Auf dem Foto: Konstantin Moisejenko mit seiner Frau in der Nähe des Bezirksgerichts Amur, 9. September 2021

Auf dem Foto: Konstantin Moisejenko mit seiner Frau in der Nähe des Bezirksgerichts Amur, 9. September 2021

Auf dem Foto: Konstantin Moisejenko mit seiner Frau in der Nähe des Bezirksgerichts Amur, 9. September 2021

Ungerechte Urteile

Ein Berufungsverfahren in der Amur-Region bestätigte das Urteil gegen den Gläubigen Konstantin Moiseenko – 6 Jahre Haft auf Bewährung

Amur Region

Am 9. September 2021 bestätigte das Regionalgericht Amur das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts. Jehovas Zeuge Konstantin Moisejenko wurde zu 6 Jahren bedingter Haft mit anschließender Bewährungszeit von 4 Jahren und einer zusätzlichen Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr verurteilt.

Das Urteil trat in Kraft. Der Gläubige beharrt immer noch auf seiner Unschuld. Er hat das Recht, gegen das Urteil sowohl im Kassationsverfahren als auch in internationalen Instanzen Berufung einzulegen.

Am 14. Juli 2021 befand der Richter des Bezirksgerichts Zeyskiy der Region Amur, Alexandr Kozlov, den 45-jährigen Konstantin Moisejenko für schuldig, "die Aktivitäten einer verbotenen Organisation organisiert zu haben".

Die Anklage stützte sich auf die Daten eines eingebetteten FSB-Agenten: Eine Frau, die mit spezieller Ausrüstung ausgestattet war, machte sich Notizen über liturgische Versammlungen. Im März 2019 wurden in Zeya mindestens fünf Wohnungen von Zeugen Jehovas, darunter auch die Familie Moisejenko, durchsucht . Laptops, Telefone und persönliche Aufzeichnungen wurden von den Gläubigen konfisziert. Vor Beginn des Prozesses verbrachte der Gläubige etwa eineinhalb Jahre unter dem Versprechen, nicht zu gehen.

Konstantin Moisejenko ist von Beruf Systemingenieur, er ist verheiratet. Dem Gericht wurden positive Eigenschaften des Gläubigen von Verwandten und Nachbarn vorgelegt, die seine ruhige und friedliche Gesinnung bestätigten.

An das Berufungsgericht gewandt, wies der Gläubige darauf hin, dass Jehovas Zeugen keine Gefahr für die Gesellschaft und den Staat darstellten. Sie leben nach biblischen Maßstäben, die "die Menschen lehren, ehrlich zu sein und Autoritäten zu respektieren". Konstantin Moisejenko sagte: "Anstatt konstruktiv mit Jehovas Zeugen zusammenzuarbeiten, die für die Gesellschaft von großem Nutzen sind, verletzt die Strafverfolgung meine Rechte und schadet damit nicht nur mir, sondern der gesamten Gesellschaft."

Moisejewenko, der gläubig war, hielt einfach an seinen religiösen Überzeugungen fest und diskutierte mit seinen Glaubensbrüdern über die Bibel. Die russischen Behörden haben wiederholt erklärt, dass Jehovas Zeugen in Russland die Ausübung ihrer Religion nicht verboten ist. Der hochrangige FSB-Agent Nikolai Korendov sagte vor Gericht: "Die Zusammenkünfte der Zeugen Jehovas sind Gesänge und Bibellesungen." Er fügte hinzu, dass er von dem Angeklagten nie Aufrufe zum Sturz der Staatsgewalt, Gewalt oder Aggression gegen Vertreter anderer Religionen oder Nationalitäten gehört habe. Er bestätigte auch, dass nach russischem Recht die Bibel, ihr Inhalt und die Zitate aus diesem Buch nicht als extremistisch angesehen werden können. Dennoch stufte das Gericht den friedlichen Gläubigen als Gefahr für die Gesellschaft ein.

Konstantin Moisejenko ist bereits der zweite Zeya-Gläubige, der vom Gericht verurteilt wurde. Im Jahr 2021 verurteilte das Gericht den 78-jährigen Wassilij Resnitschenko zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Im September 2021 bestätigte das Regionalgericht Amur das härteste Urteil gegen Zeugen Jehovas seit 2017: 8 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes für den 45-jährigen Alexey Berchuk. Ein weiteres Strafverfahren, das gegen Jewgenij Bitusow und Leonid Druzchinin eingeleitet wurde, ist Gegenstand von Voruntersuchungen.

Menschenrechtsaktivisten in Russland und auf der ganzen Welt verurteilen die Verfolgung von Jehovas Zeugen im heutigen Russland. Vladimir Ryakhovskiy, Mitglied des Präsidialrats für die Entwicklung der Zivilgesellschaft und der Menschenrechte, sagt: "In unserem Land ist das Recht auf Religion, einschließlich des gemeinsamen Rechts, in der Verfassung verankert. Die Lehre der Zeugen Jehovas war in unserem Land nicht verboten. Es stellt sich heraus, dass, wenn sich die Anhänger eines Glaubensbekenntnisses zu Hause oder online versammeln, wir dann notwendigerweise über die Teilnahme an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation sprechen? Nein".

Im Mai 2021 schickte die Vereinigung ehemaliger Häftlinge des Konzentrationslagers Dachau im Zusammenhang mit der Verfolgung von Zeugen Jehovas einen offenen Brief an den russischen Präsidenten Wladimir Putin, in dem es hieß: "Wir fordern Sie auf, jedem Bürger Russlands das verfassungsmäßige Recht zu gewähren, sich frei zur Religion zu bekennen. Bitte machen Sie Schluss mit dieser Ungerechtigkeit! "

Der Fall Moisejenko in Zeya

Fallbeispiel
Im März 2019 eröffnete V. Obukhov, ein Ermittler des russischen FSB für die Amur-Region, ein Strafverfahren gegen Konstantin Moiseenko und beschuldigte ihn, “ein Treffen von Anhängern … einer religiösen Organisation.” Einige Tage später wurde der Gläubige durchsucht und mit der Quittung belegt, dass er nicht gehen dürfe. Die Anklage stützte sich auf Daten, die ein eingebetteter FSB-Agent erhalten hatte: Die Frau machte sich Notizen über Gottesdienste. Im August 2020 wurde der Fall dem Bezirksgericht Zeya der Region Amur zur Prüfung durch Richter Alexander Kozlov vorgelegt. Im Oktober desselben Jahres wurden in Zeya Gläubige durchsucht, die Zeugen im Fall Moiseenko waren, und gegen zwei von ihnen wurde ein separates Strafverfahren eingeleitet. Im Juli 2021 verurteilte das Gericht Konstantin Moiseenko. Zwei Monate später bestätigte das Berufungsgericht die Verurteilung zu 6 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren und einer zusätzlichen Freiheitsbeschränkung um 1 Jahr. Im Februar 2022 bestätigte auch das Kassationsgericht diese Entscheidung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Amur Region
Siedlung:
Zeya
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge organisierte er "Treffen von Anhängern ... einer religiösen Organisation"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907100001000016
Eingeleitet:
11. März 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung des FSSD der Russischen Föderation für die Region Amur
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-11/2021 (1-200/2020)
Gericht erster Instanz:
Зейский районный суд Амурской области
Richter am Gericht erster Instanz:
Александр Козлов
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Амурский областной суд
Fallbeispiel
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