Einwohner von Gukowo, die wegen ihres Glaubens verurteilt wurden, kommunizieren per Videoschalte mit einer Selbsthilfegruppe. Januar 2023

Einwohner von Gukowo, die wegen ihres Glaubens verurteilt wurden, kommunizieren per Videoschalte mit einer Selbsthilfegruppe. Januar 2023

Einwohner von Gukowo, die wegen ihres Glaubens verurteilt wurden, kommunizieren per Videoschalte mit einer Selbsthilfegruppe. Januar 2023

Ungerechte Urteile

In Krasnodar hat der Kassationsgerichtshof <br>Stattgab der Berufung von sechs Zeugen Jehovas aus der Stadt Gukovo statt, die wegen ihres Glaubens verurteilt worden waren: Sechseinhalb bis sieben Jahre in einer Strafkolonie

Gebiet Rostow,   Territorium Krasnodar,   Gebiet Lipezk,   Gebiet Uljanowsk

Am 25. Juli 2023 bestätigte das Richtergremium des IV. Kassationsgerichts der Allgemeinen Gerichtsbarkeit unter dem Vorsitz von Igor Konyaev das Urteil und die Berufung von sechs Gläubigen aus der Stadt Gukovo dagegen. Sie alle verbüßen bereits ihre Strafe in den Strafkolonien.

Aleksey Goreliy, Oleg Shidlovskiy, Nikita Moiseyev, Aleksey Dyadkin, Vladimir Popov und Yevgeniy Rasumov wurden zu sechseinhalb bis sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Dieses harte Urteil wurde im September 2022 von Richterin Natalya Batura vom Stadtgericht Gukovsky gegen diese Zeugen Jehovas verhängt. Die Gläubigen landeten im August 2020 hinter Gittern, unmittelbar nachdem die Ermittler ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet und ihre Wohnungen durchsucht hatten.

Die Berufung bestätigte das Urteil des Gerichts erster Instanz und die Gläubigen reichten Klage beim Kassationshof ein. Darin heißt es: "Die Strafverfolgungsbehörden haben keine einzige Tatsache über illegale Aktivitäten der Gläubigen festgestellt. Sogar... [während der Überwachung] wurde nichts aufgezeichnet, was darauf hindeutet, dass . . . Jehovas Zeugen begehen illegale Handlungen oder rufen dazu auf. Es wurde auch keine einzige Person identifiziert, die unter den Aktivitäten der Gläubigen gelitten hat."

Die Verteidigung erinnerte das Gericht an die Entscheidung des Plenums des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation, in der bestätigt wurde, dass die Handlungen der Zeugen Jehovas, die ausschließlich in der Ausübung ihres Rechts auf Religionsfreiheit bestehen, kein Verbrechen darstellen. Das Gericht ignorierte die Argumente der Gläubigen und ihrer Anwälte.

Das voraussichtliche Datum der Entlassung aus der Strafkolonie von Oleg Shidlovskiy und Aleksey Goreliy ist November 2025. Der Rest der Gläubigen sollte im Mai/Juni 2026 freigelassen werden.

Der Fall von Moissejew und anderen in Gukowo

Fallbeispiel
Im August 2020 führten die Sicherheitskräfte Durchsuchungen in den Wohnungen der Einwohner von Gukowo durch. Das Ermittlungskomitee leitete ein Strafverfahren gegen Alexej Djadkin, Wladimir Popow, Jewgenij Rasumow, Alexei Gorelij, Nikita Moissejew und Oleg Schidlowskij ein. Diese friedlichen Gläubigen wurden beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Das Verbrechen der Männer besteht nach Angaben der Ermittler darin, dass sie “zu Jehova Gott beteten und Lieder sangen”. Seit August 2020 befinden sich alle sechs in Untersuchungshaft. Wie sich später herausstellte, hatte ein infiltrierter FSB-Agent die Gläubigen schon seit langer Zeit beobachtet. Im November 2021 kam der Fall vor Gericht. Die Zeugenaussagen der befragten Religionsgelehrten bestätigten, dass diese Männer nur wegen ihrer friedlichen religiösen Aktivitäten vor Gericht gestellt wurden. Im September 2022 verurteilte das Gericht Goreliy und Shidlovskiy zu sechseinhalb Jahren Haft in einer allgemeinen Strafkolonie, während der Rest der Gläubigen zu sieben Jahren verurteilt wurde. Im Januar 2023 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil, sechs Monate später bestätigte es das Kassationsgericht.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Rostow
Siedlung:
Gukovo
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge "beriefen sie Zusammenkünfte von Glaubensbrüdern ein, beteten und sangen Lieder für Jehova Gott".
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002600001000874
Eingeleitet:
7. August 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung für besonders wichtige Fälle der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für das Gebiet Rostow
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-20/2022 (1-710/2021)
Gericht:
Gukovo City Court, Rostov Region
Richter:
Nataliya Batura
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang