Tatjana Zagulina am Tag der Verhängung des Urteils. 16. September 2021. Birobidschan

Tatjana Zagulina am Tag der Verhängung des Urteils. 16. September 2021. Birobidschan

Tatjana Zagulina am Tag der Verhängung des Urteils. 16. September 2021. Birobidschan

Ungerechte Urteile

In einem Berufungsverfahren in Birobidschan wurde das Urteil für Tatjana Zagulina bestätigt. Der Gläubige wurde zu einer 2,5-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt

Jüdisches Autonomiegebiet

Am 16. September 2021 hat das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets der Berufung der 37-jährigen Tatjana Zagulina nicht stattgegeben. Das Urteil trat in Kraft: Der Gläubige wurde zu 2 Jahren und 6 Monaten Bewährungsstrafe und 2 Jahren Freiheitsbeschränkung verurteilt.

"Ich habe mich nie an etwas beteiligt, das die verfassungsmäßige Ordnung untergraben und die Sicherheit des Staates bedrohen würde. Ich verstehe überhaupt nicht, wie man mir das vorwerfen kann. Das Gericht verurteilte mich, legte aber keinen einzigen Beweis für meine Schuld vor. Es gibt keine einzige meiner Handlungen und Äußerungen, die extremistische Motive belegen würden. In diesem Fall habe ich nie Beweise für meine Schuld gesehen. Mein Glaube hingegen ruft dazu auf, die Menschen und sogar die Feinde zu lieben", sagte Tatjana Zagulina in ihrem letzten Wort vor dem Berufungsausschuss. Der Gläubige hat das Recht, gegen die Entscheidung des Gerichts in Kassations- und internationalen Instanzen Berufung einzulegen.

Am 1. April 2021 verurteilte das Bezirksgericht Birobidschan Tatjana Zagulina zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung und befand sie für schuldig, an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation teilgenommen zu haben, obwohl es in dem Fall keine Opfer und Beweise für extremistische Handlungen gab. Keiner der Zeugen, die vor Gericht befragt wurden, hörte extremistische Aufrufe der Gläubigen, sie alle beschrieben sie als friedliche und nicht konfrontative Person. Tatjana selbst berichtete, dass sie nur verurteilt wurde, weil sie an Jehova Gott glaubte, und legte deshalb Berufung gegen das Urteil ein.

Im Februar 2020 wurde Tatjana Zagulina in die föderale Liste von Rosfinmonitoring aufgenommen und ihre Bankkonten und Karten wurden gesperrt. Aufgrund ihrer Verpflichtung, das Land nicht zu verlassen, ist die Gläubige seit mehr als 1,5 Jahren in ihrem Recht eingeschränkt, sich frei zu bewegen. Auch Tatjanas Ehemann Dmitry wird wegen seines Glaubens verfolgt, und seine Bankkonten sind seit März 2019 gesperrt. Die Ordnungshüter nahmen dem Paar die Möglichkeit, sich voll und ganz um ihr schulpflichtiges Kind zu kümmern.

Insgesamt werden 23 Zeugen Jehovas in der Jüdischen Autonomen Region strafrechtlich verfolgt.

Internationale und russische Menschenrechtsaktivisten verurteilen die Verfolgung von Zeugen Jehovas im heutigen Russland. Vladimir Ryakhovskiy, Mitglied des Präsidialrats für die Entwicklung der Zivilgesellschaft und der Menschenrechte, sagt: "In unserem Land ist das Recht auf Religion, einschließlich der gemeinsamen Religion, in der Verfassung verankert. Die Lehre der Zeugen Jehovas war in unserem Land nicht verboten. Es stellt sich heraus, dass, wenn sich die Anhänger eines Glaubensbekenntnisses zu Hause oder online versammeln, wir dann notwendigerweise über die Teilnahme an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation sprechen? Nein, das tue ich nicht."

Der Fall Zagulina in Birobidschan

Fallbeispiel
Gegen die Modedesignerin und Maniküremeisterin Tatyana Zagulina, die ihrem Ehemann Dmitry folgte, wurde wegen ihres Glaubens an Jehova Gott ermittelt. Im Februar 2020 eröffnete der forensische Ermittler des FSB, Dmitri Jankin, ein Strafverfahren gegen Tatjana und andere gesetzestreue Einwohner von Birobidschan und beschuldigte sie des Extremismus. Im August 2020 ging der Fall vor Gericht. Während des Prozesses äußerte sich eine der Zeuginnen der Anklage positiv über das Verhalten der Gläubigen, eine andere konnte den Angeklagten nicht erkennen, und die Polizistin Zvereva gab an, dass sie keine extremistischen Anrufe von Zagulina gehört habe. Im April 2021 verurteilte das Gericht in Birobidschan Zagulina zu 2 Jahren und 6 Monaten auf Bewährung und 2 Jahren Freiheitsbeschränkung. Im September 2021 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil, und im Mai 2022 bestätigte es das Kassationsgericht. Im November 2022 löschte das Gericht das Strafregister des Gläubigen und hob das Urteil auf.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007990001000004
Eingeleitet:
6. Februar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Investigativabteilung des FSB-Direktorats Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-42/2021 (1-460/2020)
Gericht:
Birobidzhanskiy District Court of the Jewish Autonomous Region
Richter:
Yuliya Tsykina
Fallbeispiel
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