Ungerechte Urteile

Im Fall Wjasemskij verurteilte das Gericht Sergej Kusnezow wegen seines friedlichen Glaubens zu 2 Jahren und 5 Monaten auf Bewährung

Gebiet Chabarowsk

Am 22. Dezember 2022 verhängte Ksenia Ostanina, Richterin am Bezirksgericht Wjasemskij der Region Chabarowsk, eine Haftstrafe auf Bewährung von 2 Jahren und 5 Monaten gegen den 31-jährigen Sergej Kusnezow mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren wegen der Teilnahme an der Aktivität einer extremistischen Organisation, im Wesentlichen wegen seiner Religion.

"Ich glaube, dass es ein großer Fehler ist, mich als Extremisten zu bezeichnen, denn Hass auf Menschen ist den Zeugen Jehovas fremd, weil sie die Gebote Jesu Christi befolgen, die Menschen zu lieben", betonte der Gläubige in seinem Schlussplädoyer vor Gericht.

Die Verfolgung von Sergej Kusnezow wegen seines Glaubens begann im September 2020 - sein Haus wurde durchsucht. Dies geschah vier Monate nach der Durchsuchung in der Wohnung seines Verwandten Jegor Baranow. Im März 2021 wurde gegen Sergej ein Strafverfahren nach Teil 2 von Art. 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eingeleitet; Eine erneute Durchsuchung seiner Wohnung wurde durchgeführt, und der Gläubige wurde auf die Liste der Extremisten von Rosfinmonitoring gesetzt. Die Ermittlungen, die sechs Monate dauerten, wurden von D. S. Posdnjakow, leitender Kriminalbeamter der FSB-Abteilung des Gebiets Chabarowsk, geleitet.

Im Herbst 2021 ging das Strafverfahren vor Gericht. Keiner der Zeugen konnte bestätigen, dass der Gläubige die Tat begangen hatte, und eine Frau gestand, dass der Ermittler während des Verhörs Druck auf sie ausgeübt habe. Es gab keine Opfer in dem Fall, aber das hielt den Staatsanwalt nicht davon ab, Kusnezow zu drei Jahren Haft in einer Strafkolonie und einem Jahr eingeschränkter Freiheit zu verurteilen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden. Der Gläubige beharrt auf seiner völligen Unschuld.

Der Fall gegen einen weiteren Zeugen Jehovas aus Wjasemski wird von einem anderen Gericht in der Region Chabarowsk geprüft: Der 69-jährige Alexander Schutow wird ebenfalls beschuldigt, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation beteiligt gewesen zu sein.

In einem Urteil vom 7. Juni 2022 bezeichnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die strafrechtliche Verfolgung von Gläubigen in Russland als rechtswidrig: "Die Zwangsliquidation aller religiösen Organisationen der Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation ... Anzeichen einer Politik der Intoleranz seitens der russischen Behörden, die darauf abzielt, Jehovas Zeugen zu zwingen, ihrem Glauben abzuschwören, und andere daran zu hindern, sich ihm anzuschließen" (§ 254).

Der Fall Kusnezow in Wjasemski

Fallbeispiel
Im Jahr 2016 verteidigte Sergej Kusnezow, ein Zeuge Jehovas aus der Stadt Wjasemski, sein Recht auf einen alternativen Zivildienst und bewies, dass Gewalt und alles, was damit zusammenhängt, für ihn inakzeptabel ist. Vier Jahre später wurde er wegen seines friedlichen Glaubens strafrechtlich verfolgt: Zweimal durchsuchten Polizeibeamte seine Wohnung, im März 2021 leitete ein FSB-Ermittler ein Strafverfahren gegen den Gläubigen ein. Er betrachtete die Teilnahme an friedlichen Gottesdiensten als Teilnahme an der Aktivität einer extremistischen Organisation. Die Prüfung des Falles vor Gericht begann im November 2021. Zeugen der Anklage bestritten, dass bei den religiösen Treffen extremistische Äußerungen gemacht wurden. Einer von ihnen gab an, dass er den Angeklagten nicht kenne, und der andere, dass die Strafverfolgungsbeamten Druck auf ihn ausgeübt und seine Aussage verfälscht hätten. Im Dezember 2022 verurteilte das Gericht Sergej Kusnezow zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Chabarowsk
Siedlung:
Wjasemski
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12107080001000024
Eingeleitet:
25. März 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der FSB-Direktion für das Gebiet Chabarowsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-22/2022 (1-184/2021)
Gericht:
Vyazemskiy District Court of the Khabarovsk Territory
Richter:
Ksenia Ostanina
Fallbeispiel
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