Auf dem Foto: Anna Lokhvitskaya am Tag des Appells mit ihrem Mann Artur
Eine weitere Beschwerde in Birobidschan wurde zurückgewiesen. Urteil gegen Anna Lokhvitskaya in Kraft getreten
Jüdisches AutonomiegebietAm 16. Dezember 2021 bestätigte das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets das Urteil gegen die 28-jährige Anna Lokhvitskaya: 2,5 Jahre Bewährungsstrafe. Die Jury unter dem Vorsitz von Jelena Pyschkina setzte in ihrer Entscheidung die Kommunikation von Glaubensbrüdern untereinander mit der "Teilnahme an extremistischen Aktivitäten" gleich.
Das Urteil trat in Kraft. Lokhvitskaya beharrt nach wie vor auf ihrer Unschuld. Sie hat das Recht, Kassationsbeschwerde einzulegen und sich an internationale Behörden zu wenden.
In ihrem letzten Wort vor dem Berufungsgericht machte die Gläubige das Gericht darauf aufmerksam, dass das Strafverfahren gegen sie voller Fälschungen und Ungereimtheiten sei. Die Zeugen der Anklage, die im Gerichtssaal vernommen wurden, waren also keine Augenzeugen der ihr zur Last gelegten Geschehnisse. Darüber hinaus stützt sich der Fall Lokhvitskaya, wie auch andere Gläubige aus Birobidschan, auf die Aussage der Polizistin Yuliya Zvereva, die schon vor der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 2017 an Treffen von Gläubigen teilnahm, als diese nicht mit Extremismus gleichgesetzt werden konnten. Zvereva bestätigte vor Gericht auch, dass sie von dem Angeklagten keine Aufrufe zum Extremismus gehört habe.
In ihrer Ansprache an die Jury stellte Anna die Frage: "Welches Gesetz schafft das verfassungsmäßige Recht der Zeugen Jehovas ab, ihren Glauben im Kreis der Glaubensbrüder zu bekennen? Ein solches Gesetz gibt es nicht ... Die Religion der Zeugen Jehovas ist nicht verboten. Und religiöse Zusammenkünfte sind eine der Ausdrucksformen des Glaubens."
Für 1 Jahr und 10 Monate war Anna unter Anerkennungsvereinbarung. Durch die Strafverfolgung wird ihr die Möglichkeit genommen, sich um ihre Mutter zu kümmern. Sie sagt: "Der Status einer Kriminellen und das verhängte Urteil schränken meine Möglichkeiten, meiner Mutter bei der Hausarbeit zu helfen, vor allem im Winter völlig ein. Zum Beispiel musste sie kürzlich Leute einstellen, die ihr im Haushalt helfen und Holz hacken, obwohl mein Mann und ich immer kamen, um dabei zu helfen. Ich erlebe enormes Leid unter der Tatsache, dass ich, obwohl ich die Kraft und den Wunsch habe, meinem geliebten Menschen zu helfen, in meiner Fähigkeit eingeschränkt bin, dies zu tun."
Im Mai 2021 erklärte der Staatsanwalt vor dem Bezirksgericht Birobidschan, dass "die Korrektur von Anna Alexandrowna Lokhvitskaya ohne Isolation von der Gesellschaft unmöglich ist", und forderte 4 Jahre Gefängnis für sie. Am 20. Juli 2021 befand Richterin Vasilina Bezotecheskikh Anna für schuldig, verhängte aber eine mildere Strafe: 2,5 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung, 2 Jahre auf Bewährung und 1 Jahr Freiheitsbeschränkung. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil in vollem Umfang. Annas Ehemann Artur und seine Mutter Irina waren zuvor nach einem ähnlichen Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation zu den gleichen Haftstrafen verurteilt worden.
Der Fall Anna Lokhvitskaya ist eines von 19 Strafverfahren gegen Jehovas Zeugen im jüdischen Autonomen Gebiet. Dreizehn Gläubige wurden bereits zu Bewährungsstrafen zwischen 2 und 2,5 Jahren verurteilt.
Wie bei vielen ähnlichen Urteilen gegen Jehovas Zeugen gab das Gericht nicht an, welche Handlungen oder Worte im Einzelnen illegal waren und ein Verbrechen darstellten. Laut einer kürzlich veröffentlichten Klarstellung des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 21. Oktober 2021 ist eine solche Praxis inakzeptabel. Anna Lokhvitskaya stellte in diesem Zusammenhang eine rhetorische Frage: "Wenn der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation mich als Zeugen Jehovas in der Ausübung meines Glaubens nicht einschränkt, warum hat sich dann das Bezirksgericht unserer Stadt erlaubt, dies zu tun?"