Auf dem Foto: Elena Menchikova

Auf dem Foto: Elena Menchikova

Auf dem Foto: Elena Menchikova

Ungerechte Urteile

Das Gericht in Tscherkessk verurteilte Jelena Mentschikowa, eine behinderte Person der II. Gruppe, zu fünf Jahren Haft auf Bewährung, weil sie über die Bibel gesprochen hatte

Karatschai-Tscherkessien

Am 16. Dezember 2021 befand der Richter des Stadtgerichts Tscherkessij der Republik Karatschai-Tscherkess, Din-Islam Chotchaev, die 57-jährige Jelena Menchikowa des Extremismus für schuldig und verurteilte sie zu 5 Jahren Bewährungsstrafe mit der Zahlung aller Gerichtskosten, nur weil sie über die Bibel gesprochen hatte.

In ihrer letzten Ansprache sagte die Gläubige: "Meine Stellung im Leben beruht auf biblischen Grundsätzen, auf hohen sittlichen Maßstäben, wo es keinen Platz für Extremismus, Gewalt oder Feindseligkeit gibt. Tatsächlich wird mir vorgeworfen, dass ich an Gott glaube, dass ich Zeuge Jehovas bleibe, dass ich meinem Gott treu bleibe. Mir wird vorgeworfen, dass ich mit anderen Menschen, genauer gesagt mit meinen Freunden, über religiöse Themen kommuniziere. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet fälschlicherweise die üblichen religiösen Aktivitäten eines Gläubigen als Verbrechen."

Yelena Menchikova ist von Beruf Architektin. Seit ca. 30 Jahren ist sie eine behinderte Person der II. Gruppe. Durch die Strafverfolgung haben sich ihre chronischen Krankheiten verschlimmert und neue sind aufgetreten.

Am 16. Dezember 2019 führte die örtliche FSB-Abteilung in Tscherkessk zehn Durchsuchungen bei Zeugen Jehovas durch, darunter auch bei Menchikova. Fast ein Jahr später, am 12. November 2020, wurde sie erneut durchsucht. Wie der Ermittler des russischen FSB für die Republik Karatschai-Tscherkess, V. A. Drakin, der Gläubigen mitteilte, leitete er am 3. November 2020 ein Strafverfahren gegen sie wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation ein. Vier Monate später, im März 2021, zog er Menchikova unter Berufung auf einen anderen Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation an – die Gläubige wurde wegen der Beteiligung einer einheimischen Frau an einer verbotenen Organisation angeklagt. Der Fall Menchikova wurde in ein Verfahren aus dem Fall Albert Batchaev ausgegliedert. Am 6. Dezember 2021 wurde er zu 6 Jahren Bewährungsstrafe verurteilt.

Die Ermittlungen im Fall Menchikova dauerten etwa sechs Monate. In der Wohnung, in der sie mit ihrer Tochter lebte, wurden Abhörgeräte und andere technische Geräte installiert. Am 30. April 2021 wurde der Fall an das Gericht weitergeleitet. Nach Angaben des Angeklagten handelte es sich um einen Informanten, der mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitete, absichtlich falsche Aussagen machte und sogar falsche Beweise vorlegte. Obwohl es in dem Fall kein einziges Opfer gibt, forderte der Staatsanwalt das Gericht auf, eine Haftstrafe von 5 Jahren gegen den Gläubigen zu verhängen.

Das Gericht befand Jelena Mentschikowa für schuldig, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen und andere Personen in diese verwickelt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden. Die Gläubige beharrt auf ihrer völligen Unschuld.

Am 28. Oktober 2021 hat das Plenum des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation entschieden, dass die Gottesdienste der Zeugen Jehovas, ihre gemeinsamen Rituale und Zeremonien an sich kein Verbrechen nach Art. 282 Abs. 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation darstellen, trotz der Liquidation ihrer juristischen Personen.

Fall Menchikova in Tscherkessk

Fallbeispiel
Jelena Mentschikowa, eine Architektin aus Tscherkessk, geriet im Dezember 2019 in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden, als ihr Haus zum ersten Mal durchsucht wurde. Das Strafverfahren wurde im November 2020 eingeleitet. Der FSB beschuldigte den Gläubigen, sich an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation beteiligt zu haben und dann auch andere in diese verwickelt zu haben. Den Ermittlungen zufolge entwickelte Jelena “einen kriminellen Plan”, um über die Bibel zu sprechen. Im April 2021 ging der Fall vor Gericht. Obwohl Jelena eine Behinderung der Gruppe II hat, forderte der Staatsanwalt, dass sie für fünf Jahre ins Gefängnis muss. Im Dezember 2021 verurteilte das Gericht Menchikova zu fünf Jahren Haft auf Bewährung und verurteilte sie zur Zahlung aller Prozesskosten. Die Berufung entbindete Elena von diesen Zahlungen, ließ aber das Strafmaß unverändert. Im Dezember 2022 gab die Kassationsbehörde den Fall zur erneuten Verhandlung an das Gericht zurück. Im Januar 2024 fällte das Gericht eine zweite Verurteilung – viereinhalb Jahre auf Bewährung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Karatschai-Tscherkessien
Siedlung:
Tscherkessk
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007910001000026
Eingeleitet:
3. November 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Zweigstelle des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands in der Republik Karatschai-Tscherkess
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1.1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-279/2023
Gericht:
Черкесский городской суд Карачаево-Черкесской Республики
Richter:
Науруз Шукуров
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang