Nataliya Kriger am Tag der Berufungsentscheidung vor dem Gerichtsgebäude. Birobidschan. November 2021
Berufung in Birobidschan bestätigte das Glaubensurteil für Nataliya Kriger
Jüdisches AutonomiegebietAm 25. November 2021 bestätigte das Gericht der Jüdischen Autonomen Region das Urteil gegen Nataliya Kriger, 43, die wegen ihrer Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung und 1 Jahr eingeschränkter Freiheit verurteilt wurde.
Am 30. Juli 2021 befand das Bezirksgericht Birobidschan Nataliya Kriger für schuldig, nachdem es ihre Anwesenheit bei den Gottesdiensten der Zeugen Jehovas als Verbrechen angesehen hatte, obwohl dieser Glaube in Russland nicht verboten ist. Der Staatsanwalt forderte das Gericht auf, die Gläubige für vier Jahre in eine Strafkolonie zu schicken und ihre Freiheit für zwei Jahre weiter einzuschränken.
Mit ihrem letzten Wort an das Gericht gewandt, sagte Nataliya: "Was hat das Gericht als extremistisch eingestuft? Dass ich mich als Zeuge Jehovas mit meinem Mann und Freunden zu meinem Glauben bekannt habe. Gemäß Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation wird jedoch jedem die Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert. Nur die Heilige Schrift – die Bibel – lehrte mich, die Menschen wirklich zu lieben und mich wirklich um sie zu kümmern. Heute ist mein Ruf als ehrlicher Mensch angekratzt."
Das Urteil des Berufungsgerichts ist in Kraft getreten, aber der Gläubige hat das Recht, es in Kassations- und internationalen Instanzen anzufechten.
Im Jahr 2018 wurde auch Nataliyas Ehemann, Valeriy Kriger, wegen eines extremistischen Artikels strafrechtlich verfolgt. Die Ermittlungen befanden ihn für schuldig, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation organisiert zu haben.
Siebzehn Zeugen Jehovas in Birobidschan sind bereits wegen der Ausübung ihres Glaubens verurteilt worden, und für dreizehn von ihnen ist das Urteil in Kraft getreten. Das Bezirksgericht Birobidschan verhandelt derzeit Fälle wegen ähnlicher Anklagen gegen sechs weitere Gläubige.
Am 28. Oktober dieses Jahres entschied das Plenum des Obersten Gerichts Russlands, dass kollektive Gottesdienste der Zeugen Jehovas für sich genommen kein corpus delicti im Sinne von Artikel 282 Absatz 2 des russischen Strafgesetzbuches darstellen.