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Nach Hausdurchsuchungen bei Zeugen Jehovas in Toljatti wurden zwei Strafverfahren wegen ihres Glaubens eingeleitet
Samara RegionAm 16. Mai 2023 brachen Beamte des Ermittlungskomitees und des FSB in Toljatti in die Häuser von mindestens drei Familien von Gläubigen ein. Es ist bekannt, dass zwei neue Strafverfahren eingeleitet wurden. Aleksandr Dolganov, 34, wurde unter Hausarrest gestellt, und Sona Olopova, 36, unterschrieb ein Anerkennungsabkommen.
Die Hausdurchsuchungen der Dolganows und eines weiteren Gläubigen begannen gegen 6.30 Uhr morgens und dauerten mehr als zwei Stunden. Etwa zur gleichen Zeit fand eine Hausdurchsuchung in der Wohnung von Anatoliy und Sona Olopov statt. Bewaffnete Ordnungshüter konfiszierten elektronische Geräte und persönliche Aufzeichnungen der Gläubigen, und auch Dolganow und Olopowa wurden ausländische Pässe abgenommen. Sona Olopova wurde zum Verhör in das Gebäude der Ermittlungsabteilung gebracht, wo sie bis etwa 19.00 Uhr festgehalten wurde, danach wurde sie im Rahmen einer Anerkennungsvereinbarung freigelassen.
Nach den Durchsuchungen wurde Aleksandr Dolganov festgenommen und in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht. Am nächsten Tag, dem 17. Mai, stellte ihn Elena Laskina, Richterin am Zentralen Bezirksgericht von Toljatti, unter Hausarrest.
Die Strafverfolgung wurde von der Zentralen Ermittlungsabteilung der Stadt Toljatti der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation eingeleitet. Die Ermittlungen wurden von den leitenden Ermittlern A. S. Kharitonov, R. N. Mgoyan und A. O. Grekov geleitet. Am Tag vor den Durchsuchungen leitete dieser mindestens zwei Strafverfahren ein: gegen Aleksandr Dolganov und Sona Olopova. Beiden wird der 2. Teil des Art. 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation zur Last gelegt. Laut Grekov haben die Gläubigen von 2017 bis heute an der Aktivität einer verbotenen religiösen Vereinigung teilgenommen.
Zuvor waren in der Region Samara bereits zwei Strafverfahren gegen fünf Zeugen Jehovas wegen ihres Glaubens eingeleitet worden.