Juristische Siege

Ein Berufungsverfahren in Krasnojarsk hob das Urteil gegen Alexander Kabanow auf. Das Gericht stellte fest, dass seine Schuld nicht erwiesen sei

Gebiet Krasnojarsk

Am 27. Dezember 2022 hob ein Richtergremium des Bezirksgerichts Krasnojarsk das Urteil auf, das gegen Aleksandr Kabanov wegen seines Glaubens ergangen war, und gab den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück. Zuvor hatte das Stadtgericht Selenogorsk den Gläubigen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er die Bibel gelesen hatte, aber das Berufungsgericht hielt Kabanows Schuld für nicht bewiesen.

In seinem Appell wies der Gläubige darauf hin, dass sein Handeln ausschließlich friedlicher Natur sei, nämlich "das Bekenntnis zur Religion der Zeugen Jehovas, wozu ein wesentlicher Teil das Studium der Bibel ist, auch mit anderen Gläubigen". Aleksandr glaubt, dass das Ziel des Schuldspruchs darin besteht, "die Angst vor strafrechtlicher Verantwortung zu nutzen, um ihm die Möglichkeit zu nehmen, seine Religion auszuüben". Darüber hinaus räumte die Staatsanwaltschaft ein, dass es keine Opfer gab, und das Urteil spiegelte keine wirklichen Konsequenzen von Kabanows Handlungen wider.

Die Verfolgung von Aleksandr Kabanov begann im Dezember 2019, als er an seinem Arbeitsplatz festgenommen, seine Wohnung durchsucht und er in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht wurde. "Der Glaube an Gott half mir, mir nicht zu viele Sorgen zu machen . . . Aufmunternde Worte von Glaubensbrüdern halfen mir, nicht den Mut zu verlieren", sagte der Gläubige später.

Derzeit werden 28 Gläubige in der Region Krasnojarsk von den Behörden verfolgt. Drei von ihnen – Andrej Stupnikow, Anatolij Gorbunow und Jewgenij Zinitsch – wurden zu verschiedenen Haftstrafen in Strafkolonien des allgemeinen Regimes verurteilt, weil sie mit Menschen über Gott gesprochen hatten.

Das Urteil des EGMR vom 7. Juni 2022, das Jehovas Zeugen in Russland vollumfänglich rechtfertigte , weist darauf hin: "Staaten haben nach der Konvention nicht das Recht zu entscheiden, welche Überzeugungen gelehrt werden dürfen und welche nicht, weil das Recht auf Religionsfreiheit, wie es in der Konvention garantiert ist, jeden Ermessensspielraum des Staates ausschließt, um zu bestimmen, ob religiöse Überzeugungen oder die Mittel, mit denen sie zum Ausdruck gebracht werden, legitim sind" (§ 165).

Der Fall Kabanow in Selenogorsk

Fallbeispiel
Der Sibirier Aleksandr Kabanov wurde Ende Dezember 2019 wegen seines Glaubens an Gott strafrechtlich verfolgt. Dann kam es zu einer Reihe von Durchsuchungen in den Wohnungen von Zeugen Jehovas in Selenogorsk. Der Gläubige verbrachte einen Tag hinter Gittern, danach wurde er freigelassen. Er wurde beschuldigt, “wöchentliche religiöse Zusammenkünfte abzuhalten, religiöse … Einstellungen und die Einbeziehung neuer Anhänger”, die der Ermittler des Ermittlungskomitees mit der Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation gleichsetzte. Der Fall ist seit Februar 2021 vor Gericht anhängig. Das Ergebnis des ersten Prozesses war ein Schuldspruch - 2 Jahre auf Bewährung. Die Berufung hob diese Entscheidung jedoch auf und gab den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück. Ein neuer Prozess begann im Juni 2023 und endete mit einer erneuten Rückgabe des Falles an die Staatsanwaltschaft. Diesmal war das Berufungsgericht mit einer solchen Entscheidung nicht einverstanden - der Fall wurde zur erneuten Prüfung an das Stadtgericht verwiesen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Krasnojarsk
Siedlung:
Selenogorsk
Woran besteht der Verdacht?:
Nach Angaben der Ermittler organisierte er "... die Aktivitäten von 24 Gruppen von Mitgliedern der verbotenen Organisation und überwachte ihre Aktivitäten während der wöchentlichen religiösen Versammlungen, die Verbreitung religiöser und ideologischer Einstellungen der verbotenen Organisation sowie die Einbeziehung neuer Anhänger"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902040011000051
Eingeleitet:
26. Dezember 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht
Untersuchend:
Gemeinsame Ermittlungsdirektion für den geschlossenen Verwaltungsbezirk Selenogorsk der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands für das Gebiet Krasnojarsk und die Republik Chakassien
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-4/2024 (1-129/2023; 1-1/2022; 1-67/2021)
Gericht:
Зеленогорский городской суд Красноярского края
Richter am Gericht erster Instanz:
Доронин Станислав
Fallbeispiel