Das Kassationsgericht bestätigte schließlich das Urteil gegen Sergej und Valeria Rayman aus Kostroma - 7 und 6,5 Jahre zur Bewährung ausgesetzt mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren
Kostroma RegionAm 9. August 2022 bestätigte ein Richtergremium des Zweiten Kassationshofs der Allgemeinen Gerichtsbarkeit unter dem Vorsitz von Richterin Komarowa das Urteil und die Berufungsentscheidung in Bezug auf die Eheleute Rayman, Sergey und Valeria.
Zuvor, am 9. Oktober 2020, hatte das Bezirksgericht Swerdlowsk in Kostroma die Gläubigen für schuldig befunden, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert und sich daran beteiligt zu haben, und sie zu 8 und 7 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Im Februar 2021 milderte das Regionalgericht Kostroma diese Strafe, woraufhin die Kassationsbehörde den Fall zur erneuten Berufung zurückwies.
Am 30. März 2022 hat ein Richtergremium des Bezirksgerichts Kostroma den Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation aus dem Urteil ausgeschlossen und auch das Strafmaß unter Berücksichtigung der von Sergej und Walerija verbüßten Freiheitsbeschränkung von 9 und 6 Monaten neu berechnet. Infolgedessen erhielten die Eheleute Ryman 7 und 6,5 Jahre auf Bewährung mit einer Probezeit von 2 Jahren.
Auf der Grundlage der Ergebnisse des Kassationsverfahrens bleibt dieser Beschluss in Kraft.