Wladimir Atryachin, Georgij Nikulin und Elena Nikulina, Alexander Schewtschuk, Alexander Koroljow und Denis Antonow sind bei der Anhörung vor dem Kassationshof per Videokonferenz anwesend. Oktober 2023

Ungerechte Urteile

Das Kassationsgericht bestätigte das Urteil gegen sechs Gläubige aus Saransk. Eines davon wird im November veröffentlicht

Mordwinien,   Gebiet Saratow

Am 17. Oktober 2023 bestätigte das erste Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Saratow das Urteil gegen sechs Gläubige aus Mordwinien. Per Gerichtsbeschluss wurden sie zu Haftstrafen zwischen 2 und 6 Jahren in Strafkolonien geschickt.

Wladimir Atryachin, Georgij Nikulin und Jelena Nikulina, Alexander Schewtschuk, Alexander Koroljow und Denis Antonow wurden des Extremismus beschuldigt und wegen friedlicher religiöser Aktivitäten inhaftiert. Aleksandr Shevchuk soll im November dieses Jahres aus dem Gefängnis entlassen werden, nachdem er seine Strafe vollständig verbüßt hat. Auch gegen seinen Bruder Mikhail wurde wegen ähnlicher Vorwürfe ein Strafverfahren eingeleitet.

Die Weltgemeinschaft äußert ihre Bestürzung über die Strafverfolgung von Jehovas Zeugen in Rußland. Bereits 2019 appellierte das Büro des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte an die russischen Behörden: "Wir fordern die russische Regierung auf, das Gesetz zur Bekämpfung extremistischer Aktivitäten zu überarbeiten [...]. Wir fordern die Behörden außerdem auf, die Anklage fallen zu lassen und alle Personen freizulassen, die wegen der Ausübung ihres Rechts auf Religionsfreiheit inhaftiert sind."

Der Fall Schewtschuk und andere in Saransk

Fallbeispiel
Im Februar 2019 eröffnete der FSB in Saransk ein Strafverfahren gegen drei Gläubige wegen des Verdachts des Extremismus. Nach Massendurchsuchungen landeten Wladimir Atryakhin, Vater von zwei kleinen Kindern, sowie Alexander Schewtschuk und Georgi Nikulin in einer Untersuchungshaftanstalt, wo sie 2 bis 5 Monate verbrachten. Später erschienen 3 weitere Angeklagte in dem Fall - Alexander Koroljow, Elena Nikulina und Denis Antonow. Der Fall ging im Mai 2021 vor Gericht. Der Verteidigung gelang es, dem Gericht mehrmals zu zeigen, dass der freigegebene Zeuge Wlassow eine Falschaussage machte. Im August 2022 wurden die Gläubigen verurteilt: Wladimir Atryachin wurde zu 6 Jahren verurteilt, Georgi und Jelena Nikulin zu je 4 Jahren und 2 Monaten und Alexander Schewtschuk, Alexander Koroljow und Denis Antonow zu 2 Jahren Haft. Die Berufung bestätigte das Urteil. Im November 2023 wurde Alexander Schewtschuk aus der Kolonie entlassen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Mordwinien
Siedlung:
Saransk
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge verbreiteten sie "Ideologie und Glauben unter den Bürgern der Republik Mordwinien ... durch das Führen von Gesprächen mit Bürgern von Saransk und anderen Bevölkerungszentren", was als "Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidierung aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907890001000003
Eingeleitet:
4. Februar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Direktion des FSB der Russischen Föderation für die Republik Mordwinien
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1), 282.2 (1.1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-13/2022 (1-216/2021)
Gericht:
Ленинский районный суд г. Саранска
Richter am Gericht erster Instanz:
Елена Симонова
Fallbeispiel