Ungerechte Urteile

Die Berufung in Kemerowo bestätigte das Urteil gegen Ljubow Serebrjakowa, 72. Sie erhielt eine vierjährige Bewährungsstrafe<br>

Gebiet Kemerowo

Am 5. September 2023 bestätigte das Bezirksgericht Kemerowo das Urteil der 72-jährigen Lubov Serebryakova, die zu vier Jahren Bewährungsstrafe mit einer Bewährungszeit von drei Jahren und einer Freiheitsbeschränkung von zehn Monaten verurteilt wurde, weil sie über Gott gesprochen hatte. Gegen das Urteil kann vor dem Kassationsgericht Berufung eingelegt werden.

In ihrer Berufung wies Lubov Serebryakova auf die Fehler hin, die ihrer Meinung nach vom erstinstanzlichen Gericht begangen wurden. Zum Beispiel beschreibt das Urteil nicht die spezifischen extremistischen Handlungen, an denen sie beteiligt war, die die Staatsanwaltschaft angeblich durchgeführt hat. Das Datum, die Uhrzeit und der Ort extremistischer Handlungen und ihre Rolle bei der Unterstützung der Aktivitäten der verbotenen Organisation werden nicht angegeben. Darüber hinaus merkt der Gläubige an, dass "das Urteil nicht auf den Annahmen" der Zeugen der Anklage beruhen kann. In ihrer Zeugenaussage erklärten sie, dass sie die Angeklagte nicht kannten und sie noch nie zuvor getroffen hätten. Einer von ihnen ist ein Geistlicher einer anderen Konfession, der ebenfalls nichts von dem bestätigen konnte, was dem Rentner vorgeworfen wird.

Vor Beginn der unfairen Strafverfolgung erlitt Lubow zwei Herzinfarkte, und kurz vor Abschluss der Ermittlungsverfahren benötigte sie erneut eine kardiologische Notfallversorgung.

Russische Gerichte haben bereits 85 Zeugen Jehovas verurteilt, die älter als 60 Jahre waren. Davon erhielten 21 Gläubige eine tatsächliche Haftstrafe, 12 Personen befinden sich derzeit in Strafkolonien.

Der Fall Serebryakova in Nowokusnezk

Fallbeispiel
Im Sommer 2021 wurden Durchsuchungen bei Jehovas Zeugen in der Stadt Nowokusnezk durchgeführt. Ein Jahr später leitete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen die Rentnerin Lubow Serebrjakowa ein, und sie erhielt eine Anerkennungsvereinbarung. Die Ermittlungen ergaben, dass der Gläubige des Extremismus schuldig war, weil er die Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht und über die Bibel gesprochen hatte. Die Sorge vor einer strafrechtlichen Verfolgung verschlechterte den ohnehin schon schlechten Gesundheitszustand der Frau. Im August 2022 kam der Fall vor Gericht. Etwa ein Jahr später wurde der Gläubige zu vier Jahren Bewährungsstrafe verurteilt, obwohl der Staatsanwalt ein Jahr weniger forderte. Die Berufung bestätigte dieses Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Kemerowo
Siedlung:
Novokuznetsk
Woran besteht der Verdacht?:
"persönlich die Aktivitäten der Organisation und ihre ideologischen Einstellungen propagierte", "an missionarischen Aktivitäten teilnahm", "an Zusammenkünften von Anhängern der Religion der Zeugen Jehovas teilnahm und die Religion der Zeugen Jehovas predigte" (aus der Entscheidung, als Angeklagter zu erscheinen)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12202320010000262
Eingeleitet:
8. Juli 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Kemerowo - Kusbass
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-21/2023 (1-269/2022)
Gericht erster Instanz:
Кузнецкий районный суд г. Новокузнецка
Richter am Gericht erster Instanz:
Ольга Чайка
Fallbeispiel
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