Natalja Worojewa

Natalja Worojewa

Natalja Worojewa

Ungerechte Urteile

Natalja Worojewa aus Krasnojarsk muss wegen ihres Glaubens an Jehova Gott eine Geldstrafe von 360 000 Rubel zahlen. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil

Gebiet Krasnojarsk

Am 25. Mai 2023 bestätigte das Bezirksgericht Krasnojarsk das Urteil gegen Natalja Worojewa. Sie wird eine Geldstrafe von 360.000 Rubel für ihren Glauben an Gott zahlen, hat aber das Recht, gegen diese Entscheidung im Kassationsverfahren Berufung einzulegen.

Natalya Voropaeva erklärte, warum sie das Urteil des Bezirksgerichts Zheleznodorozhny in Krasnojarsk vom 24. März 2023 für unbegründet hält: "Die Vorwürfe sind widersprüchlich, vage und beruhen auf Vermutungen. Das Urteil enthält keine extremistischen Äußerungen meinerseits, und die Akten des Falles bestätigen dies." Der Gläubige wies auch darauf hin, dass ihre bloße Teilnahme an den Gottesdiensten Beweis genug für ihre Schuld vor dem Gericht der ersten Instanz sei. Insbesondere ihre kurzen Äußerungen über das Vertrauen in die Bibel, den Glauben an die Auferstehung der Toten und die Notwendigkeit, in der Ehe treu zu bleiben, stufte das Gericht als Extremismus ein.

Die Verteidigung betonte, dass das Gericht die Klarstellungen des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 28. Oktober 2021 nicht beachtet habe, wonach im Falle der Auflösung einer religiösen Vereinigung die Gläubigen ihre Religion weiter ausüben können und ihre Gottesdienste keine Straftat darstellen sollten.

Natalja Worojewa war 2018 religiöser Repression ausgesetzt, als ihre Wohnung im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Andrej Stupnikov durchsucht wurde. Im Herbst 2022 wurde sie selbst zur Angeklagten. Nach nur 4 Monaten Ermittlungen und 2 Monaten Gerichtsverhandlung wurde sie verurteilt.

Die Diskriminierung von Jehovas Zeugen in Russland ist für Menschenrechtsaktivisten ein ernstes Problem. Am 7. Juni 2022 forderte der EGMR die russischen Behörden auf , die strafrechtliche Verfolgung der Gläubigen einzustellen und die Gefangenen freizulassen.

Der Fall Woworajewa in Krasnojarsk

Fallbeispiel
Im November 2017 begannen Strafverfolgungsbeamte in Krasnojarsk mit operativen Durchsuchungsmaßnahmen gegen örtliche Zeugen Jehovas: Ihre Telefongespräche wurden abgehört, elektronische Nachrichten gesichtet und versteckte Audioaufnahmen von Gottesdiensten gemacht. Geheime Informanten waren in die Vorgänge verwickelt. Ein Jahr später wurde das Haus von Natalja Worodajewa im Rahmen eines Strafverfahrens gegen ihren Glaubensbrüder Andrej Stupnikov durchsucht. Im September 2022 verfolgte das Ermittlungskomitee Natalja Worowajewa als Angeklagte wegen eines extremistischen Artikels. Sie wurde als vorbeugende Maßnahme in Form einer schriftlichen Verpflichtung, das Land nicht zu verlassen, ausgewählt. Im Januar 2023 ging der Fall vor Gericht, und 2 Monate später wurde sie für schuldig befunden. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 360.000 Rubel gegen sie. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Krasnojarsk
Siedlung:
Krasnojarsk
Woran besteht der Verdacht?:
"unmittelbar an Sitzungen teilgenommen haben ... Texte aus der Bibel lesen und diskutieren ... bei der Darbietung religiöser Gesänge und Gebete..." (aus der Entscheidung über die Strafverfolgung)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12202040002000060
Eingeleitet:
5. September 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung für den Bezirk Schelesnodoroschni für die Stadt Krasnojarsk der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands für das Gebiet Krasnojarsk und die Republik Chakassien
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-93/2023
Gericht erster Instanz:
Zheleznodorozhniy District Court of the City of Krasnoyarsk
Richter am Gericht erster Instanz:
Ivan Ivanov
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang