Ein Gericht verurteilte die 70-jährige Rentnerin Ljudmila Salikowa aus dem Ural zu einer sechsjährigen Bewährungsstrafe, weil sie in der Bibel gelesen hatte
Gebiet TscheljabinskAm 20. Januar 2022 befand der Richter des Stadtgerichts Sneschinskij der Region Tscheljabinsk, Timofej Smoljuk, Ljudmila Salikowa für schuldig, die Aktivitäten einer extremistischen Gemeinschaft organisiert zu haben, und verurteilte sie zu einer 6-jährigen Bewährungsstrafe mit einer 4-jährigen Bewährungszeit, weil sie ihren Glauben an Jehova Gott nicht aufgegeben hatte.
Vor Gericht sagte der Gläubige: "Jehovas Zeugen verfolgen die friedlichsten Ziele, und ich lasse mich in meinem Leben ausschließlich von der Bibel leiten." Sie merkte auch an: "Ich möchte noch einmal betonen, dass meine Absicht nicht darauf abzielte, die Tätigkeit irgendwelcher juristischer Personen wieder aufzunehmen, sondern einzig und allein darauf, mein Recht auszuüben, mich zur Religion der Zeugen Jehovas zu bekennen."
Am 30. November 2020 durchsuchte der Ermittler des Ermittlungskomitees für das Gebiet Tscheljabinsk, Alexandr Tschepenko, Ljudmila Salikowa und führte sie 9 Monate später als Angeklagte wegen eines schweren Strafverfahrens ein. Es ist nicht das erste Mal, dass der Ermittler Chepenko die Verfolgung von Jehovas Zeugen in der Region Tscheljabinsk initiiert und persönlich mindestens fünf Strafverfahren gegen Gläubige eingeleitet hat. Zu denen, die wegen ihres Glaubens bereits Bewährungsstrafen erhalten haben, gehören der Rentner Wladimir Suworow und seine Frau Walentina.
Chepenko untersuchte den Fall ein Jahr lang, und im November 2021 wurde er vor Gericht gebracht. Die Prüfung des Falles dauerte zwei Monate. Sechs Monate lang stand der Gläubige unter Hausarrest. Wegen der Strafverfolgung litt der Ruf der Frau, und Salikova musste aus dem Amt für kommunale Dienste ausscheiden, wo sie als leitende Ingenieurin arbeitete.
Die Anklage stützte sich auf die Aussage einer infiltrierten FSB-Agentin, Vera Kotelnikova, die Interesse an der Bibel vortäuschte und Video- und Audioaufnahmen von Gesprächen machte. Später wurden sie zur Prüfung zu drei Lehrern der Staatlichen Universität Tscheljabinsk geschickt: Andrej Konjutschenko, Jekaterina Zabelina und Olga Chokhlovskaya. Nachdem sie die Gespräche über Gott untersucht hatten, kamen sie zu dem Schluss, dass Ljudmila Salikowa Kotelnikowa angeblich überredet hatte, sich an den Aktivitäten des "Verwaltungszentrums der Zeugen Jehovas in Russland" und der örtlichen Organisation zu beteiligen. Nach dem Gesetz konnte diese Spezialisten jedoch nicht mit der Erstellung einer gerichtsmedizinischen Untersuchung betraut werden, da sie keine staatlichen Sachverständigen sind und keine religiöse Ausbildung haben.
Obwohl es in dem Fall kein einziges Opfer gibt, beantragte die Staatsanwaltschaft beim Gericht, den Rentner zu 6,5 Jahren Haft in einer Strafkolonie zu verurteilen.
Die gesamte Logik von Salikovas Anklage beruhte auf der Tatsache, dass der Glaube an Gott "eine Fortsetzung der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" sei. Anstatt Ljudmilas "Schuld" zu suchen und zu beweisen, war die Staatsanwaltschaft damit beschäftigt, zu beweisen, dass sie sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekannte, obwohl der Gläubige diese Tatsache nie verheimlicht hatte. Darüber hinaus ist in Russland keine Religion verboten, und am 28. Oktober 2021 bestätigte das Plenum des Obersten Gerichts der Russischen Föderation, als es klarstellte, dass die Anbetung der Zeugen Jehovas, ihre gemeinsamen Riten und Zeremonien an sich kein Verbrechen darstellen. Dennoch setzte das Gericht die friedliche Rentnerin mit gefährlichen Kriminellen gleich und verurteilte sie.
Ljudmila Salikowa war die fünfte Frau in Russland, die nicht wegen ihrer Teilnahme, sondern wegen der Organisation einer extremistischen Gemeinschaft verurteilt wurde, nur weil sie die Bibel gelesen, gebetet und Lieder gesungen hatte. Die Urteile nach Teil 1 des Art. 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen Walerija Raiman, Jekaterina Pegaschewa, Natalija Sorokina und Marija Troschina sind bereits in Kraft getreten. Die Verurteilung von Ljudmila Salikowa ist noch nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden. Die Gläubige beharrt auf ihrer völligen Unschuld.