In einem zweiten Berufungsverfahren in Birobidschan blieb das Urteil gegen Konstantin Guzev unverändert: eine zweieinhalbjährige Bewährungsstrafe wegen Glaubens an Jehova Gott
Am 14. März 2022 entschied das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets unter dem Vorsitz von Richterin Angela Sizova nach Prüfung des Falles von Konstantin Guzev, geringfügige Änderungen an dem Urteil vorzunehmen, die nichts an seinem Wesen ändern.
Das Urteil wurde im Februar 2021 vom Bezirksgericht Birobidschan gefällt . Richter Alexej Iwastschenko verurteilte Konstantin Guzev wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation zu einer Bewährungsstrafe von 2,5 Jahren (Teil 2. Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation). Im Mai 2021 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil für den Gläubigen, aber sieben Monate später hob das neunte Berufungsgericht diese Entscheidung auf und verwies den Fall zur erneuten Berufungsverhandlung zurück. So geschehen am 14. März 2022.
Konstantins Frau Anastasiya gehört zu den siebzehn Zeugen Jehovas in Birobidschan, die wegen ihres Glaubens an Gott verurteilt wurden. Sechs weitere Gläubige warten auf eine gerichtliche Entscheidung.