Am Tag der Urteilsverkündung kamen Freunde und Bekannte ins Gerichtsgebäude, um Irina Michailenko (zweite von links) zu unterstützen. April 2023

Am Tag der Urteilsverkündung kamen Freunde und Bekannte ins Gerichtsgebäude, um Irina Michailenko (zweite von links) zu unterstützen. April 2023

Am Tag der Urteilsverkündung kamen Freunde und Bekannte ins Gerichtsgebäude, um Irina Michailenko (zweite von links) zu unterstützen. April 2023

Ungerechte Urteile

Irina Michailenko aus Tscheljabinsk wird für ihren Glauben eine Geldstrafe zahlen. "Ich stehe nur vor Gericht, weil ich ein Zeuge Jehovas bin"

Gebiet Tscheljabinsk

Am 25. April 2023 wurde Irina Michailenko, 54, eine Zeugin Jehovas aus Tscheljabinsk, zu einer Geldstrafe von 120.000 Rubel verurteilt. Die Richterin des Bezirksgerichts Metallurgitscheskij, Ljudmila Blagodyr, war der Ansicht, dass die Gläubigen nur für die friedliche Ausübung ihrer Religion zur Rechenschaft gezogen werden sollten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden. Michailenko beharrt auf ihrer völligen Unschuld. In ihrem Schlussplädoyer sagte sie: "Ich habe keine Verbrechen begangen. Im Gegenteil, in diesem Fall werden meine Rechte verletzt – ich werde des garantierten Rechts beraubt, meinen Glauben zu bekennen und zu verbreiten."

Im März 2019 geriet Irina Michailenko in eine Welle von Durchsuchungen, die im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Walentina Suworowa durchgeführt wurden. Zwei Jahre später wurde sie selbst verdächtigt, an extremistischen Aktivitäten beteiligt gewesen zu sein: Eine zweite Durchsuchung wurde in Michailenkos Haus durchgeführt. Während 11 Monaten wurde die Untersuchung von der dritten Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Tscheljabinsk durchgeführt. Die Ermittlungen ergaben, dass Irina Mikhaylenko sich schuldig gemacht hat, "direkt an ... religiöse Versammlungen", Lieder singen und Gebete sprechen. Am 29. Juli 2022 ging der Fall vor Gericht.

"Gibt es Beweise für meinen Extremismus, also Hass, Feindschaft, Gewalt?", fragte der Gläubige bei einer der Anhörungen. "In den 20 Bänden des Strafverfahrens gibt es weder eine Handlung noch einen einzigen Satz oder ein einziges Wort. Außerdem haben die meisten Dokumente in dem Fall nichts mit mir zu tun." Eine vom Ermittler in Auftrag gegebene Untersuchung bestätigte, dass es in den Materialien, die von den Zusammenkünften der Gläubigen erhalten wurden, keine Anzeichen für eine Anstiftung zu Feindseligkeit oder Hass gab. Es gibt keine Opfer oder Tatsachen illegaler Aktivitäten in diesem Fall.

Das Urteil des EGMR zum Verbot von Zeugen Jehovas in Russland besagt , dass "das Recht, seine Religion 'in Gemeinschaft mit anderen' zu bekennen, seit jeher als wesentlicher Bestandteil der Religionsfreiheit angesehen wird" (§ 268). Trotzdem geht die Verfolgung der Gläubigen weiter. In der Region Tscheljabinsk sind die Urteile gegen 7 Zeugen Jehovas bereits in Kraft getreten.

Der Fall Michailenko in Tscheljabinsk

Fallbeispiel
Die Durchsuchung von Jehovas Zeugen aus Tscheljabinsk im Jahr 2019 veränderte das Leben von Dutzenden von Gläubigen. Unter ihnen ist Irina Mikhailenko, Leiterin einer Anwaltskanzlei. Die Gläubige war Zeugin im Fall von Walentina Suvorova, aber im Jahr 2021 wurde sie selbst der Teilnahme an extremistischen Aktivitäten verdächtigt. Michailenkos Haus wurde erneut durchsucht. Die Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Tscheljabinsk beschuldigte den Gläubigen, “direkt an … religiöse Versammlungen”, Lieder zu singen und Gebete zu sprechen. Michailenko wurde auch beschuldigt, an einem internationalen Kongress der Zeugen Jehovas in Südkorea teilgenommen zu haben. Im Juli 2022 begann der Prozess. Im April 2023 verurteilte das Gericht den Gläubigen zu einer Geldstrafe von 120.000 Rubel. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Tscheljabinsk
Siedlung:
Tscheljabinsk
Woran besteht der Verdacht?:
«... direkt an den von W. N. Suworow einberufenen und organisierten religiösen Zusammenkünften teilgenommen und persönlich gesprochen hat" (aus der Entscheidung, als Angeklagter vorzuführen)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12102750030000024
Eingeleitet:
31. August 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Dritte Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Tscheljabinsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-16/2023
Gericht erster Instanz:
Metallurgicheskiy District Court of the City of Chelyabinsk
Richter am Gericht erster Instanz:
Ludmila Blagodir
Fallbeispiel
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