Andrey Shchepin, Alexander Shamov und Evgeny Udintsev vor der Urteilsverkündung

Andrey Shchepin, Alexander Shamov und Evgeny Udintsev vor der Urteilsverkündung

Andrey Shchepin, Alexander Shamov und Evgeny Udintsev vor der Urteilsverkündung

Ungerechte Urteile

In Kirow wurden Andrej Schtschepin, Alexander Schamow und Jewgenij Udinzew wegen ihres Glaubens zu hohen Geldstrafen verurteilt

Gebiet Kirow

Am 19. Juli 2021 verurteilte der Richter des Leninskij-Bezirksgerichts von Kirow, Sergej Schwajzer, den 30-jährigen Andrej Schtschepin zu einer Geldstrafe von 500.000 Rubel, den 60-jährigen Alexander Schamow - 420.000 Rubel und den 72-jährigen Jewgenij Udinzew - 200.000 Rubel.

Die Schuld der Verurteilten liegt darin, dass sie nicht aufhörten, an Jehova zu glauben und über die Bibel zu sprechen, die das Gericht als Organisation einer extremistischen Gemeinschaft betrachtete. Anfangs wurden die Gläubigen auch beschuldigt, die extremistische Gemeinschaft finanziert zu haben, aber später ließ die Staatsanwaltschaft diese Anklage fallen. Die Gläubigen beharren auf ihrer völligen Unschuld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und kann vor dem Berufungsgericht angefochten werden.

Am Morgen des 26. März 2019 fand eine Reihe von Durchsuchungen in den Wohnungen der Einwohner von Kirow statt. Am selben Tag eröffnete die Direktion des Ermittlungskomitees für das Gebiet Kirow ein Strafverfahren gegen die drei Männer. Die Untersuchung dauerte etwas mehr als 9 Monate. Die Ermittlungen stützten sich auf die Aussage des Zeugen Potekhin, eines Mitarbeiters des Zentrums zur Bekämpfung des Extremismus (CPE). Später stellte sich heraus, dass etwa die Hälfte seiner Aussage, die der Ermittler im Protokoll festgehalten hatte, mit dem Wikipedia-Artikel über Jehovas Zeugen übereinstimmte, zusammen mit Tippfehlern und Fehlern darin. Wie sich herausstellte, schickten die Geheimdienste auch einen Agenten namens Plastin zu den Gläubigen, der unter dem Vorwand, sich für die Bibel zu interessieren, heimlich Gespräche mit den Angeklagten und Gottesdienste aufzeichnete. Später, bereits in der Phase der Gerichtsverhandlungen, die 1 Jahr und 3 Monate dauerten, wurde ein geheimer Zeuge befragt, der behauptete, er sei ein Zeuge Jehovas. Zugleich verwies er auf Publikationen, die von Gläubigen schon lange nicht mehr genutzt werden. Zwei weitere Zeugen der Anklage gaben an, dass ihre Aussage vom Ermittler vervollständigt worden sei. Es gab kein einziges Opfer in dem Fall.

Trotz der Ungereimtheiten in dem Fall forderte die Staatsanwältin Kolosova eine harte Strafe für die Angeklagten: Schtschepin und Schamow zu 4 bzw. 2 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes und Udinzew zu einer Geldstrafe von 600 000 Rubel.

Es ist paradox, dass Andrej Schtschepin, dem die Ermittlungen Anstiftung zum religiösen Hass vorwerfen, zu Gewalt und Ungehorsam gegenüber den Behörden aufruft, einmal aus friedlicher Überzeugung heraus einen Zivildienst abgeleistet hat, anstatt in der Armee zu dienen, in der er 21 Monate lang diente. Gleichzeitig hatte er die Möglichkeit, einen Militärausweis zu erhalten, wenn er sich bereit erklärte, nur einen Monat lang an einer militärischen Ausbildung teilzunehmen. Die Fallmaterialien enthalten positive Eigenschaften eines jungen Gläubigen aus einem Gymnasium, aus einem Zivildienst, von der Arbeit und von einem älteren Menschen zu Hause. In ihnen wird Andrej als konfliktfreie und nicht aggressive Person bezeichnet, die immer bereit ist, zu helfen.

Während der Strafverfolgung wurden die Rechte und Freiheiten der Gläubigen eingeschränkt. Nach seiner Festnahme verbrachte Andrej Schtschepin zwei Tage in einer vorübergehenden Haftanstalt, danach wurde er für 2 Jahre und 4 Monate von bestimmten Handlungen ausgeschlossen und später mit der Auflage belegt, das Gefängnis nicht zu verlassen. All dies machte es Andrej schwer, seiner Frau bei der Pflege einer Mutter zu helfen, die aufgrund ihrer Behinderung besondere Pflege benötigte.

Aleksandr Shamov selbst bezieht eine Invalidenrente, erholt sich von einem Herzinfarkt und einer Herzoperation.

Auch der Gesundheitszustand von Evgeniy Udintsev lässt zu wünschen übrig: Im Juni 2020 musste er das Treffen aus gesundheitlichen Gründen verlassen. Trotz der Tatsache, dass Udintsev aufgrund seines Alters gefährdet ist, bestand Staatsanwältin Kolosova inmitten der Coronavirus-Pandemie darauf, die persönlichen Treffen fortzusetzen. Der Gläubige durfte nicht gehen, bis das Urteil gesprochen war.

Zuvor war in der Region Kirow ein anderer Zeuge Jehovas, Anatoli Tokarew , zu einer Geldstrafe von 500.000 Rubel verurteilt worden. Jetzt ist der Fall von sieben weiteren Kirow-Gläubigen vor Gericht anhängig (einer von ihnen, Jurij Geraskow, starb während der Ermittlungen).

Im Juli 2020 kritisierten 30 Mitgliedstaaten bei einer Sitzung des Ständigen Rates der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) die Unterdrückung von Zeugen Jehovas durch die russischen Behörden. In ihrer gemeinsamen Erklärung heißt es: "Alle Menschen, einschließlich der Zeugen Jehovas, müssen in der Lage sein, ihre Rechte friedlich auszuüben, einschließlich des Rechts auf Religionsfreiheit, friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung ohne Diskriminierung, wie es durch die Verfassung der Russischen Föderation und die OSZE-Verpflichtungen und das Völkerrecht Russlands garantiert wird."

Fall Schtschepin und andere in Kirow

Fallbeispiel
Im Jahr 2019 eröffnete die Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Kirow ein Strafverfahren wegen ihres Glaubens gegen Alexander Schamow, Andrej Schtschepin und Jewgeni Udinzew. Die Untersuchung interpretierte gemeinsame Gottesdienste als Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Die Anklage stützte sich auf Aufzeichnungen des FSB-Agenten “Plastin” von Treffen von Gläubigen, der ein Interesse an der Bibel darstellte. Schtschepin verbrachte 2 Tage in der vorübergehenden Haftanstalt und mehr als 2 Jahre unter dem Verbot bestimmter Handlungen. Später verpflichtete er sich, wie auch Udinzew und Schamow, schriftlich, nicht zu gehen. Im Juni 2020 ging der Fall vor Gericht. Der Staatsanwalt beantragte, Schtschepin und Schamow zu 2 bis 4 Jahren Gefängnis zu verurteilen, und Udinzew zu einer hohen Geldstrafe. Im Juli 2021 verhängte das Gericht gegen alle drei eine Geldstrafe in Höhe von 200.000 bis 500.000 Rubel. Das Berufungsgericht und dann die Kassationsbehörde bestätigten das Urteil gegen die friedlichen Gläubigen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Kirow
Siedlung:
Kirov
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit anderen Gottesdienste ab, was als Organisation und Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation über die Liquidation aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902330022000027
Eingeleitet:
26. März 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Kirow
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-11/2021 (1-372/2020)
Gericht:
Ленинский районный суд г. Кирова
Richter:
Сергей Швайцер
Fallbeispiel
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