Vladimir Filippov am Tag der Berufung. Wladiwostok, 14. Mai 2021

Vladimir Filippov am Tag der Berufung. Wladiwostok, 14. Mai 2021

Vladimir Filippov am Tag der Berufung. Wladiwostok, 14. Mai 2021

Ungerechte Urteile

Berufungsgericht in Wladiwostok bestätigt Schuldspruch gegen den 77-jährigen Zeugen Jehovas Wladimir Filippow

Primorje-Territorium

Am 14. Mai 2021 bestätigte das Gericht der Region Primorje in Wladiwostok das Urteil gegen Wladimir Filippow wegen seines Glaubens. Das Gericht betrachtete das friedliche Bekenntnis zur Religion der Zeugen Jehovas als Tätigkeit einer verbotenen juristischen Person. Das Gericht hob jedoch die Anordnung zur Vernichtung von Beweismitteln auf.

Das Urteil wurde von einer Jury gefällt, die sich aus Tatjana Medwedewa, Swetlana Nikolina und Tatjana Schtscherbak zusammensetzte, und trat in Kraft. Der Gläubige beharrt immer noch auf seiner Unschuld. Er hat das Recht, gegen das Urteil sowohl in der Kassation als auch in internationalen Instanzen Berufung einzulegen.

Am 15. März 2021 verurteilte die Richterin des Bezirksgerichts Nadeschdinski der Region Primorje, Diana Mersljakowa, den 77-jährigen ehemaligen Militärangehörigen zu 6 Jahren Bewährungsstrafe mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren und einer Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr. Staatsanwältin Mariya Koval forderte für Filippov 6,5 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes und 2 Jahre zusätzliche Beschränkungen, obwohl im Fall der Opfer kein wirklicher Schaden entstanden ist.

Vladimir Filippov wurde 1943 während des Zweiten Weltkriegs geboren. Sein Vater starb, bevor er geboren wurde. Nach seinem Abschluss an der Tomsker Artillerieschule diente er 27 Jahre lang in der Armee. 1995 wurde er Zeuge Jehovas, wofür er im heutigen Russland aufgrund seiner Religion diskriminiert wurde. Seit mehr als einem Jahr steht er unter Anerkennungsvertrag.

In seinem letzten Plädoyer vor dem Berufungsgericht sagte Vladimir Filippov: "Ist Ihnen aufgefallen, dass die Bibel uns lehrt, nur Gutes zu tun? Deshalb gibt es in meinem Fall weder ein Opfer noch ein Opfer ... Ich habe mich nie an extremistischen Affären beteiligt, habe keinen Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen gezeigt und zeige dies auch nicht. Extremismus ist unvereinbar mit meinen religiösen Überzeugungen als Zeuge Jehovas ... Mich der Beteiligung an extremistischen Aktivitäten zu beschuldigen, ist ein grober Fehler der Ermittlungen, eine bewusste Verzerrung von Tatsachen, um die Religion der Zeugen Jehovas zu diffamieren. Wir sind dafür bekannt, dass wir uns bemühen, ehrlich und friedlich zu sein und den Rat der Bibel in allen Bereichen unseres Lebens so genau wie möglich zu befolgen."

2 Jahre und 9 Monate lang führte die Untersuchung operative Maßnahmen in Bezug auf den Gläubigen durch. Insbesondere erhielten sie eine Audioaufnahme eines Gesprächs über die Bibel mit einem gewissen B.N. Ulyankin, in dem ein geistiges Interesse zum Ausdruck kam. Zu diesem Fall wurde eine psychologische, linguistische und religiöse Untersuchung durchgeführt, die von Nadeschda Oleschkewitsch, außerordentliche Professorin am Lehrstuhl für Philosophie und Rechtspsychologie der Staatlichen Universität für Wirtschaft und Dienstleistung Wladiwostok, vorbereitet wurde. Sie fand im Internet einen Artikel mit voreingenommenen Informationen über Jehovas Zeugen und zog auf dieser Grundlage eine Schlussfolgerung über die "Feindseligkeit" der Religion des Gläubigen gegenüber dem Staat. Gleichzeitig legte der Sachverständige keine Beweise für konkrete feindliche Handlungen oder Straftaten vor.

Von 2018 bis 2020 wurden 3 Durchsuchungen in der Wohnung von Vladimir Filippov durchgeführt. Am 19. Juli 2018 schlug ihm einer der Polizeibeamten während des Angriffs ins Gesicht. Nach etwa einem Jahr wurde er erneut durchsucht. Dann erlitt seine Frau Ljubow aufgrund von Stress eine hypertensive Krise und brauchte dringend medizinische Hilfe. Etwa sechs Monate später genehmigte das Gericht die dritte Durchsuchung in der Wohnung der Filippows, woraufhin Wladimir gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt wurde.

Der Angeklagte hielt vor Gericht fest: "Die Ermittlungen haben keine Beweise dafür erbracht, dass ich mindestens eine der Handlungen begangen habe, die in Art. 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Bekämpfung extremistischer Aktivitäten als extremistisch aufgeführt sind. Was sind extremistische Aktivitäten? Dabei handelt es sich ausschließlich um eine illegale Aktivität. Aber zu Gott zu beten ist kein Verstoß gegen das Gesetz. Das Erlernen biblischer Lehren ist kein Verstoß gegen das Gesetz. Mit anderen Menschen zu sprechen, die bereit sind, über spirituelle Themen zu sprechen, ist kein Verstoß gegen das Gesetz."

Die Religionswissenschaftlerin Olga Averina präsentierte ein Gutachten, unter anderem zu den Themen, die bei der liturgischen Versammlung am 18. November 2017 diskutiert wurden (Güte, Ehrlichkeit und moralische Reinheit). Sie wies auf die Eingebungen der Gläubigen hin, eifrig die Bibel zu studieren und Gott zu dienen.

Insgesamt wurden in der Region Primorje bereits 20 Strafverfahren gegen 36 Zeugen Jehovas, darunter 20 Frauen, eingeleitet. Die älteste von ihnen, Jelena Saischtschuk, ist 87 Jahre alt. Einige von ihnen befinden sich bereits seit vier Jahren im Anerkennungsvertrag.

Am 23. Juli 2020 erklärte die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) alarmiert: "Wir haben mehr als einmal von der russischen Delegation im Ständigen Rat gehört, dass Jehovas Zeugen ihren Glauben bekennen und weiterhin frei ausüben können. Wir sehen jedoch zahlreiche Berichte über Durchsuchungen, Verhaftungen und strafrechtliche Ermittlungen gegen Zeugen Jehovas. Dies steht in krassem Gegensatz zu den Erklärungen der russischen Delegation. [...] Alle Menschen, einschließlich der Zeugen Jehovas, müssen in der Lage sein, ihre Rechte friedlich auszuüben, einschließlich des Rechts auf Religionsfreiheit, friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung ohne Diskriminierung, wie es durch die Verfassung der Russischen Föderation, die OSZE-Verpflichtungen Russlands und das Völkerrecht garantiert wird."

Der Fall Filippov in Razdolnoye

Fallbeispiel
In dem kleinen fernöstlichen Dorf Rasdolnoje standen plötzlich mehrere Rentner im Rampenlicht des Untersuchungskomitees, weil sie sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekennen. Im Jahr 2017 sprach der damals 74-jährige Wladimir Filippow, ein ehemaliger Berufsmilitär, mit einem gewissen B.N. Uljankin, der ein Interesse an der Bibel zeigte, über seinen Glauben. Seitdem wurde der Gläubige unter Beobachtung gestellt, dreimal durchsucht (auch ohne Gerichtsbeschluss) und sogar geschlagen. Aufgrund des Stresses erlitt Wladimirs Frau Anfälle von Bluthochdruck. Im Mai 2020 wurde der Fall an das Gericht verwiesen, im Dezember erreichten die Verhandlungen ihren Ziel: Die Staatsanwaltschaft empfahl dem Gericht, den Rentner zu 6,5 Jahren Haft zu verurteilen. Am 15. März 2021 verurteilte die Richterin des Bezirksgerichts Nadeschdinski des Territoriums Primorskij, Diana Merzlyakova, den Gläubigen zu 6 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren und einer Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr. Das Bezirksgericht Primorsky bestätigte das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Primorje-Territorium
Siedlung:
Razdolnoye
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge beging er "aktive Handlungen organisatorischer Art ... ausgedrückt in der Einberufung von Versammlungen, der Organisation religiöser Reden und Gottesdienste ... Verbreitung von Literatur mit extremistischem Inhalt, Durchführung von Predigttätigkeiten"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902050015000037
Eingeleitet:
1. Juli 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Primorje
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-7/2021 (1-130/2020)
Gericht:
Nadezhdinskiy District Court, Primorskiy Territory
Fallbeispiel
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