Auf dem Foto: Ljudmila Geschlossen am Tag des Appells

Ungerechte Urteile

Die Berufung in Wladiwostok bestätigte die Verurteilung eines 73-jährigen Gläubigen zu vier Jahren bedingter Haft

Primorje-Territorium

Am 28. Juli 2021 bestätigte das Richtergremium des Gerichts der Region Primorje unter dem Vorsitz von Swetlana Gumentschuk das Urteil für Ljudmila Shut im Berufungsverfahren. Der Behinderte aus dem Dorf Razdolnoye wurde zu 4 Jahren Gefängnis auf Bewährung mit 3 Jahren Bewährung und Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr verurteilt, weil er die Bibel gelesen und diskutiert hatte.

Am 19. Mai 2021 befand das Bezirksgericht Nadeschdinski des Gebiets Primorskij Ljudmila Shut für schuldig der "Begehung eines Verbrechens gemäß Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation" (Teilnahme an der Tätigkeit einer verbotenen Organisation). Das Gericht verurteilte sie zu vier Jahren Haft auf Bewährung. Die Gläubige erhielt ein solches Urteil, weil sie an friedlichen religiösen Zusammenkünften der Zeugen Jehovas teilgenommen und mit anderen über Gott gesprochen hatte. Die Gläubige legte Berufung gegen das Urteil ein, weil sie sich für völlig unschuldig hält.

"Ich werde keine Ausreden suchen, denn ich habe nie verstanden, wofür genau ich verurteilt werde. Mein Gewissen ist rein vor Gott und vor den Menschen... In der Anklageschrift gibt es keine Tatsachen über die Verbrechen, derer ich beschuldigt werde. Es stellt sich heraus, dass ich beschuldigt werde, weil ich versuche, ehrlich zu leben, die Gesetze des Staates zu respektieren und einzuhalten und niemandem Schaden zuzufügen", sagte Ljudmila in ihrer letzten Rede während der Berufungsverhandlung.

Dennoch entschied der dreiköpfige Berufungsausschuss, die Verurteilung aufrechtzuerhalten. Der Gläubige hat das Recht, in der Kassation sowie in internationalen Instanzen Berufung einzulegen.

Die strafrechtliche Verfolgung von Ljudmila Shut begann am 19. Juli 2018, als Durchsuchungen in den Wohnungen der örtlichen Zeugen Jehovas im Dorf Razdolnoje durchgeführt wurden. Danach wurde Ljudmila im Laufe von eineinhalb Jahren mehrmals zum Verhör vorgeladen. Der Ermittler Denis Schewtschenko eröffnete am 10. Februar 2020 ein Strafverfahren gegen sie.

Die Zeugen im Fall Shut wurden nach ihren Aussagen von den Sicherheitskräften unter Druck gesetzt, die Ermittlungsmaßnahmen wurden unter Verletzung der Zuständigkeitsregeln durchgeführt, und das Gericht berücksichtigte während der Anhörungen die Schlussfolgerungen eines Fachmanns, der kein Experte auf dem Gebiet des Rechts ist.

Während der gesamten Ermittlungen stand Ljudmila Shut unter Hausarrest. Nach einem 5-monatigen Gerichtsverfahren entließ der Staatsanwalt die Richterin Natalia Derevyagina und Ljudmila Setrakova wurde zur neuen Richterin ernannt. Der Gläubige, der sich nur mit Hilfe anderer oder auf Krücken fortbewegen kann, war gezwungen, alle Stadien der Prüfung neu zu durchlaufen. Die Anklage verschlechterte Ljudmilas Gesundheitszustand, ihr Sehvermögen verschlechterte sich und sie musste operiert werden. Nach den Verhören musste sie wiederholt einen Krankenwagen rufen.

Schon jetzt sind 36 Einwohner von Primorje in den Fängen der russischen Justiz gefangen, nur weil sie an ihren Gott Jehova glauben. Im März 2021 wurde Ljudmilas Mitbewohner, der 77-jährige Vladimir Filippov, zu 6 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt , weil er an friedlichen Gottesdiensten teilgenommen hatte.

Russische und ausländische Aktivisten und Organisationen verurteilen einstimmig die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland. Vladimir Ryakhovsky, Ehrenanwalt Russlands, Mitglied des Präsidialrats für die Entwicklung der Zivilgesellschaft und der Menschenrechte: "Es hat immer mit Jehovas Zeugen begonnen und dann auf alle übergegriffen.

Der Fall "Shut in Razdolnoye"

Fallbeispiel
Ljudmila Shut, eine Bewohnerin des Dorfes Razdolnoje in der Region Primorje, ist als freundliche, konfliktfreie Person bekannt. Im Februar 2020 eröffnete Denis Schewtschenko, ein Ermittler des Bezirksamtes Nadeschdinski, ein Strafverfahren gegen einen älteren Gläubigen, eine behinderte Person der Gruppe II, gemäß Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Während der Anhörungen vor dem Bezirksgericht Nadeschdinskij bestätigten Zeugen, dass sie nie extremistische Äußerungen des Angeklagten gehört hätten. Nach einem 5-monatigen Rechtsstreit forderte der Staatsanwalt die Richterin Natalia Derevyagina heraus, und Ljudmila Setrakowa wurde zur neuen Richterin ernannt. Der Gläubige war gezwungen, alle Stadien der Prüfung von neuem zu durchlaufen. Am 19. Mai 2021 wurde das Urteil gegen Ljudmila Shut verkündet - 4 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren und einer Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr. Das Berufungsgericht bestätigte die Strafe.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Primorje-Territorium
Siedlung:
Rasdolnoje
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002050015000005
Eingeleitet:
10. Februar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands für die Region Primorje
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-5/2021 (1-121/2020)
Gericht:
Надеждинский районный суд Приморского края
Richter:
Людмила Сетракова
Fallbeispiel