Das Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Bildquelle: Sfisek / CC BY-SA 3.0

Juristische Siege

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte spricht Zeugen Jehovas in Russland frei

Moskau,   Gebiet Moskau,   Gebiet Rostow,   Frankreich

Am 7. Juni 2022 erklärte der EGMR die illegale Liquidation des Verwaltungszentrums und weiterer 395 juristischer Personen der Zeugen Jehovas in Russland, das Verbot ihrer Aktivitäten und die Beschlagnahme von Eigentum; Verbot von gedruckten Veröffentlichungen und der offiziellen Website; Darüber hinaus beschloss das Gericht, die strafrechtliche Verfolgung von Gläubigen einzustellen und die Gefangenen freizulassen.

Die Entscheidung erging in der Rechtssache "Taganrog LRO und andere v. Russland", in dem insgesamt 20 Beschwerden von Zeugen Jehovas aus den Jahren 2010 bis 2019 zusammengefasst wurden. Die Gesamtzahl der Antragsteller beträgt 1444, davon 1014 natürliche und 430 juristische Personen (einige Antragsteller treten in mehr als einer Beschwerde auf). Dem Urteil zufolge ist die Russische Föderation verpflichtet, den Beschwerdeführern insgesamt 3.447.250 Euro als immateriellen Schaden zu zahlen und das beschlagnahmte Vermögen zurückzugeben (oder 59.617.458 Euro zu zahlen).

Russland hat damit gegen die Bestimmungen mehrerer Artikel der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen: das Recht auf persönliche Freiheit (Artikel 5), die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Artikel 9), die Meinungsfreiheit (Artikel 10) sowie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Artikel 11). Darüber hinaus wurde Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 (das Recht auf Achtung des Eigentums) verletzt.

Jaroslaw Sivulski von der Europäischen Vereinigung der Zeugen Jehovas sagte: "Wir sind dem Straßburger Gerichtshof dankbar für sein maßgebliches juristisches Verständnis der beispiellosen Situation, die sich in Russland mit Jehovas Zeugen entwickelt hat. Wir hoffen, dass das heutige Urteil den russischen Behörden helfen wird, die Rechtsstaatlichkeit und die Rechte von mehr als 175.000 Gläubigen unserer Religion in naher Zukunft wiederherzustellen."

Im Folgenden finden Sie eine kurze Chronik aller 20 Beschwerden, zu denen dieses Urteil ergangen ist.

  • Taganrog LRO u. a. gegen Russland (Beschwerde 32401/10). Im Januar 2007 leitete die Staatsanwaltschaft der Region Rostow auf Anordnung des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation in Zusammenarbeit mit dem FSB die Schließung der LRO der Zeugen Jehovas in Taganrog (Region Rostow) ein. Daraufhin entschied das Bezirksgericht Rostow am 11. September 2009, die LRO zu liquidieren, ihre Aktivitäten zu verbieten, 34 Publikationen für extremistisch zu erklären und ihr Eigentum zu konfiszieren. Am 8. Dezember 2009 wies der Oberste Gerichtshof die Berufung im Eilverfahren zurück. Am 1. Juni 2010 wurde der Fall beim EGMR eingereicht.

  • Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland und Kalin gegen Russland (Beschwerde 10188/17). Am 2. März 2016 erließ der stellvertretende Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation eine offizielle Warnung an das "Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland" mit der Aufforderung, "extremistische" Aktivitäten unter Androhung der Liquidation einzustellen. Gestützt auf die Meinung, dass das Verwaltungszentrum durch die Einfuhr, Lagerung und Verbreitung verbotener Literatur "systematisch gegen das Gesetz über Extremismus verstoßen" habe, forderte das Justizministerium den Obersten Gerichtshof Russlands auf, das Verwaltungszentrum und 395 örtliche religiöse Organisationen der Zeugen Jehovas in ganz Russland zu liquidieren und ihr Eigentum zu konfiszieren. Am 17. Juli 2017 bestätigte die Berufungsabteilung des Obersten Gerichtshofs die Liquidationsentscheidung. Das Verwaltungszentrum und sein Vertreter Wassili Kalin reichten beim EGMR eine Beschwerde gegen die Russische Föderation ein.

  • Glazov LRO u. a. gegen Russland (Beschwerde 3215/18). Am 15. Januar 2018 reichten 395 örtliche religiöse Organisationen (LRO) der Zeugen Jehovas in Russland eine Beschwerde beim EGMR gegen die diskriminierende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands vom 20. April 2017 ein. Alle Organisationen der Zeugen Jehovas im Land wurden automatisch als extremistisch eingestuft, liquidiert und ihr Eigentum beschlagnahmt. (Siehe Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland und Kalin gegen Russland.) Die Kläger wiesen auch darauf hin, dass die nationalen Gerichte es versäumt hätten, ihre wirksame Beteiligung am Verfahren zu gewährleisten.

  • Samara LRO u. a. gegen Russland (Beschwerde 15962/15). Im Januar 2014 inspizierten Polizisten unter dem Vorwand, das Stromnetz zu überprüfen, ein von Jehovas Zeugen gemietetes Gebäude in Samara. Als sie unmaskiert zurückkehrten, gingen sie direkt in die Umkleidekabine, die sie zuvor inspiziert hatten, und "fanden" mehrere Bücher, die als extremistisch eingestuft wurden. Am 7. März 2014 verhängte das Bezirksgericht Sovetskiy eine Geldstrafe von 50.000 Rubel gegen die örtliche religiöse Organisation (LRO) wegen "Besitzes" dieser Publikationen. Das Regionalgericht Samara bestätigte diese Entscheidung und erkannte die LRO am 29. Mai 2014 als extremistische Organisation an und liquidierte sie. Am 12. November 2014 befasste sich der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation kurz und bündig mit der Berufung der Gläubigen und bestätigte die Entscheidung. Am 31. März 2015 wandten sich Vertreter der LRO an den EGMR.

  • Krawtschuk u. a. gegen Russland (Beschwerde 2861/15). Im August 2013 erklärte das Bezirksgericht Tsentralny in Twer die Website der Zeugen Jehovas, jw.org, für extremistisch. Der Besitzer der Website, die Watchtower, Bible and Tract Society (New York), war nicht an dem Prozess beteiligt, was seine Rechte verletzte. Im Januar 2014 hob das Bezirksgericht Twer die Entscheidung der Vorinstanz auf. Auf eine Berufung des stellvertretenden Generalstaatsanwalts hin bestätigte der Oberste Gerichtshof jedoch die Entscheidung, die Website zu verbieten. Internetdienstanbieter im ganzen Land blockierten den Zugriff auf die Website. Russland ist das einzige Land der Welt, in dem jw.org verboten ist. Im Januar 2015 reichten das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland sowie Oleg Krawtschuk und neun weitere Gläubige, die Leser der Website sind, eine Beschwerde beim EGMR ein.

  • LRO Gorno-Altajsk u. a. gegen Russland (Beschwerde 44285/10). Am 22. Dezember 2008 reichte die Staatsanwaltschaft beim Stadtgericht Gorno-Altaisk einen Antrag ein, 27 religiöse Veröffentlichungen von Zeugen Jehovas für extremistisch zu erklären. Das Gericht ordnete eine umfassende psycholinguistische religiöse Untersuchung dieser Veröffentlichungen an, ohne dass ein Experte auf dem Gebiet der Religionswissenschaft an der Studie beteiligt war. Daraufhin erklärte das Gericht am 1. Oktober 2009 18 Publikationen für extremistisch. Anfang Juni desselben Jahres durchsuchten Polizeibeamte das Gotteshaus der Zeugen Jehovas in Gorno-Altaisk sowie die Wohnungen von Gläubigen. Bei den Durchsuchungen wurden religiöse Literatur und persönliche Gegenstände beschlagnahmt. Die LRO der Zeugen Jehovas in Gorno-Altaisk legte Berufung ein, doch am 27. Januar 2010 wies der Oberste Gerichtshof der Republik Altai die Berufung zurück und bestätigte die Entscheidung des Stadtgerichts. Später, am 23. Juli desselben Jahres, wurde der Fall beim EGMR eingereicht.

  • Tschukan u. a. gegen Russland (Beschwerde 2269/12) . Am 11. März 2009 beantragte der Staatsanwalt der Region Krasnodar bei Gericht die Forderung, vier Publikationen der Zeugen Jehovas, die angeblich im Stadtpark gefunden wurden, als extremistisch einzustufen. Der Linguist des Innenministeriums der Russischen Föderation für die Region Krasnodar hielt den Inhalt der Veröffentlichungen für unzulässig, und am 22. April 2011 erkannte das Bezirksgericht Perwomajskij in Krasnodar vier Veröffentlichungen als extremistisch an. Dies geschah trotz der Tatsache, dass das Bezirksgericht Rostow zuvor entschieden hatte, dass drei von ihnen keine extremistischen Elemente im Text enthalten. Im August 2011 wies das Bezirksgericht Krasnodar die Berufung der Gläubigen zurück und bestätigte die Entscheidung. Vasiliy Chukan und Aleksandr Tkachenko, Zeugen Jehovas aus Krasnodar, sowie die örtliche religiöse Organisation der Zeugen Jehovas in Krasnodar, das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland sowie deutsche und amerikanische Verleger reichten eine Beschwerde beim EGMR ein.

  • Zinich u. a. gegen Russland (Beschwerde 74387/13). Im Jahr 2012 forderte der FSB die Staatsanwaltschaft auf, einen Antrag bei einem Gericht einzureichen, um das Buch "Was lehrt die Bibel wirklich" (2009) als extremistisch einzustufen. Das Gericht gab diesem Antrag statt. Am 20. Mai 2013 wies das Gericht der Region Krasnojarsk die Berufung des Verwaltungszentrums der Zeugen Jehovas in Russland gegen diese Entscheidung zurück. In diesem Zusammenhang reichten eine Gläubige aus Krasnojarsk, Maria Zinich, sowie der deutsche Verlag, der die Publikation herausgab, und das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland eine Beschwerde beim EGMR ein.

  • Verish u. a. gegen Russland (Beschwerde 79240/13). Der Staatsanwalt des Bezirks Sovetskiy in Krasnojarsk ging vor Gericht und beantragte, eine der Broschüren für extremistisch zu erklären. Am 24. Januar 2013 hat das Bezirksgericht Sovetskiy dieser Forderung stattgegeben. Aleksey Verish und sechs weiteren Gläubigen wurde die Berufung verweigert, da sie keine interessierten Parteien waren. Das Gericht wies auch eine Berufung des Verlags zurück, da die Inhaberschaft des Urheberrechts nicht bewiesen sei. Im Juli 2013 gelang es dem Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, doch das Gericht in der Region Krasnojarsk und dann die Kassationsinstanz bestätigten das ursprüngliche Urteil. Am 11. Dezember 2013 wandten sich die Gläubigen an den EGMR.

  • Novikov u. a. gegen Russland (Beschwerde 28108/14). Am 2. November 2011 erhob der Staatsanwalt beim Bezirksgericht Uspenskij in der Region Krasnodar Berufung, um das religiöse Buch der Zeugen Jehovas für extremistisch zu erklären. Psychologische und linguistische Gutachten fanden in dem Buch keine Anzeichen von Extremismus. Auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft wurde die Veröffentlichung jedoch zur erneuten Prüfung an andere Experten geschickt, die darin Anzeichen von Extremismus fanden. Am 19. Juni 2013 gab das Bezirksgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt und beschloss, das Buch zu beschlagnahmen. Dabei stützte sie sich allein auf die Feststellungen des zweiten Gutachtens und die Stellungnahme eines orthodoxen Priesters, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft angehört worden war. Die LRO der Zeugen Jehovas im Bezirk Uspenskij, die deutschen und amerikanischen Verleger von Literatur der Zeugen Jehovas sowie die drei gläubigen Nowikow, Baylo und Kalinin aus der Region Krasnodar und Nischni Nowgorod legten Berufung ein. Am 8. Oktober 2013 lehnte das Gericht der Region Krasnodar die Klage ab, und der Fall wurde am 4. April 2014 vor den EGMR gebracht.

  • "LRO der Zeugen Jehovas in Birobidschan und Aliyev gegen die Russische Föderation" (Birobidzhan LRO und Aliyev gegen Russland). Im Oktober 2013 erklärte das Leninskij-Bezirksgericht Wladimir zwei Publikationen der Zeugen Jehovas für extremistisch, ohne die Vertreter der religiösen Organisation zu benachrichtigen. Eine ähnliche Entscheidung zu einer dieser Veröffentlichungen hatte 2 Monate zuvor das Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets getroffen. Alam Aliyev und die LRO der Zeugen Jehovas in Birobidschan legten erfolgreich Berufung vor dem Gericht der Autonomen Region ein. Aber einen Monat später, im Mai 2014, forderte der stellvertretende Staatsanwalt von Birobidschan offiziell auf, die Verteilung der Broschüre einzustellen, und bezog sich dabei auf die Entscheidung des Gerichts in Wladimir. Die Gläubigen von Birobidschan versuchten, Berufung einzulegen, weil sie nicht über die Entscheidung informiert wurden und sie nicht rechtzeitig anfechten konnten. Das Leninski-Bezirksgericht Wladimir lehnte es ab, die Berufungsfrist wiederherzustellen. Im Oktober 2014 bestätigte das Bezirksgericht Wladimir diese Entscheidung. Am 7. April 2015 wurde eine Beschwerde an den EGMR geschickt.

  • "Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland und Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland und Wachtturm Bibel-Und Traktat-Gesellschaft gegen Russland, Beschwerde 76162/12. Am 24. Juli 1997 ermächtigte das Staatliche Pressekomitee Russlands die Wachtturm-, Bibel- und Traktat-Gesellschaft (ein Zweig in Deutschland), den Wachtturm und Erwachet! Zeitschriften in Russland. Das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland war ein Verteiler. Am 26. April 2010 entzog Roskomnadsor die Erlaubnis, die Zeitschriften in Russland zu vertreiben. Am 6. Oktober 2011 entschied das Moskauer Schiedsgericht zugunsten der Kläger und stellte fest, dass der Beschluss rechtswidrig gewesen sei. Am 25. Januar 2012 entschied das IX. Schiedsgericht jedoch, dass die Nutzung von Massenmedien zur Förderung des Extremismus durch das Gesetz der Russischen Föderation "Über die Massenmedien" verboten ist, und die Anordnung von Roskomnadsor wurde legalisiert. Die Gläubigen reichten eine Beschwerde beim EGMR ein.

  • Trotzjuk u. a. gegen Russland, (Trotzjuk u. a. gegen Russland) gegen Russland. Im September 2009 erkannte das Bezirksgericht Rostow die LRO der Zeugen Jehovas in Taganrog als extremistische Organisation an. Im Jahr 2011 wurde ein Strafverfahren gegen Nikolai Trotzjuk und später gegen 15 weitere örtliche Zeugen Jehovas eingeleitet, weil sie die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert, sich an ihr beteiligt und deren Aktivitäten fortgesetzt hatten. Allen Gläubigen wurde ein schriftliches Versprechen abgenommen, nicht zu gehen. Seit 2013 hat das Stadtgericht Taganrog diesen Fall zweimal geprüft (nach der ersten Verurteilung wurde er in der Berufungsinstanz zu einem neuen Verfahren in einer anderen Zusammensetzung des Gerichts weitergeleitet). Infolgedessen wurden alle Gläubigen für schuldig befunden. Vier von ihnen erhielten eine Bewährungsstrafe von 5,5 Jahren und eine Geldstrafe von 100.000 Rubel, der Rest wurde zu einer Geldstrafe von 70.000 bis 200.000 Rubel verurteilt. Im März 2016 hob das Bezirksgericht Rostow die Geldstrafen auf und bestätigte den Rest der Verurteilung. Es war das erste Mal im modernen Russland, dass Jehovas Zeugen allein wegen ihres Glaubens strafrechtlich bestraft wurden. Am 28. April 2016 reichten die Gläubigen eine Beschwerde beim EGMR ein.

  • Christensen gegen Russische Föderation, Beschwerde 44386/19 (Christensen gegen Russland). Dennis Christensen ist dänischer Staatsbürger und lebt seit 1995 in Russland. Am Abend des 25. Mai 2017 störten bewaffnete FSB-Beamte einen Gottesdienst der Zeugen Jehovas in Orjol. Die Gläubigen wurden einer persönlichen Durchsuchung und einem Verhör unterzogen, das 10 Stunden dauerte, bis 5.30 Uhr morgens. Christensen wurde verhaftet und angeklagt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation fortgesetzt zu haben. Nach mehr als 50 Anhörungen befand das Bezirksgericht Zheleznodorozhny Christensen für schuldig und verurteilte ihn zu 6 Jahren Gefängnis. Am 18. Februar 2019 legte der Gläubige Berufung ein. Er betonte, er sei nur deshalb diskriminiert worden, weil er ein Zeuge Jehovas sei. Am 23. Mai 2019 wies das Bezirksgericht Orjol die Argumente von Christensen zurück und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Das Gericht konnte jedoch nicht erklären, wie Dennis die Handlungen einer juristischen Person der Zeugen Jehovas koordinieren konnte, ohne Mitglied dieser Person zu sein. Der Gläubige reichte am 20. August 2019 eine Beschwerde beim EGMR ein. (Vgl. auch Urteil Christensen gegen Russische Föderation, Beschwerde 39417/17.)

  • Christensen gegen Russische Föderation, Beschwerde 39417/17 (Christensen gegen Russland). Am 25. Mai 2017 durchsuchten Polizei und FSB-Beamte die Wohnung des dänischen Staatsbürgers Dennis Christensen und seiner Frau Irina. Er wurde festgenommen und beschuldigt, die Aktivitäten der LRO der Zeugen Jehovas in Orjol fortgesetzt zu haben (aufgelöst durch die Entscheidung des Bezirksgerichts Orjol vom 14. Juni 2016). Am nächsten Tag entschied das Bezirksgericht Sovetsky, den Gläubigen in eine Untersuchungshaftanstalt zu bringen. Christensen sah darin eine Verletzung seiner Religionsfreiheit und legte am 2. Juni 2017 Berufung beim EGMR ein. Er reichte auch eine Beschwerde beim Bezirksgericht Orjol ein, das am 21. Juni 2017 die Maßnahme der Zurückhaltung bestätigte, ohne die Argumente der Verteidigung zu diskutieren. (Siehe auch Christensen gegen Russland, Beschwerde 44386/19.)

  • Boltnev gegen Russische Föderation, Beschwerde 3488/11 (Boltnyev gegen Russland). Am 21. Mai 2010 wurden Jehovas Zeuge Igor Boltnew und sein Glaubensbruder Farhod Mardonov von Polizisten auf einer Straße in der Stadt Nischnekamsk festgenommen. Die Dokumente der Männer wurden kontrolliert und verlangten, den Inhalt der Taschen zu sehen. Nachdem sie dort religiöse Literatur gefunden hatten, brachten die Ordnungshüter die Gläubigen zur Polizeiwache, fotografierten sie, nahmen ihre Fingerabdrücke und beschlagnahmten Literatur, Bibeln und persönliche Notizen. Verwaltungsverfahren gegen die beiden Männer wurden von verschiedenen Friedensrichtern verhandelt. Am 9. Juni 2010 wurde jeder der Gläubigen für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 1.000 Rubel verurteilt, weil unter der beschlagnahmten Literatur eine als extremistisch eingestufte Publikation gefunden wurde. Am 7. Juli 2010 wies das Stadtgericht Nischnekamsk der Republik Tatarstan die Berufungen von Boltnew und Mardonow zurück. Die Gläubigen reichten Beschwerde beim EGMR ein. (Siehe auch Mardonov v. Russische Föderation.)

  • Mardonov gegen Russische Föderation, Beschwerde 3492/11 (Mardonov gegen Russland). Am 21. Mai 2010 wurden der Zeuge Jehovas, Farhod Mardonov, und sein Glaubensbruder Igor Boltnew von Polizisten auf einer Straße in der Stadt Nischnekamsk festgenommen. Die Dokumente der Männer wurden kontrolliert und verlangten, den Inhalt der Taschen zu sehen. Nachdem sie dort religiöse Literatur gefunden hatten, brachten die Ordnungshüter die Gläubigen zur Polizeiwache, fotografierten sie, nahmen ihre Fingerabdrücke und beschlagnahmten Literatur, Bibeln und persönliche Notizen. Im Polizeibericht heißt es, dass beim Vergleich der Texte der von den Gläubigen beschlagnahmten Bibeln mit der von der Russisch-Orthodoxen Kirche anerkannten Bibel der Synodenübersetzung Diskrepanzen festgestellt wurden. Trotz der Tatsache, dass die Männer zur gleichen Zeit inhaftiert waren, wurden ihre Fälle von verschiedenen Richtern geprüft. Am 9. Juni 2010 wurden beide Gläubigen zu einer Geldstrafe von 1.000 Rubel verurteilt, weil unter den beschlagnahmten Schriften eine als extremistisch eingestufte Publikation gefunden wurde. Am 7. Juli 2010 wies das Stadtgericht Nischnekamsk der Republik Tatarstan die Berufungen von Mardonow und Boltnew zurück. Die Gläubigen reichten Beschwerde beim EGMR ein. (Siehe auch Boltnev v. Russische Föderation.)

  • Aliyev gegen Russische Föderation, Beschwerde 14821/11 (Aliyev gegen Russland). Am 31. März 2010 störten Polizisten und der FSB von Birobidschan einen Gottesdienst, bei dem Alam Aliyev zusammen mit 50 anderen Zeugen Jehovas über gedruckte Auszüge aus einem Bibelbuch diskutierte. Einen Monat später wurde Aliyev beschuldigt, verbotene Literatur an Glaubensbrüder verteilt zu haben. Im April 2010 befand ihn der Richter für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3.000 Rubel. Die Beschwerde des Gläubigen wurde am 8. Februar 2011 beim EGMR registriert.

  • Fedorin u. a. gegen Russland, (Fedorin u. a. gegen Russland). Im Jahr 2010 reichten der 85-jährige Aleksej Fedorin und 9 weitere Zeugen Jehovas eine Beschwerde beim EGMR wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Behörden, der Beschlagnahmung und der Vernichtung religiöser Literatur ein. Aleksey Fedorin, der in den 1970er Jahren wegen seines Glaubens für 6 Jahre inhaftiert war, wurde im Juli 2010 erneut von einem Polizeibeamten festgenommen und einem achtstündigen Verhör unterzogen, weil er religiöse Literatur an andere Dorfbewohner verteilt hatte. Eine Mittagspause und eine Pause zum Ausruhen wurde ihm trotz seines fortgeschrittenen Alters und seiner Behinderung verwehrt. Obwohl der Gläubige behauptete, dass er während des ihm zur Last gelegten Zeitraums krank gewesen sei und keine Literatur verteilen konnte, verhängte ein Richter des Bezirksgerichts Tselinsky der Region Rostow im Juli 2010 eine Geldstrafe von 1.000 Rubel gegen ihn und ordnete die Beschlagnahmung und Vernichtung der Literatur an. Im September 2010 wies das Bezirksgericht Tselinsky die Berufung des Gläubigen zurück. Neun weitere Antragsteller aus verschiedenen Regionen Russlands wurden von den Behörden ähnlich behandelt.

  • Garejew u. a. gegen Russland, Beschwerde Nr. 5547/12 (Garejew u. a. gegen Russland). Im Herbst 2010 schickte das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland mehr als eine Tonne gedruckter und akustischer Publikationen an Gläubige in Kemerowo, von denen keine als extremistisch eingestuft wurde. Am 26. Oktober verhaftete die Polizei die Empfänger, unter ihnen Witali Garejew, und brachte sie zum Verhör in das Ermittlungskomitee. Die gesamte Charge wurde als "relevant für das Strafverfahren" beschlagnahmt. Im Februar 2011 legten die Gläubigen Berufung beim Bezirksgericht Zavodsky ein, das jedoch keine Verstöße gegen das Vorgehen der Sicherheitskräfte feststellte. 4 Monate später vertrat das Bezirksgericht Kemerowo den gleichen Standpunkt. Im Januar 2012 reichten die Gläubigen eine Beschwerde beim EGMR ein.