Ungerechte Urteile

Ein Gericht in der Stadt Birobidschan verurteilte Nataliya Kriger erneut zu einer zweieinhalbjährigen Bewährungsstrafe, weil sie in der Bibel gelesen und an Jehova geglaubt hatte

Jüdisches Autonomiegebiet

Die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Nataliya Kriger vor dem Bezirksgericht Birobidschan der Jüdischen Autonomen Region endete mit einem Schuldspruch: Am 28. März 2023 verhängte Richter Aleksandr Kulikov eine zweieinhalbjährige Bewährungsstrafe gegen die Gläubige, weil sie an friedlichen Gottesdiensten der Zeugen Jehovas teilgenommen hatte.

Das Gericht fällte das gleiche Urteil, als der Fall im Juli 2021 zum ersten Mal verhandelt wurde, obwohl der Staatsanwalt beantragte, den Gläubigen für vier Jahre in eine Strafkolonie zu schicken. Das Urteil wurde nach einer Berufung in Kraft gesetzt, aber das Kassationsgericht stimmte dieser Entscheidung nicht zu. Wie das Richtergremium feststellte, hat das Berufungsgericht das Argument der Gläubigen, dass sie des Extremismus für schuldig befunden wurde, obwohl es kein Motiv der Feindseligkeit oder des Hasses gab, nicht bewertet. Das Gericht gab auch nicht an, welche konkreten Handlungen von Kriger Anzeichen von Extremismus enthielten. Das Berufungsgericht beseitigte diese Fehler bei der zweiten Prüfung des Falles nicht und verwies die Sache an das Bezirksgericht. Diesmal forderte der Staatsanwalt eine zweieinhalbjährige Bewährungsstrafe.

Die Strafverfolgung von Nataliya Kriger läuft seit mehr als drei Jahren. Die Frau ist nach wie vor der Meinung, dass dies eine Ungerechtigkeit ist und dass die Anschuldigungen unbegründet sind. "25 Jahre lang habe ich [als Zeugin Jehovas] versucht, eine gute Bürgerin meines Landes zu sein, und jetzt schlägt die Staatsanwaltschaft vor, mich als Extremistin zu erklären", sagte sie. "Aber ich habe keine extremistischen Handlungen begangen." Die Zeugenaussagen und die untersuchten Beweise deuteten nur auf Nataliyas Religionszugehörigkeit hin und offenbarten kein corpus delicti.

Das Strafverfahren basiert auf Aufnahmen von friedlichen Gottesdiensten. Obwohl die Aufnahmen keine Anzeichen von Extremismus enthielten, wurde Nataliyas Teilnahme an Versammlungen von Gläubigen als Teilnahme an illegalen Aktivitäten gewertet. Kriger wies vor Gericht darauf hin: "Die Versammlung, auf die sich die Anklage gegen mich stützt, ermutigte mich, gute Eigenschaften zu zeigen und gute Taten zum Wohle anderer zu vollbringen ... Alles, was ich bei dieser Veranstaltung gelernt habe, ist, meine Liebe zu Gott und zu anderen Menschen zu steigern. Und das versuche ich zu tun. Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, was ich schuldig bin."

Im Dezember 2022 schickte dasselbe Bezirksgericht in Birobidschan Nataliyas Ehemann wegen ähnlicher Vorwürfe für sieben Jahre in eine Strafkolonie. Er befindet sich derzeit in einer Untersuchungshaftanstalt und wartet auf sein Berufungsverfahren.

In ihrem Schlussplädoyer betonte Nataliya Kriger vor Gericht: "Als Zeugin Jehovas bin ich keine Extremistin und war es auch nie. Niemand hat in Russland verboten, seine Religion auszuüben, und ein Zeuge Jehovas zu sein, ist nach russischem Recht kein Verbrechen. Für mich persönlich ist es eine große Ehre, Zeuge Jehovas zu sein!"

Die weltweite Menschenrechtsgemeinschaft hält die Strafverfolgung von Jehovas Zeugen für rechtswidrig. Insbesondere der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt: "Artikel 9 [der Europäischen Konvention] schützt das Recht der Gläubigen, sich friedlich zu versammeln, um in der von ihrer Religion vorgeschriebenen Weise zu beten" (§ 267).

Kriger-Fall in Birobidschan

Fallbeispiel
Im Mai 2018 wurde das Haus der zivilen Bewohnerin von Birobidschan, Nataliya Krieger, von Sicherheitskräften durchsucht. Drei Tage zuvor war ein Strafverfahren gegen ihren Ehemann Valery wegen Extremismus eröffnet worden, und im Februar 2020 eröffnete der FSB ein Strafverfahren gegen Natalia selbst. Ihr wurde vorgeworfen, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation fortgesetzt zu haben. Im August 2020 ging der Fall des Gläubigen vor Gericht. Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von 4 Jahren, und im Juli 2021 verurteilte das Gericht den Gläubigen zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil, aber im August 2022 verwies die Kassationsbehörde den Fall zur erneuten Berufungsverhandlung, die wiederum den Fall zur Überprüfung an das erstinstanzliche Gericht an einen anderen Richter zurückgab. Er verurteilte den Gläubigen auch zu 2,5 Jahren Gefängnis auf Bewährung. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hat sie vorsätzliche Handlungen im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme und Fortsetzung der Aktivitäten der örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas in der Stadt Birobidschan begangen
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007990001000007
Eingeleitet:
12. Februar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB Russlands im Jüdischen Autonomen Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-37/2023 (1-713/2022; 1-46/2021; 1-464/2020)
Gericht:
Биробиджанский районный суд ЕАО
Richter am Gericht erster Instanz:
Куликов Александр
Fallbeispiel