In einem Berufungsverfahren in der Stadt Nischni Nowgorod wurde die sechsjährige Bewährungsstrafe gegen Gevorg Gevorkyan, einen Zeugen Jehovas, bestätigt
Gebiet NischegorodAm 21. März 2023 wies das Bezirksgericht Nischni Nowgorod die Berufung von Gevorg Gevorkyan gegen das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts zurück, das ihn der Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation für schuldig befunden und zu einer sechsjährigen Bewährungsstrafe verurteilt hatte.
In seinem Schlussplädoyer vor dem Berufungsgericht stellte Gevorkyan fest, dass die Strafverfolgung seine Gesundheit ruiniert und sich negativ auf die Gesundheit seiner Frau ausgewirkt habe. Außerdem, so der Gläubige, habe die "demütigende Durchsuchung, begleitet von verbalen und körperlichen Beleidigungen" an seinem Arbeitsplatz, seinen Ruf in den Augen seiner Kollegen getrübt. Gevorg drückte seine Empfindungen mit folgenden Worten aus: "Verdient ein Mensch all das, dessen sogenannte Schuld nur darin besteht, nicht nur in Worten, sondern auch in Taten an Gott zu glauben und nicht nach Feindschaft, sondern nach Frieden zu streben?"
Im Sommer 2019 erlebten Gevorg Gevorkyan und seine Familie zwei Durchsuchungen an einem Tag und mehrstündige Verhöre. Nach Angaben des Gläubigen wurde in seiner Wohnung ein Audioaufnahmegerät installiert. Die Strafverfolgungsbehörden von Nischni Nowgorod warfen Gevorg vor, gemeinsame Gottesdienste der Zeugen Jehovas abgehalten zu haben, was als Grundlage für seine Strafverfolgung diente.
Am 17. Januar 2022 befand das Bezirksgericht Awtosawodski in Nischni Nowgorod Gevorg Gevorkyan für schuldig , ein Verbrechen gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation begangen zu haben. Der Staatsanwalt forderte daraufhin acht Jahre Haft in einer Strafkolonie, doch das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe. Mit der Entscheidung des Berufungsgerichts trat das Urteil in Kraft, aber der Gläubige beharrt weiterhin auf seiner Unschuld und hat das Recht, gegen die Entscheidung vor dem Kassationsgericht Berufung einzulegen.
Ursprünglich wurde das Strafverfahren gegen Gevorg Gevorkyan vom Fall Sergej Maljanow und anderen getrennt. Es befindet sich noch in der Erprobungsphase. In der Region Nischni Nowgorod sind bereits Schuldsprüche gegen acht Zeugen Jehovas ergangen. In keinem der Strafverfahren gegen Jehovas Zeugen wurde auch nur ein einziger Beweis dafür erbracht, dass die Handlungen der Gläubigen die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung untergraben, Ehen zerstört oder dem Staat oder dem Einzelnen auf andere Weise Schaden zugefügt haben.