Ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil des in Rostow am Don lebenden Andrej Ochrimtschuk: eine vierjährige Bewährungsstrafe wegen Gottesglaubens
Ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil des in Rostow am Don lebenden Andrej Ochrimtschuk: eine vierjährige Bewährungsstrafe wegen Gottesglaubens