Auf dem Foto: Alexander Schtscherbina

Ungerechte Urteile

Аppeal in Krasnodar milderte die Strafe für den Glauben an Aleksandr Shcherbina, aber er wird trotzdem für 2 Jahre ins Gefängnis gehen

Territorium Krasnodar

Am 24. Juni 2021 gab der Richter des Bezirksgerichts Krasnodar, Vadim Kuksa, der Berufung von Aleksandr Shcherbina nicht statt, milderte aber das Urteil ab: Der Gläubige wird nicht 3, sondern 2 Jahre in einer Kolonie des allgemeinen Regimes verbringen. Aleksandr beharrt auf seiner Unschuld und hat das Recht, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Am 29. April 2020 wurde eine Hausdurchsuchung in Aleksandr durchgeführt, woraufhin er als Zeuge im Fall Ivshin verhört wurde. Und im November desselben Jahres eröffnete O. I. Komissarow, ein Ermittler des FSB-Direktorats für die Region Krasnodar, ein Strafverfahren gegen Schtscherbina selbst und beschuldigte ihn des Extremismus, weil er sich mit Glaubensbrüdern getroffen und über die Bibel gesprochen hatte. Am 2. Dezember 2020 wurde eine vorbeugende Maßnahme für den Gläubigen in Form eines Anerkenntnisses gewählt, das Land nicht zu verlassen, und am 6. April 2021 verurteilte ihn der Richter des Bezirksgerichts Abinsk in der Region Krasnodar, Sergej Michin, zu 3 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung wurde Alexander in Gewahrsam genommen und später in die Kolonie Nr. 9 in der Stadt Chadyschenksk gebracht.

Aleksandr Shcherbina wurde sogar beschuldigt, von dem Recht Gebrauch gemacht zu haben, das jedem Bürger der Russischen Föderation garantiert ist – Artikel 28 der Verfassung. Alle seine Aktivitäten waren ausschließlich religiöser Natur, aber das Gericht setzte Aleksandr mit gefährlichen Kriminellen – Extremisten – gleich.

Einige Monate zuvor waren zwei weitere Zivilisten des Dorfes Kholmskaja wegen "Extremismus" verurteilt worden: der 63-jährige Alexander Iwschin zu 7,5 Jahren Haft und der 47-jährige Oleg Danilow zu 3 Jahren Gefängnis. Insgesamt werden in der Region 16 Gläubige strafrechtlich verfolgt.

Russische und ausländische Führer und Organisationen verurteilen einstimmig die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland. Einer von ihnen ist Heiner Bielefeldt, Professor an der Universität Erlangen-Nürnberg. In seinem Interview sagte er folgendes: "Wenn wir über die Gesetzgebung zum Extremismus sprechen, sind sich alle einig, dass es wichtig ist, extremistische Tendenzen zu bekämpfen, aber der Begriff 'Extremismus' bleibt völlig verschwommen, was eine Art Zugang für die Behörden schafft, ein Schlupfloch, eine Ausrede, um das zu tun, was sie tun. Und Jehovas Zeugen sind der perfekte Sündenbock. "

Der Fall Schtscherbina in Kholmskaja

Fallbeispiel
Im Frühjahr 2020 wurde Aleksandr Shcherbina durchsucht und als Zeuge in einem Strafverfahren gegen seinen Glaubensgenossen Alexander Iwschin vorgeladen. Sechs Monate später eröffnete der FSB-Ermittler Komissarow ein Strafverfahren wegen “Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation” gegen Schtscherbina selbst. Polizeibeamte zeichneten heimlich Gespräche über die Bibel auf Video auf und betrachteten solche Gespräche als Fortsetzung der Aktivitäten der verbotenen Organisation. Im Dezember wurde Aleksandr erneut durchsucht. Im April 2021 verurteilte das Bezirksgericht Abinsk den Gläubigen zu 3 Jahren Gefängnis. Richter Im Juni 2021 wandelte die Berufung die Strafe in 2 Jahre Gefängnis um. Der Gläubige legte Kassationsbeschwerde gegen das Urteil ein, die jedoch vom Gericht abgewiesen wurde. Am 22. Februar 2023 wurde Schtscherbina nach Verbüßung seiner Hauptstrafe freigelassen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Territorium Krasnodar
Siedlung:
Kholmskaja
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007030001000147
Eingeleitet:
12. November 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Direktion FSB für die Region Krasnodar
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-84/2021
Gericht:
Абинский районный суд Краснодарского края
Richter:
Сергей Михин
Fallbeispiel