Auf dem Foto: Tatjana Sholner am Tag der Urteilsverkündung

Ungerechte Urteile

Das Berufungsgericht in Birobidschan bestätigt das Urteil von Tatjana Sholner: 2,5 Jahre Bewährungsstrafe wegen Glaubens an Jehova Gott

Jüdisches Autonomiegebiet

Am 16. Dezember 2021 befasste sich das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets mit der Berufung von Tatjana Sholner gegen das Urteil des Bezirksgerichts Birobidschan. Die Jury unter dem Vorsitz von Svetlana Ketova stimmte dem Urteil zu.

Dem Angeklagten zufolge konzentrierte sich die Anklage darauf, die Existenz einer Art von Organisation unter den Gläubigen und ihre Zugehörigkeit zur Konfession der Zeugen Jehovas zu beweisen, anstatt spezifische Fakten für kriminelle Aktivitäten zu spezifizieren. Tatjana betonte: "Alle Handlungen, die mir zur Last gelegt werden, stehen in völliger Übereinstimmung mit der Verfassungsnorm: 'Jeder ist garantiert... Das Recht, sich zu bekennen... zusammen mit anderen... Religion." Und meine Handlungen waren legitim. Ich habe kein extremistisches Material verbreitet, nicht zu Gewalt, Aggression, Zwietracht, Hass oder Feindschaft aufgerufen."

Tatjana Sholner ist eines von 23 Opfern religiöser Unterdrückung in der Jüdischen Autonomen Region, die 2018 mit der Operation " Tag des Jüngsten Gerichts" begann, begleitet von massiven Durchsuchungen in Wohnungen von Zivilisten. Von Beruf ist ein 28-jähriger Gläubiger Nähtechniker. Ihre Freunde und Familie verstehen nicht, warum sie dieses friedliche Mädchen verfolgen.

Das Strafverfahren gegen Scholner beruhte, wie viele ähnliche Fälle in Birobidschan, auf der Aussage der Polizistin Yuliya Zvereva. Dem Gläubigen zufolge soll Zvereva während des Prozesses falsche Angaben gemacht haben. Obwohl Scholner erst 2017 Zeugin Jehovas wurde und Zvereva zum ersten Mal im Gerichtssaal traf, gab sie an, Tatjana seit 2015 zu kennen. Gleichzeitig konnte Zvereva nichts über die vor Gericht in Betracht gezogenen Dienstleistungen sagen, da sie nicht anwesend war.

Am 25. Juni 2021 befand Richterin Yuliya Tsykina Tatyana Sholner der Teilnahme an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation für schuldig und verurteilte sie zu 2 Jahren und 6 Monaten bedingter Haft. Das Urteil trat in Kraft. Die Gläubige beharrt immer noch auf ihrer Unschuld. Sie hat das Recht, gegen das Urteil sowohl in der Kassation als auch in internationalen Instanzen Berufung einzulegen.

Insgesamt gibt es in der Jüdischen Autonomen Region 19 ähnliche Strafverfahren gegen Gläubige, von denen 17 bereits verurteilt wurden.

Russische und ausländische Menschenrechtsaktivisten verurteilen einstimmig die Verfolgung der Zeugen Jehovas. Am 28. Oktober 2021 hat das Plenum des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation entschieden , dass die Gottesdienste der Zeugen Jehovas, ihre gemeinsamen Rituale und Zeremonien an sich kein Verbrechen nach Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation darstellen, trotz der Liquidation ihrer juristischen Personen.

Fall Scholner in Birobidschan

Fallbeispiel
Im Leben von Tatyana Sholner aus Birobidschan gab es viele Umbrüche: den Tod ihres Vaters, den Tod ihres 12-jährigen Cousins und dann auch noch die strafrechtliche Verfolgung ihres Glaubens. Im Februar 2020 eröffnete der Föderale Sicherheitsdienst des Jüdischen Autonomen Gebiets Strafverfahren gegen Tatjana und 5 weitere Frauen wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Den Ermittlungen zufolge nahmen die Gläubigen “die Aktivitäten der 2016 aufgelösten lokalen religiösen Organisation wieder auf … sowie das “Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland”. So interpretierte der Forscher die üblichen Arten, seinen Glauben auszudrücken: Lieder singen, beten und über die Bibel sprechen. Im Juni 2021 verurteilte das Gericht Tatjana Sholner zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung. Das Berufungsgericht und der Kassationsgerichtshof bestätigten diese Entscheidung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007990001000003
Eingeleitet:
6. Februar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Zweigstelle des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands im Jüdischen Autonomen Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-45/2021 (1-463/2020)
Gericht:
Биробиджанский районный суд ЕАО
Richter:
Юлия Цыкина
Fallbeispiel