Auf dem Foto: Die Gläubigen Anatoliy Isakov und Alexander Lubin, beide mit Behinderungsgruppe II, verlassen die Untersuchungshaftanstalt. Stadt Kurgan, August 2021

Juristische Siege

Nach einer Beschwerde von Jehovas Zeugen beim EGMR wurden zwei schwerkranke Einwohner Kurgans aus der Haft entlassen

Kurgan Region

Am 28. August 2021 entließ das Gericht nach einem Antrag des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und Menschenrechtsverteidiger sowie einer medizinischen Untersuchung Aleksandr Lubin und Anatoliy Isakov aus der Untersuchungshaftanstalt. Etwa 1,5 Monate lang wurden Gläubige mit Behinderungen unter lebensbedrohlichen Folterbedingungen festgehalten.

Am 13. und 14. Juli 2021 führten Sicherheitskräfte in Kurgan und Shadrinsk (Region Kurgan) Massendurchsuchungen bei Zeugen Jehovas durch. Mehrere Gläubige wurden festgenommen. Der 56-jährige Anatoliy Isakov und der 65-jährige Aleksandr Lubin wurden per Gerichtsbeschluss in Gewahrsam genommen.

Beide Gläubigen wurden aufgrund schwerer Erkrankungen in die II. Gruppe der Behinderung eingestuft, und die Haftbedingungen in der Untersuchungshaftanstalt bedrohten ihr Leben und waren mit Folter vergleichbar. Bei Anatoliy Isakov wurden Blutkrebs, multiple Kompressionsfrakturen der Wirbelsäule, der Rippen und andere Krankheiten diagnostiziert. Aufgrund der Tatsache, dass er hinter Gittern saß, wurde seine Chemotherapie unterbrochen. Außerdem wurde der Gläubige der lebenswichtigen, wirksamen Medizin beraubt, in deren Zusammenhang Anatolij unerträgliche Schmerzen empfand. Ohne Rollstuhl kann er nicht gehen. Vor der Strafverfolgung musste ein Gläubiger durchschnittlich 6 Mal pro Jahr ins Krankenhaus. Verschärft wurde die Situation durch die Tatsache, dass Anatoliy Isakov in der Untersuchungshaftanstalt mit COVID-19 infiziert war.

Aleksandr Lubin hat mehrere Diagnosen: eine schwere Gefäßerkrankung, Bluthochdruck, sowie eine Autoimmunerkrankung, die verschiedene Organe betrifft. Neben der medizinischen Behandlung benötigt er jeden Tag 16 Stunden lang befeuchteten Sauerstoff – all das wurde Aleksandr während seiner Gefangenschaft vorenthalten. Für einen Gläubigen ist es schwierig zu gehen, und im Falle eines Sturzes ist er nicht in der Lage, ohne Hilfe aufzustehen. Aleksandrs Frau Tatjana hat ebenfalls eine Behinderung der Gruppe II (sie erlitt 4 Schlaganfälle). Die Verhaftung ihres Mannes gefährdete auch ihre Gesundheit – ihre Beine begannen zu versagen, sie hatte Probleme mit dem Sprechen.

Bei der Entscheidung, eine Maßnahme der Fixierung für Gläubige zu wählen, stützten sich die Richter auf die Atteste der Ärzte des regionalen Klinikkrankenhauses Kurgan, wonach Lubin und Isakov keine Krankheiten haben, die sie daran hindern, in der Untersuchungshaftanstalt festgehalten zu werden. Die Verteidigung schickte Petitionen an das Stadtgericht Kurgan mit der Bitte, sie durch eine vorbeugende Maßnahme zu ersetzen, die nichts mit der Inhaftierung zu tun hatte, aber das Gericht ignorierte sie. Angesichts des ernsten Gesundheitszustands der Gläubigen forderten die Anwälte die Leitung der Haftanstalt Nr. 1 auf, Lubin und Isakov zu einer medizinischen Untersuchung zu schicken, was jedoch ignoriert wurde. Am 6. August gab das Regionalgericht Kurgan den Berufungen der Gläubigen nicht statt und ließ sie in einer Untersuchungshaftanstalt zurück.

Da alle internen Verteidigungsmittel ausgeschöpft waren, reichten die Anwälte am 8. August 2021 Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, zusammen mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß Regel 39 der Verfahrensordnung. Nach dieser Regel kann der EGMR vor seiner Entscheidung die Anwendung einstweiliger Maßnahmen im Interesse der Parteien verlangen, insbesondere wenn die unmittelbare Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens für das Leben und die Gesundheit von Menschen besteht. Der EGMR leitete die Beschwerde und die Petition an die russische Regierung weiter und forderte die Russische Föderation auf, dringend zu reagieren.

Daraufhin wurden die Gläubigen am 24. August zu einer medizinischen Untersuchung in dasselbe regionale klinische Krankenhaus von Kurgan geschickt. Diesmal stellten die Ärzte fest, dass die Krankheiten von Lubin und Isakov ihre weitere Inhaftierung wirklich behindern. In diesem Zusammenhang beantragte der Ermittler beim Gericht die Änderung der vorbeugenden Maßnahme in Form der Inhaftierung, um bestimmte Handlungen zu verbieten. Das Gericht gab dem Antrag statt und ließ die Gläubigen frei, aber da der Fall noch nicht abgeschlossen ist, drohen ihnen immer noch Haftstrafen.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, juristische Personen der Zeugen Jehovas im Jahr 2017 aufzulösen, führte zu einer echten Verfolgung gewöhnlicher Gläubiger. Diese juristische "Kollision", wie es Tatjana Moskalkowa, die Menschenrechtskommissarin der Russischen Föderation, ausdrückte, lähmt das Leben von Hunderten von Menschen. Die Zahl der Strafverfahren gegen Jehovas Zeugen in Russland nimmt rapide zu, Dutzende Gläubige sitzen hinter Gittern.

Der Fall Isakow und Minsafin in Kurgan

Fallbeispiel
Im Juli 2021 wurde Anatoliy Isakov, ein behinderter Mensch der Gruppe II, strafrechtlich verfolgt - die Ermittlungen eröffneten ein Strafverfahren gegen ihn, in dem ihm vorgeworfen wurde, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Am nächsten Tag wurden Durchsuchungen in seiner Wohnung und auf dem Land durchgeführt. Isakov hat Schwierigkeiten, sich zu bewegen, kämpft mit der Onkologie und muss ständig starke verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen. Trotzdem schickte ihn das Gericht für 1,5 Monate in eine Untersuchungshaftanstalt und unterbrach damit die für den Gläubigen lebenswichtige Chemotherapie. Im August 2021 überstellte das Gericht Isakov nach einem Antrag des EGMR und von Menschenrechtsaktivisten an russische Instanzen aus der Untersuchungshaftanstalt in ein Verbot bestimmter Handlungen. Im Juni 2023 ging der Fall vor Gericht. Sie beruht unter anderem auf der Aussage eines geheimen Zeugen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kurgan Region
Siedlung:
Kurgan
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge "führte er ... Religiöse Versammlungen... auch durch Videokonferenzen über die Zoom-Plattform."
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12102370012000107
Eingeleitet:
13. Juli 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht
Untersuchend:
Erste Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation in der Region Kurgan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-1069/2023
Richter am Gericht erster Instanz:
Сергей Лыткин
Fallbeispiel

Der Fall Lubin in Shadrinsk

Fallbeispiel
Im Juli 2021 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren wegen Extremismus gegen Aleksandr Lubin, einen älteren Mann mit einer Behinderung der Gruppe II. Polizeibeamte führten Durchsuchungen bei Zeugen Jehovas in Kurgan und Shadrinsk durch. Lubin verbrachte 2 Tage in der provisorischen Haftanstalt, danach wurde er für 1,5 Monate in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, obwohl er regelmäßig stationär behandelt werden musste und Schwierigkeiten hatte, sich zu bewegen. Nach Anweisung der Ärzte musste Aleksandr 16 Stunden am Tag eine Sauerstoffflasche benutzen, was in einer Untersuchungshaftanstalt unmöglich war. Im August 2021 entließ das Gericht Aleksandr auf Antrag des EGMR und von Menschenrechtsaktivisten aus der Untersuchungshaft. Ilja Erschow war auch ein Angeklagter in diesem Fall, aber die gegen ihn erhobenen Unterlagen wurden in getrennte Verfahren aufgeteilt. Im Juni 2023 ging Lubins Fall vor Gericht.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kurgan Region
Siedlung:
Schadrinsk
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12102370012000108
Eingeleitet:
13. Juli 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht
Untersuchend:
Die erste Abteilung der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Kurgan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-217/2023
Gericht erster Instanz:
Шадринский районный суд Курганской области
Richter am Gericht erster Instanz:
Наталья Коротнева
Fallbeispiel