Drei Zeugen Jehovas während einer Berufungsverhandlung vor dem Bezirksgericht Rostow. Im Zentrum von Vilen Avanesov. 6. Dezember 2021

Drei Zeugen Jehovas während einer Berufungsverhandlung vor dem Bezirksgericht Rostow. Im Zentrum von Vilen Avanesov. 6. Dezember 2021

Drei Zeugen Jehovas während einer Berufungsverhandlung vor dem Bezirksgericht Rostow. Im Zentrum von Vilen Avanesov. 6. Dezember 2021

Ungerechte Urteile

Das Bezirksgericht Rostow verurteilte drei Zeugen Jehovas zu sechs bis sechseinhalb Jahren Gefängnis. Sie haben bereits die Hälfte ihrer Strafe in Untersuchungshaft verbüßt

Gebiet Rostow

Am 6. Dezember 2021 prüfte das Bezirksgericht Rostow die Berufung des 69-jährigen Vilen Avanessov und seines Sohnes Arsen sowie des 54-jährigen Aleksandr Parkov. Sie alle sind Einwohner von Rostow am Don. Das Richtergremium unter dem Vorsitz von Gennadij Peschanov ließ das Urteil der ersten Instanz unverändert: Parkov und Arsen Avanesov wurden zu 6,5 Jahren Haft verurteilt und Vilen Avanesov zu 6 Jahren.

Das Urteil ist rechtskräftig geworden. Die Männer beteuern ihre völlige Unschuld. Sie haben das Recht, gegen die Entscheidung in Kassations- und internationalen Instanzen Berufung einzulegen.

Im Juli 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft 7 bis 7,5 Jahre Haft in einer Strafkolonie für die Gläubigen. Vladimir Khudaverdyan, ein Richter des Leninskij-Bezirksgerichts, befand, dass es sich bei den gesetzestreuen Bürgern um Extremisten handelte, wandelte das Urteil aber leicht um. Die Gläubigen haben de jure mehr als die Hälfte ihrer Strafe verbüßt, da sie 2,5 Jahre lang in der Untersuchungshaftanstalt waren, während die Ermittlungen und der Prozess im Gange waren.

Ende der 1980er Jahre mussten die Awanessows wegen des Krieges in Bergkarabach nach Russland fliehen. Dort wurden sie jedoch wegen ihres Glaubens unterdrückt.

Arsen macht sich Sorgen um seine pensionierten Eltern, die einen schlechten Gesundheitszustand haben. Zudem wurde seine Mutter ohne angemessene Unterstützung allein gelassen. Die Ermittlungsbehörden erlaubten ihr mehr als ein Jahr lang nicht, weder ihren Mann noch ihren Sohn zu sehen. Aleksandr Parkov hatte Probleme mit dem Immunsystem. Seine Frau Galina, die im Januar 2021 ebenfalls unter dem "extremistischen" Artikel für schuldig befunden wurde, macht sich große Sorgen um den Gesundheitszustand ihres Mannes: "Die Bedingungen in der Haftanstalt sind nicht gut, er hatte oft Bauchschmerzen."

Am 22. Mai 2019 führten Beamte des russischen Ermittlungskomitees Massendurchsuchungen in den Wohnungen von Einwohnern von Rostow durch , die im Verdacht standen, den Glauben der Zeugen Jehovas zu praktizieren. Am selben Tag wurde ein Strafverfahren gegen Parkov sowie gegen Vater und Sohn Avanesov allein wegen ihrer religiösen Überzeugungen eröffnet. Unmittelbar nach den Durchsuchungen wurden die Männer in Untersuchungshaft genommen.

Die Anklage gegen die Gläubigen beruhte auf zahlreichen Fälschungen. Bei einer Anhörung befragte das Gericht zum Beispiel einen geheimen Zeugen, der vom FSB beauftragt worden war, Jehovas Zeugen zu provozieren, verschiedene Konfessionen und den Staat zu kritisieren. Zwei weitere Zeugen behaupteten, ihre Aussagen seien verzerrt gewesen. Einer von ihnen zufolge wurde ihr während des Verhörs ein ganzer Absatz der Aussagen einer anderen Person zugeschrieben.

Die Gläubigen machten das Gericht wiederholt darauf aufmerksam, dass es sich bei den religiösen Zusammenkünften der Zeugen Jehovas nicht um extremistische Aktivitäten handelt, sondern um eine friedliche Bekundung des Glaubens. Sie betonten auch die Friedfertigkeit ihres Glaubens. "Jehovas Zeugen bemühen sich sowohl in ihren Beziehungen zu den Behörden als auch zu anderen Menschen, korrekt zu sein, nicht auf Unhöflichkeit zu reagieren, sondern sich ein Beispiel an den ersten Christen und Jesus Christus zu nehmen", sagte Arsen Avanesov bei einer der Gerichtsverhandlungen.

Zuvor waren in Rostow am Don sechs weitere Zeugen Jehovas wegen ihres Glaubens an Gott verurteilt worden. Sie alle erhielten zwei bis vier Jahre Bewährungsstrafen.

Das Plenum des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation am 28. Oktober 2021 hat darauf hingewiesen, dass es unzulässig ist, Jehovas Zeugen wegen ihrer Teilnahme an friedlichen Zusammenkünften strafrechtlich zu verfolgen. Nach seinem Urteil stellen die Anbetung der Zeugen Jehovas und ihre gemeinsamen Riten und Zeremonien an sich kein Verbrechen nach Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation dar, trotz der Liquidierung und des Verbots ihrer juristischen Personen.

Der Fall Awanesows und anderer in Rostow am Don

Fallbeispiel
Durchsuchungen, Verhaftungen, Demütigungen und Einschüchterungen – im Mai 2019 wurden Aleksandr Parkov, Vilen und Arsen Avanesov aus Rostow am Don von Beamten des Ermittlungskomitees festgenommen, weil sie angeblich die Aktivitäten der verbotenen Organisation der Zeugen Jehovas fortgesetzt hatten. Sie wurden in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, wo sie 925 Tage verbrachten. Die Anklage gegen die Gläubigen stützte sich auf Fälschungen und die Aussage eines vom FSB rekrutierten Provokateurs. Im Juli 2021 verurteilte das Gericht Vilen zu 6 Jahren Haft in einer Strafkolonie und Aleksandr und Arsen zu 6,5 Jahren. Die Berufungs- und Kassationsgerichte bestätigten diese Entscheidung. Arsen wurde auch nach einem anderen Artikel angeklagt – der Finanzierung der Aktivitäten einer extremistischen Organisation, und seine Strafe wurde auf 7 Jahre erhöht. Im Februar 2024 wurde Vilen Avanesov freigelassen, nachdem er seine Haftstrafe vollständig abgesessen hatte. Im August 2024 wurden auch Aleksandr Parkov und im Oktober Arsen Avanesov aus der Strafkolonie entlassen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Rostow
Siedlung:
Rostow am Don
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge setzten sie ihre Tätigkeit fort und leiteten die örtliche religiöse Organisation (LRO) der Zeugen Jehovas, erhielten religiöse Literatur, luden andere Menschen ein, an den Zusammenkünften teilzunehmen, und nutzten ihre Wohnorte für die Zusammenkünfte
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902007712000035
Eingeleitet:
22. Mai 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Erste Ermittlungsdirektion (mit Sitz in der Stadt Rostow am Don) der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-44/2021 (1-415/2020)
Gericht:
Leninskiy District Court of Rostov-on-Don
Richter:
Vladimir Khudaverdyan
Fallbeispiel
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