In einem zweiten Berufungsverfahren in der Stadt Tscheljabinsk wurde die Haftstrafe der 71-jährigen Ljudmila Salikowa verkürzt. Das Gericht reduzierte die Bewährungsstrafe des Gläubigen von sechs auf zweieinhalb Jahre
Gebiet TscheljabinskAm 23. März 2023 erschien Ljudmila Salikova erneut vor dem Bezirksgericht Tscheljabinsk, das ihr Urteil änderte und die Anklage von der Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation auf die Teilnahme daran umstufte und ihre Bewährungsstrafe auf zweieinhalb Jahre mit einer Bewährungszeit von drei Jahren reduzierte.
Ljudmila Salikowa aus Snezhinsk wird seit Herbst 2020 wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt. Sie wurde vor Gericht gestellt, weil sie "an den religiösen Zusammenkünften der Zeugen Jehovas teilgenommen und über die Lehren der Zeugen Jehovas diskutiert hatte". Den Ermittlungen zufolge handelte es sich bei diesen Aktionen um die Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Im Januar 2022 wurde Ljudmila Salikowa zu einer sechsjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, und das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Die Gläubige gesteht ihre Schuld nicht ein und betrachtet die Strafverfolgung als Justizirrtum. Das Kassationsgericht hob den Schuldspruch nicht auf, stellte aber fest, dass das Berufungsgericht "eine objektive, faire und umfassende Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Gültigkeit des Urteils vermieden hat". Nach Auffassung des Kassationsgerichts "kann eine fehlerhafte Würdigung der Argumente der Berufung durch das Berufungsgericht die korrekte Anwendung des Strafrechts beeinträchtigen ... und damit auch das Urteil." Im Januar 2023 wurde der Fall in die Berufungsinstanz zurückverwiesen .
Vertreter der russischen und ausländischen Öffentlichkeit verurteilen einstimmig die Verfolgung der Zeugen Jehovas in Russland. Insbesondere David Bunikovsky, Gastwissenschaftler an der Theologischen Fakultät der Ostfinnischen Universität und Fellow am Zentrum für Recht und Religion an der Cardiff School of Law and Politics, bezeichnete die Verfolgung von Gläubigen als unmenschlich und gegen die Menschenwürde verstoßend. "Es verstößt gegen das Völkerrecht (Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte von 1966 und Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention) und die Verfassung der Russischen Föderation (Artikel 28), die die Religionsfreiheit garantieren, und es widerspricht dem gesunden Menschenverstand. Sogar ältere Menschen werden ins Gefängnis gesteckt. Wozu? Für das Singen von Liedern, das Bibelstudium und das gemeinsame Gebet in Privatwohnungen", so Bunikowski.