Das Kassationsgericht in Kemerowo bestätigte die Verurteilung von Alexander Bondartschuk und Sergej Jawuschkin zu vier Jahren Bewährung
Gebiet KemerowoAm 10. Januar 2023 bestätigte das Achte Kassationsgericht für allgemeine Gerichtsbarkeit in Kemerowo die Verurteilung von Alexander Bondartschuk und Sergej Jawuschkin zu 4 Jahren Bewährungsstrafe. Die Anhörung fand persönlich statt und wurde von 12 Verwandten und Freunden der Angeklagten besucht.
Das erstinstanzliche Gericht hat sein Urteil im Juni 2021 gefällt, und im Februar 2022 hat die Berufung es unverändert gelassen. Alexander Bondartschuk und Sergej Jawuschkin sind mit den gegen sie erhobenen Vorwürfen immer noch nicht einverstanden, wie sie in ihren Berufungen berichteten: "Weder das Urteil noch das Berufungsurteil enthalten klare Kriterien, anhand derer wir klar erkennen können, welche konkreten Maßnahmen wir ergriffen haben, um die Fortsetzung der illegalen Aktivitäten einer liquidierten juristischen Person zu gewährleisten."
"Ich wurde verurteilt", kommentierte Bondartschuk, "nur weil ich Jehova Gott angebetet hatte, und nannte es eine extremistische, illegale Handlung. Und das ist absurd!"
Jawuschkin erklärte dem Gericht auch, dass Jehovas Zeugen in keiner Weise mit Extremismus in Verbindung gebracht werden können: "An Jehova Gott zu glauben und gleichzeitig Hass auf Menschen zu empfinden, sind unvereinbare Begriffe. Deshalb kann man mich in keiner Weise als Extremisten bezeichnen. Menschen zu lieben und zu respektieren ist meine Lebensweise.
Im Juni 2022 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Verfolgung von Zeugen Jehovas in Russland illegal ist: "Nur religiöse Äußerungen und Handlungen, die Gewalt, Hass oder Diskriminierung enthalten oder dazu aufrufen, können als 'extremistisch' unterdrückt werden. [...] Die Gerichte haben nicht festgestellt, dass die Worte, Handlungen oder Handlungen der Petenten durch Gewalt, Hass oder Diskriminierung gegen andere motiviert sind oder Konnotationen von Gewalt, Hass oder Diskriminierung haben" (§ 271).