Auf dem Foto: Tatjana Sholner am Tag der Urteilsverkündung
Das Berufungsgericht in Birobidschan bestätigt das Urteil von Tatjana Sholner: 2,5 Jahre Bewährungsstrafe wegen Glaubens an Jehova Gott
Jüdisches AutonomiegebietAm 16. Dezember 2021 befasste sich das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets mit der Berufung von Tatjana Sholner gegen das Urteil des Bezirksgerichts Birobidschan. Die Jury unter dem Vorsitz von Svetlana Ketova stimmte dem Urteil zu.
Dem Angeklagten zufolge konzentrierte sich die Anklage darauf, die Existenz einer Art von Organisation unter den Gläubigen und ihre Zugehörigkeit zur Konfession der Zeugen Jehovas zu beweisen, anstatt spezifische Fakten für kriminelle Aktivitäten zu spezifizieren. Tatjana betonte: "Alle Handlungen, die mir zur Last gelegt werden, stehen in völliger Übereinstimmung mit der Verfassungsnorm: 'Jeder ist garantiert... Das Recht, sich zu bekennen... zusammen mit anderen... Religion." Und meine Handlungen waren legitim. Ich habe kein extremistisches Material verbreitet, nicht zu Gewalt, Aggression, Zwietracht, Hass oder Feindschaft aufgerufen."
Tatjana Sholner ist eines von 23 Opfern religiöser Unterdrückung in der Jüdischen Autonomen Region, die 2018 mit der Operation " Tag des Jüngsten Gerichts" begann, begleitet von massiven Durchsuchungen in Wohnungen von Zivilisten. Von Beruf ist ein 28-jähriger Gläubiger Nähtechniker. Ihre Freunde und Familie verstehen nicht, warum sie dieses friedliche Mädchen verfolgen.
Das Strafverfahren gegen Scholner beruhte, wie viele ähnliche Fälle in Birobidschan, auf der Aussage der Polizistin Yuliya Zvereva. Dem Gläubigen zufolge soll Zvereva während des Prozesses falsche Angaben gemacht haben. Obwohl Scholner erst 2017 Zeugin Jehovas wurde und Zvereva zum ersten Mal im Gerichtssaal traf, gab sie an, Tatjana seit 2015 zu kennen. Gleichzeitig konnte Zvereva nichts über die vor Gericht in Betracht gezogenen Dienstleistungen sagen, da sie nicht anwesend war.
Am 25. Juni 2021 befand Richterin Yuliya Tsykina Tatyana Sholner der Teilnahme an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation für schuldig und verurteilte sie zu 2 Jahren und 6 Monaten bedingter Haft. Das Urteil trat in Kraft. Die Gläubige beharrt immer noch auf ihrer Unschuld. Sie hat das Recht, gegen das Urteil sowohl in der Kassation als auch in internationalen Instanzen Berufung einzulegen.
Insgesamt gibt es in der Jüdischen Autonomen Region 19 ähnliche Strafverfahren gegen Gläubige, von denen 17 bereits verurteilt wurden.
Russische und ausländische Menschenrechtsaktivisten verurteilen einstimmig die Verfolgung der Zeugen Jehovas. Am 28. Oktober 2021 hat das Plenum des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation entschieden , dass die Gottesdienste der Zeugen Jehovas, ihre gemeinsamen Rituale und Zeremonien an sich kein Verbrechen nach Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation darstellen, trotz der Liquidation ihrer juristischen Personen.