Ein Richter in Syktyvkar verwies das Verfahren gegen fünf Gläubige an die Staatsanwaltschaft. Nach Ansicht des Richters hat die Staatsanwaltschaft keine Beweise für eine kriminelle Absicht vorgelegt.
Ein Richter in Syktyvkar verwies das Verfahren gegen fünf Gläubige an die Staatsanwaltschaft. Nach Ansicht des Richters hat die Staatsanwaltschaft keine Beweise für eine kriminelle Absicht vorgelegt.