Auf dem Foto: Konstantin und Anastasia Guzev am Tag der Urteilsverkündung. Birobidschan, 19. August 2021

Ungerechte Urteile

Eine weitere Verurteilung für den Glauben an Birobidzhan. Das Gericht verurteilte Anastasiya Guzeva zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung, weil sie die Bibel gelesen hatte

Jüdisches Autonomiegebiet

Am 19. August 2021 befand die Richterin des Bezirksgerichts Birobidschan, Vasilina Bezotecheskikh, die friedliche Gläubige Anastasiya Guzeva der Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation für schuldig und verurteilte sie zu 2,5 Jahren Bewährung, 2 Jahren Bewährung und 1 Jahr Freiheitsbeschränkung.

Die Gläubige gestand ihre Schuld nicht ein. Mit dem letzten Wort an das Gericht gewandt, betonte sie: "Obwohl ich ernsthaft angeklagt wurde, gibt es keine Opfer meiner Taten, wie es wahrscheinlich normalerweise in Strafsachen der Fall ist. Es gibt keine direkte Absicht, keine aktiven Handlungen, keine sozial gefährlichen Handlungen, keine Demütigung der Menschenwürde, keine objektiven und subjektiven Aspekte des Verbrechens, keine Tatsachen, dass irgendeine meiner Handlungen anderen Schaden, Schaden oder Leid zugefügt hat. Deshalb habe ich meine Augen nicht vor Scham versteckt und bin immer mit gutem Gewissen zu Gerichtsverhandlungen gekommen und gegangen." Anastasia Guzeva will gegen das Urteil in der Berufungsinstanz Berufung einlegen.

Vor der Strafverfolgung arbeitete die Gläubige an einer Musikschule, wo sie sich als verantwortungsbewusste und konfliktfreie Mitarbeiterin etablierte. Auch ihr Mann Konstantin arbeitete dort. Als der Hausmeister, ein ehemaliger Polizist, von der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Bezug auf Jehovas Zeugen erfuhr, rief er die Guzevs in sein Büro und sagte: "Ihr seid Extremisten, und Extremisten haben in einer Kindereinrichtung nichts zu suchen." Zuerst wurde Konstantin gefeuert, später Anastasiya. Der Gläubige ist ratlos: "Nach dem Arbeitsgesetz kann ein Mensch nicht nur wegen seiner Religion entlassen werden. Tatsächlich wurden mein Mann und ich religiös diskriminiert. "

Alles begann damit, dass sie im Mai 2018 mit einer 10-stündigen Suche zu den Guzevs kamen. Der Polizist, der für die Task Force zuständig war, sagte, seine Verwandten seien Zeugen Jehovas. Offensichtlich verhielten sich die Ordnungshüter daher höflich und vorsichtig. Nichtsdestotrotz erlebte Anastasiya aufgrund der Geschehnisse starken Stress und geriet lange Zeit in Panik, als sie ein Klopfen an der Tür hörte.

Im Juli 2019 wurde ein Strafverfahren wegen Glaubens gegen Konstantin eröffnet, und am 6. Februar 2020 wurde Anastasiya zur Angeklagten. Sechseinhalb Monate lang wurde der Fall gegen sie von Denis Yankin, einem leitenden Ermittler und Kriminalisten der Ermittlungsabteilung des FSB Russlands in der Jüdischen Autonomen Region, untersucht. Seit dem 19. Februar 2020 ist die Gläubige verpflichtet, das Land nicht zu verlassen, und am 27. Februar 2020 wurde sie in die Rosfin-Überwachungsliste der Terroristen und Extremisten aufgenommen.

Am 19. August 2020 ging der Fall vor Gericht. Die Anklage wurde von der Polizistin Yuliya Zvereva bezeugt, die auch in mindestens 15 anderen Prozessen gegen Birobidschan-Gläubige aussagte. Sie räumte ein, dass sie von keinem von ihnen extremistische Äußerungen gehört habe.

Die Gerichtsverhandlungen im Fall Guzeva dauerten etwa ein Jahr. Der Staatsanwalt forderte das Gericht auf, die 41-jährige Anastasiya zu 4 Jahren Gefängnis und 2 Jahren Freiheitsberaubung zu verurteilen. Die Staatsanwaltschaft legte keine konkreten Beweise dafür vor, dass der Gläubige an extremistischen Aktivitäten beteiligt war. Bei der Anhörung bemerkte Guzeva: "Als 'Beweise' wurden Videodateien vorgelegt, die das Studium der Bibel und der religiösen Literatur im Kreis der Glaubensbrüder zeigten. Die Staatsanwaltschaft interpretiert diese rechtmäßigen Handlungen als rechtswidrig. Aber zu allen Zeiten drückten die Gläubigen ihre Liebe zu Gott aus, indem sie beteten, sich zum Gottesdienst versammelten, die Heilige Schrift studierten und diskutierten... Alle Beteiligten konnten aus erster Hand sehen, dass die Taten, Worte, Gedanken, Ziele und Beweggründe der Zeugen Jehovas, einschließlich meiner, nur auf das Gute gerichtet sind."

Die Verfolgung zerstörte die gewohnte Lebensweise einer friedlichen Familie und verwirrte Verwandte, darunter auch Anastasiyas betagte Mutter. Trotzdem unterstützen Angehörige die Ehepartner. Die Guzevs schätzen auch die Hilfe, die Glaubensbrüder während der Verfolgung leisteten – sie schickten ihnen Unterstützungsbriefe, Postkarten und halfen finanziell.

Während der Gerichtsdebatte betonte Anastasiya, dass die russischen Gerichte das Bekenntnis und die Verbreitung des Glaubens der Zeugen Jehovas nicht verboten hätten, sondern dass diese Überzeugungen "die Verhinderung von Extremismus" seien.

Insgesamt wurden bereits 23 Zeugen Jehovas aus dem jüdischen Autonomen Gebiet wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt. 16 von ihnen, darunter Anastasiyas Ehemann Konstantin Guzev, wurden für schuldig befunden und zu verschiedenen Bewährungsstrafen verurteilt.

1. April 2021 auf der Pressekonferenz "70 Jahre Operation Nord". Lehren aus der Repression", so der Religionsgelehrte Sergej Iwanenko: "Die Politik der gewaltsamen Unterdrückung von Zeugen Jehovas, die in der Russischen Föderation seit 2017 betrieben wird, ist sinnlos. Davon zeugen die Lehren aus der Operation Nord und die Analyse der gegenwärtigen Situation, einschließlich der Standhaftigkeit der Zeugen Jehovas, die an ihrem Glauben festhalten. Vom Standpunkt der Staatsinteressen Rußlands erscheint es zweckmäßig, eine Reihe von Maßnahmen zur Rückkehr der Zeugen Jehovas in den Rechtsbereich durchzuführen."

Der Fall Guzeva in Birobidschan

Fallbeispiel
Im Februar 2020 eröffnete Dmitri Jankin, ein forensischer Ermittler des russischen Föderalen Sicherheitsdienstes für das Jüdische Autonome Gebiet, Strafverfahren wegen ihres Glaubens gegen sechs Frauen aus Birobidschan gleichzeitig. Eine von ihnen war Anastasia Guzeva, gegen deren Ehemann Konstantin seit Juli 2019 ermittelt wurde. Dem friedlichen Gläubigen wurde vorgeworfen, sich nur aufgrund seiner Religion an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation beteiligt zu haben. Im September 2020 begannen die nichtöffentlichen Anhörungen vor dem Bezirksgericht Birobidschan unter dem Vorsitz von Richterin Vasilina Bezotecheskikh. Die Zeugin der Anklage, Julia Zvereva, die zusammen mit dem FSB operative Fahndungsmaßnahmen durchführte, sagte, sie habe keine extremistischen Äußerungen des Angeklagten gehört. Am 23. Juli 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft 4 Jahre Haft und 2 Jahre Freiheitsbeschränkung für Anastasia. Am 19. August 2021 befand das Gericht die Gläubige für schuldig und verurteilte sie zu 2,5 Jahren Bewährung, 2 Jahren Bewährung und 1 Jahr Freiheitsbeschränkung. Im Dezember 2021 bestätigte die Berufung das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007990001000005
Eingeleitet:
6. Februar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB Russlands im Jüdischen Autonomen Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-44/2021 (1-462/2020)
Gericht:
Биробиджанский районный суд ЕАО
Richter:
Василина Безотеческих
Fallbeispiel