Auf dem Foto: Tatyana Zagulina
Ein Staatsanwalt aus Birobidschan forderte eine vierjährige Haftstrafe für Tatjana Zagulina, weil sie den Glauben der Zeugen Jehovas praktiziert habe
Jüdisches AutonomiegebietAm 22. März 2021 forderte der Staatsanwalt während einer Debatte im Bezirksgericht Birobidschan der Jüdischen Autonomen Region, dass Tatjana Zagulina, eine 36-jährige Mutter eines minderjährigen Kindes, zu 4 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes und 2 Jahren Freiheitsbeschränkung verurteilt wird, weil sie mit ihren Glaubensbrüdern die Bibel gelesen hat. Am 31. März wird das Gericht ein Urteil verkünden.
Gegen die Modedesignerin und Maniküremeisterin Tatjana Zagulina, die ihrem Mann Dmitri folgte, wurde wegen ihres Glaubens an Jehova Gott ermittelt. Im Februar 2020 eröffnete der forensische Ermittler des FSB, D. Yankin, ein Strafverfahren gegen die Gläubige und ihre Glaubensbrüder und beschuldigte sie des Extremismus.
Während des Prozesses, der seit August 2020 andauert, wurde die Widersprüchlichkeit der Anklage deutlich. Einer der Zeugen erkannte den Gläubigen nicht; Ein anderer gab ihr eine positive Charakterisierung. Eine Polizistin, die als Zeugin vor Gericht geladen wurde, gab an, keine extremistischen Rufe von dem Gläubigen gehört zu haben.
Bis heute sind 23 Gläubige in der Region Opfer unbegründeter Strafverfolgungen wegen des Glaubens der Zeugen Jehovas geworden. 9 von ihnen wurden bereits verurteilt.
Die russische und ausländische Öffentlichkeit verurteilt die Verfolgung von Gläubigen in Russland. Im Januar 2021 ordnete Präsident Putin bei einem Treffen mit dem Menschenrechtsrat erneut an, dass sich der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation mit Verstößen gegen die Gesetzgebung zur Religionsfreiheit befassen solle .