Alexej Gerassimow

Ungerechte Urteile

Berufung in Tatarstan bestätigte das Urteil von Alexej Gerassimow aus Kasan zu 6 Jahren Gefängnis

Tatarstan

Aleksej Gerassimow, 43, ein Zeuge Jehovas, der wegen seines Glaubens verurteilt wurde, wird trotzdem in die Kolonie gehen. Diese Entscheidung wurde am 22. März 2024 von einem Richtergremium des Obersten Gerichtshofs von Tatarstan unter dem Vorsitz von Marsel Fakhriev getroffen und die Verurteilung des Gläubigen bestätigt.

Alexej Gerassimow nahm an der Anhörung per Videokonferenz aus der Untersuchungshaftanstalt teil. Er ist seit Dezember 2023 inhaftiert, als ihn das Bezirksgericht Kirowski in Kasan zu 6 Jahren Gefängnis verurteilte und ihn des Extremismus für schuldig befand, weil er weiterhin die Religion der Zeugen Jehovas praktizierte, indem er an friedlichen religiösen Zusammenkünften und öffentlichen Bibelgesprächen teilnahm.

Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. In der Berufung von Gerassimows Anwalt heißt es unter anderem: "Im erstinstanzlichen Gericht gab es keine Kontradiktorik und Gleichheit der Parteien, da der Vorsitzende Richter der Verteidigung das Recht entzogen hat, geheime Zeugen vor Meineid zu schützen."

Der Punkt ist, dass die Ermittlungen und der Staatsanwalt die Anklagelinie auf der Grundlage der Falschaussage von Alexander Komzolow aufgebaut haben, der in der Vergangenheit die Zusammenkünfte der Zeugen Jehovas besucht hatte. Diese Zeugenaussagen werden wörtlich in den Materialien mehrerer anderer ähnlicher Fälle gegen Gläubige in Kasan wiederholt. Sogar grammatikalische Fehler sind die gleichen. Nach Angaben von Aleksejs Ehefrau Natalia Gerassimowa kannten sie und ihr Mann Komzolow nicht und kommunizierten entgegen seiner Aussage nie mit ihm. Im Zusammenhang mit den Fälschungen reichte Natalia beim Ermittlungskomitee Russlands und bei der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation eine Beschwerde gegen die Handlungen von I. Ismailow, einem Mitarbeiter des Zentrums für Extremismusbekämpfung, und A. Geniatullin, einem Ermittler des Ermittlungskomitees, ein, die in den Fall ihres Mannes verwickelt waren.

Zuvor hatte der Gläubige vor Gericht mit der letzten Aussage darauf aufmerksam gemacht, dass es keine Beweise für seine Schuld gebe: "In meinem Fall gibt es kein einziges Opfer, was durch die Akten und die Aussagen von Zeugen bestätigt wird. Während des gesamten Prozesses hat die Staatsanwaltschaft nicht angegeben, wo, wann oder in Gegenwart von Personen ich irgendetwas gesagt oder getan habe, das mich eines extremistischen Artikels beschuldigt hätte." Alexej Gerassimow beteuert nach wie vor seine Unschuld.

Bis März 2024 wurden 13 Zeugen Jehovas in Tatarstan wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt, zwei von ihnen verbüßen Haftstrafen in einer Strafkolonie und neun weitere wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Der Fall Gerassimow in Kasan

Fallbeispiel
Alexej Gerassimow wurde in Kasan erneut Opfer religiöser Verfolgung. Im März 2022 wurden Hausdurchsuchungen in den Wohnungen von Zeugen Jehovas durchgeführt. Mehrere von ihnen, darunter Gerassimow, wurden verhört. Nach Angaben der Ermittler traf sich Alexej weiterhin mit Glaubensgenossen, um über die Heilige Schrift zu sprechen, die nach Ansicht der Behörden die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung Russlands untergräbt. In diesem Zusammenhang leiteten die Strafverfolgungsbeamten ein Strafverfahren gegen den Gläubigen ein und beschuldigten ihn, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Im Januar 2023 wurde der Fall an das Bezirksgericht Kirowski Kasan übergeben, und im Dezember 2023 wurde der Gläubige zu 6 Jahren Gefängnis verurteilt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Tatarstan
Siedlung:
Kazan
Woran besteht der Verdacht?:
"einzelne Einwohner von Kasan in religiöse Aktivitäten einbezogen" und auch "Entscheidungen über die Versammlung von Mitgliedern und die Suche nach Komplizen in der ideologischen Propaganda getroffen", "Vorträge gehalten und Videoaufnahmen gezeigt haben, die für die Ideen der religiösen Organisation der Zeugen Jehovas werben"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12202920022000012
Eingeleitet:
10. Februar 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation in der Republik Tatarstan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-131/2023
Gericht erster Instanz:
Кировский районный суд г. Казани
Richter am Gericht erster Instanz:
Анна Крюченкова
Fallbeispiel