Leonid Druzhinin und Jewgenij Bitusow vor Gericht, Dezember 2022

Ungerechte Urteile

Das Kassationsgericht bestätigte die Haftstrafen für Gläubige von Zeya: 6,5 und 6 Jahre. Leonid Druzhinin und Jewgenij Bitusow werden ihre Haftstrafen weiterhin in der Kolonie verbüßen

Amur Region

Am 19. März 2024 wies die Justizkammer des Neunten Kassationsgerichts der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Wladiwostok die Klage von Leonid Druzhinin und Jewgenij Bitusow zurück und bestätigte das erstinstanzliche Strafmaß: 6,5 bzw. 6 Jahre Haft.

In ihren Kassationsbeschwerden erinnerten die Gläubigen das Gericht daran, dass die Strafverfolgungsbehörden keine einzige Tatsache nachgewiesen hätten, dass sie illegale Aktivitäten begangen hätten. Auch wurde keine einzige verletzte Person identifiziert. Der Anwalt der Angeklagten betonte, dass "ihr Motiv nicht extremistisch war, sondern die Absicht, das Recht auszuüben, ihren Glauben zu bekennen und zu verbreiten". Verurteilte werden ausschließlich positiv charakterisiert. Bitusov hat eine unterhaltsberechtigte kleine Tochter.

In der Amur-Region wurden 23 Zeugen Jehovas aus religiösen Gründen strafrechtlich verfolgt. 13 von ihnen verbüßen bereits Haftstrafen in der Kolonie.

Der Fall Druzhinin und Bitusov in Zeya

Fallbeispiel
Im Sommer 2020 eröffnete der FSB ein Strafverfahren gegen Jehovas Zeugen in Zeya, darunter Jewgenij Bitusow und Leonid Druschinin, die Zeugen im Fall ihres Glaubensgenossen Konstantin Moiseenko waren. Ein Jahr später wurden sie wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation angeklagt. Die Wohnungen von Gläubigen wurden zweimal durchsucht, im März 2019 und im Oktober 2020. Beide Männer haben Familien, und Jewgenij Bitusow ist Vater eines minderjährigen Kindes. Im Oktober 2021 stufte der Ermittler die Anklage als Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation ein. Im Mai 2022 wurde das Strafverfahren an das Gericht weitergeleitet. Im Dezember 2022 verurteilte das Gericht Bitusov und Druzhinin zu 6 bzw. 6,5 Jahren Haft. Das Berufungsgericht und das Kassationsgericht bestätigten das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Amur Region
Siedlung:
Zeya
Woran besteht der Verdacht?:
"Durch die Suche nach Orten für religiöse Veranstaltungen, die Ausstattung dieser Orte mit Computerausrüstung ... wissentlich organisierte wöchentliche religiöse Veranstaltungen" (von der Entscheidung zur Strafverfolgung)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007100001000038
Eingeleitet:
10. August 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Zweigstelle des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands in der Region Amur
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-96/2022
Gericht erster Instanz:
Зейский районный суд Амурской области
Richter am Gericht erster Instanz:
Ольга Колесова
Fallbeispiel