strafverfahrens).
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12407370001000014
Eingeleitet:
28. Mai 2024
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung des FSB-Direktorats Russlands für das Gebiet Kurgan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-808/2025
[i18n] Court of the first instance:
Kurgan City Court
[i18n] Judge:
Andrey Petrov
Fallbeispiel
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