Alexander Lubin

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Biographie

Alexander Lubin gestorben Älterer Mann mit Behinderung hat in drei Jahren die Untersuchungshaftanstalt, die Ermittlungen und das Gericht durchlaufen

Kurgan Region

Am 11. November 2024 starb der wegen Extremismus verurteilte Alexander Lubin im Alter von 68 Jahren. Der Behinderte wurde fast einen Monat lang in einer Untersuchungshaftanstalt festgehalten und erst nach Intervention des EGMR wieder freigelassen, es war schwierig für ihn, zu jeder Gerichtsverhandlung zu gehen, und nach dem Urteil wurde sein Zustand kritisch.

Im Juli 2021 wurde Aleksandr Lubin festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Schon damals stellte seine Inhaftierung in einer Untersuchungshaftanstalt laut den vorgelegten ärztlichen Attesten eine reale Gefahr für sein Leben dar. So hatte er eine schwere Gefäßerkrankung, Bluthochdruck und eine Autoimmunerkrankung, die verschiedene Organe betraf. Er musste jeden Tag 16 Stunden lang befeuchteten Sauerstoff erhalten, der in der Untersuchungshaftanstalt nicht zur Verfügung gestellt wurde. Lubins Anwälte reichten eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, dem stattgegeben wurde: 20 Tage später wurde der Mann aus der Untersuchungshaftanstalt entlassen .

"Ich kann mit Sicherheit sagen, dass sich sein Gesundheitszustand nach der Inhaftierung von Aleksandr und seinem Aufenthalt in der Untersuchungshaftanstalt erheblich verschlechtert hat. Vor seiner Festnahme ging er alleine in den Supermarkt, um Lebensmittel zu kaufen, nach seiner Freilassung konnte er nicht mehr weiter als bis zum Hof des Hauses gehen", sagt Lubins Verteidiger. "Er war sehr besorgt in den Tagen, als die Gerichtsverhandlungen stattfanden."

Im Oktober verurteilte das Gericht Alexander zu einer Geldstrafe von 500 Tausend Rubel, obwohl die Staatsanwaltschaft eine siebenjährige Bewährungsstrafe gefordert hatte. Lubin gelang es, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen, da er sie für unfair und rechtswidrig hielt. Danach berichtete Aleksandrs Frau Tatjana, dass ihr Mann auf der Intensivstation lag und an ein Beatmungsgerät angeschlossen war – er konnte nicht mehr selbstständig atmen.

"Die Ermittlungen und die Staatsanwaltschaft glauben, dass sie nur ihren Job machen. Und die Gerichte, die vergleichsweise milde – "barmherzige" – Urteile fällen. Aber all diese Ungerechtigkeit kostet buchstäblich das Leben gewöhnlicher friedlicher Menschen", sagt Jaroslaw Siwulskij, ein Vertreter der Europäischen Vereinigung der Zeugen Jehovas.

Alexander Lubin ist der zwölfte Zeuge Jehovas in Russland, der während der Ermittlungen ums Leben kam .

Der Fall Lubin in Schadrinsk

Fallbeispiel
Im Juli 2021 eröffnete das Ermittlungskomitee in Schadrinsk ein Strafverfahren wegen Glaubens gegen Alexander Lubin, einen älteren Mann mit einer Behinderung der Gruppe II. Sein Haus wurde durchsucht. Der Gläubige wurde für 1,5 Monate in eine Untersuchungshaftanstalt eingewiesen, obwohl er regelmäßig stationär behandelt werden musste und sich kaum bewegen konnte. Laut den Anweisungen der Ärzte musste Aleksandr 16 Stunden am Tag eine Sauerstoffflasche benutzen, was im Gefängnis unmöglich war. Im August 2021 entließ das Gericht auf Antrag des EGMR und von Menschenrechtsaktivist*innen Aleksandr aus der Untersuchungshaftanstalt. Ilia Yershov war auch Angeklagter in diesem Fall, aber das Material gegen ihn wurde in separate Verfahren aufgeteilt. Im Juni 2023 kam Lubins Fall vor Gericht. Während des Prozesses verhörte die Staatsanwaltschaft Zeugen, die über 80 Jahre alt waren. Im Oktober 2024 verurteilte das Gericht den Gläubigen zu einer Geldstrafe von 500 Tausend Rubel (die Staatsanwaltschaft forderte eine 7-jährige Bewährungsstrafe). Einen Monat später landete Aleksandr aufgrund der Verschlechterung seines Zustands auf der Intensivstation und starb.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kurgan Region
Siedlung:
Schadrinsk
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12102370012000108
Eingeleitet:
13. Juli 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
Erste Abteilung der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Kurgan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-2/2024 (1-217/2023)
Gericht erster Instanz:
Shadrinskiy District Court of the Kurgan Region
Richter am Gericht erster Instanz:
Natalya Korotneva
Fallbeispiel
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