Auf dem Foto: Tatyana Zagulina

Auf dem Foto: Tatyana Zagulina

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Strafverfahren

Ein Staatsanwalt aus Birobidschan forderte eine vierjährige Haftstrafe für Tatjana Zagulina, weil sie den Glauben der Zeugen Jehovas praktiziert habe

Jüdisches Autonomiegebiet

Am 22. März 2021 forderte der Staatsanwalt während einer Debatte im Bezirksgericht Birobidschan der Jüdischen Autonomen Region, dass Tatjana Zagulina, eine 36-jährige Mutter eines minderjährigen Kindes, zu 4 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes und 2 Jahren Freiheitsbeschränkung verurteilt wird, weil sie mit ihren Glaubensbrüdern die Bibel gelesen hat. Am 31. März wird das Gericht ein Urteil verkünden.

Gegen die Modedesignerin und Maniküremeisterin Tatjana Zagulina, die ihrem Mann Dmitri folgte, wurde wegen ihres Glaubens an Jehova Gott ermittelt. Im Februar 2020 eröffnete der forensische Ermittler des FSB, D. Yankin, ein Strafverfahren gegen die Gläubige und ihre Glaubensbrüder und beschuldigte sie des Extremismus.

Während des Prozesses, der seit August 2020 andauert, wurde die Widersprüchlichkeit der Anklage deutlich. Einer der Zeugen erkannte den Gläubigen nicht; Ein anderer gab ihr eine positive Charakterisierung. Eine Polizistin, die als Zeugin vor Gericht geladen wurde, gab an, keine extremistischen Rufe von dem Gläubigen gehört zu haben.

Bis heute sind 23 Gläubige in der Region Opfer unbegründeter Strafverfolgungen wegen des Glaubens der Zeugen Jehovas geworden. 9 von ihnen wurden bereits verurteilt.

Die russische und ausländische Öffentlichkeit verurteilt die Verfolgung von Gläubigen in Russland. Im Januar 2021 ordnete Präsident Putin bei einem Treffen mit dem Menschenrechtsrat erneut an, dass sich der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation mit Verstößen gegen die Gesetzgebung zur Religionsfreiheit befassen solle .

Der Fall Zagulina in Birobidschan

Fallbeispiel
Gegen die Modedesignerin und Maniküremeisterin Tatyana Zagulina, die ihrem Ehemann Dmitry folgte, wurde wegen ihres Glaubens an Jehova Gott ermittelt. Im Februar 2020 eröffnete der forensische Ermittler des FSB, Dmitri Jankin, ein Strafverfahren gegen Tatjana und andere gesetzestreue Einwohner von Birobidschan und beschuldigte sie des Extremismus. Im August 2020 ging der Fall vor Gericht. Während des Prozesses äußerte sich eine der Zeuginnen der Anklage positiv über das Verhalten der Gläubigen, eine andere konnte den Angeklagten nicht erkennen, und die Polizistin Zvereva gab an, dass sie keine extremistischen Anrufe von Zagulina gehört habe. Im April 2021 verurteilte das Gericht in Birobidschan Zagulina zu 2 Jahren und 6 Monaten auf Bewährung und 2 Jahren Freiheitsbeschränkung. Im September 2021 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil, und im Mai 2022 bestätigte es das Kassationsgericht. Im November 2022 löschte das Gericht das Strafregister des Gläubigen und hob das Urteil auf.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007990001000004
Eingeleitet:
6. Februar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Investigativabteilung des FSB-Direktorats Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-42/2021 (1-460/2020)
Gericht:
Birobidzhanskiy District Court of the Jewish Autonomous Region
Richter:
Yuliya Tsykina
Fallbeispiel
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