Von links nach rechts: Vladimir Sakada, Yevgeniy Zhukov und Vladimir Maladyka nehmen per Videokonferenz an der Berufungsverhandlung teil

Ungerechte Urteile

In einem Berufungsverfahren in Sewastopol wurde das Urteil gegen drei örtliche Zeugen Jehovas bestätigt. für ihren Glauben an Gott, Sie werden lange Haftstrafen in einer Strafkolonie verbüßen<br>

Krim

Am 11. Oktober 2023 bestätigte die Justizbehörde des Stadtgerichts Sewastopol die Verurteilung von Wladimir Maladyka (60), Jewgenij Schukow (53) und Wladimir Sakada (52) - jeweils sechs Jahre in einer Kolonie des allgemeinen Regimes. Das Urteil trat in Kraft, kann aber vor dem Kassationsgericht angefochten werden.

In seiner Berufung wies der Anwalt darauf hin, dass Maladyka, Sakada und Schukow "nur verurteilt wurden, weil sie sich zu ihrem Glauben bekannten, der auf der Bibel basiert, und weil sie ihren christlichen Glauben friedlich praktizierten". Bei den Gerichtsverhandlungen leugneten sie nicht, Zeugen Jehovas zu sein, und sangen zusammen mit Familie und Freunden Lieder, in denen sie Gott lobten, wandten sich im Gebet an ihn und sprachen über die Bibel. Gleichzeitig erklärten die Gläubigen, dass es ihr Ziel sei, sich zu ihrer Religion zu bekennen, Menschen zu helfen und Freundlichkeit und Liebe für andere zu zeigen.

Nach Ansicht der Verteidigung hat die Verurteilung von Maladyka, Schukow und Sakada "deutlich gezeigt, dass sie weiterhin strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie ihre religiösen Ansichten nicht aufgeben". Gleichzeitig verpflichtete die Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017 die Bürger nicht, ihren Glauben und ihre üblichen Formen des Bekenntnisses zu ändern.

Siebenundzwanzig Gläubige von der Krim wurden bereits wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt. Aufgrund ihrer Verurteilung wurden zwölf Personen zu sechs oder mehr Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt, zwei weitere erhielten Bewährungsstrafen. Die Weltgemeinschaft und Menschenrechtsaktivisten halten die Verfolgung der Zeugen Jehovas für ungerecht und fordern die Russische Föderation auf, die Strafverfahren einzustellen und politische Gefangene freizulassen.

Der Fall Schukow und andere in Sewastopol

Fallbeispiel
Im Oktober 2020 führten Sicherheitskräfte Durchsuchungen von Gläubigen in Sewastopol durch. Am Vortag hatte der FSB ein Strafverfahren gegen Wladimir Maladyka, Jewgenij Schukow und Wladimir Sakada eröffnet. Sie wurden beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation nur wegen ihres Glaubens an Jehova Gott organisiert zu haben. Die Anklage stützte sich auf Videoaufzeichnungen von 4 Gottesdiensten der Zeugen Jehovas, die von FSB-Agenten gemacht worden waren. Die Gläubigen verbrachten einen Tag in einer vorübergehenden Haftanstalt, dann schickte das Gericht sie in eine Untersuchungshaftanstalt. Im April 2021 ging der Fall vor Gericht. Während der Anhörung erklärte der FSB-Offizier Dmitri Schewtschenko, der die Gläubigen überwachte, dass es bei ihren Handlungen keine Anzeichen von Extremismus oder Aufstachelung zu religiösem Hass gebe. Während der Ermittlungen und des Prozesses verbrachten die Männer mehr als ein Jahr und 4 Monate in einer Untersuchungshaftanstalt und jeweils mehr als 8 Monate unter Hausarrest. Im Oktober 2022 verurteilte das Gericht sie zu 6 Jahren Gefängnis in einer Kolonie des allgemeinen Regimes. Eine Beschwerde bestätigte diese Entscheidung ein Jahr später.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Krim
Siedlung:
Sewastopol
Woran besteht der Verdacht?:
Der Untersuchung zufolge "beaufsichtigten sie die liturgischen Versammlungen, machten die Menschen mit der Heiligen Schrift vertraut und vollbrachten Werke der Barmherzigkeit ... Verbreitung von Informationen in der Gesellschaft, die wissenschaftliche, soziale, historische Themen betreffen" (von der Entscheidung, als Beschuldigter zu erscheinen)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007350001670043
Eingeleitet:
1. Oktober 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Zweigstelle des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands in der Republik Krim und in der Stadt Sewastopol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-13/2022 (1-228/2021)
Gericht:
Нахимовский районный суд г. Севастополя
Richter:
Ольга Бердникова
Fallbeispiel