Auf dem Foto: Svetlana Monis mit ihrem Mann Alam Aliyev. Birobidschan, 15. Februar 2021

Ungerechte Urteile

Eine Strafe für den 67. Zeugen Jehovas. Ein Gericht in Birobidschan verurteilte Svetlana Monis zu einer Geldstrafe, weil sie an Gott glaubte

Jüdisches Autonomiegebiet

Vladimir Mikhalyov, Richter am Bezirksgericht der Stadt Birobidschan (Jüdische Autonome Region), befand Svetlana Monis am 15. Februar 2021 für schuldig, an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation teilgenommen zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gläubige beharrt auf ihrer völligen Unschuld.

Swetlana stand 495 Tage lang unter Hausarrest. Trotz ihrer fortschreitenden Kurzsichtigkeit von klein auf wurde Svetlana Fremdsprachenlehrerin. In letzter Zeit kümmert sie sich um ihre betagte Großmutter, die allein lebt.

Die Verfolgung von Svetlana Monis begann ein Jahr und 4 Monate, nachdem ein Strafverfahren gegen ihren Ehemann Alam Aliyev eingeleitet worden war. Dies geschah nach der berüchtigten Großoperation mit dem Codenamen "Tag des Jüngsten Gerichts", an der 150 Sicherheitskräfte beteiligt waren.

Das Verfahren wurde am 26. September 2019 eingeleitet. Swetlana gehörte zu den Gläubigen, gegen die der FSB-Ermittler D. S. Yankin mindestens 12 Strafverfahren wegen Extremismus eröffnete. Der Kriminalfall Swetlana Monis wurde von der Abteilung des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands im Jüdischen Autonomen Gebiet untersucht. Der Ermittler D. S. Yankin untersuchte den Fall 5 Monate lang. Der Fall wurde am 3. März 2020 vor Gericht gebracht; Die Anhörungen dauerten mit Unterbrechungen mehr als 11 Monate.

Dies ist die 6. Verurteilung von Jehovas Zeugen in der Region und die 67. Verurteilung im ganzen Land.

Dreizehn Strafverfahren gegen Gläubige befinden sich in verschiedenen Stadien der Prüfung vor dem Bezirksgericht Birobidschan.

Gemäß Artikel 28 der russischen Verfassung hat jeder das Recht, "religiöse und andere Überzeugungen frei zu wählen, zu haben, zu verbreiten und in Übereinstimmung mit ihnen zu handeln. Dieses Recht gilt für Gläubige aller Ansichten und Glaubensrichtungen, auch für Zeugen Jehovas. Kein Gericht in Russland hat jemals die Religion oder den Glauben der Zeugen Jehovas als kriminell anerkannt. Eine solche Entscheidung ist diskriminierend und verfassungswidrig. Offensichtlich ist es unmöglich, Menschen, Ideen, Überzeugungen, Gedanken und Gefühle zu verbieten.

Die Weltgemeinschaft, insbesondere Vertreter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, verurteilt unmissverständlich die religiöse Unterdrückung der Zeugen Jehovas in Russland. Sie bekräftigen, dass "Jehovas Zeugen in der Lage sein sollten, ihre Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung sowie des Rechts auf freie Meinungsäußerung, ohne Diskriminierung friedlich wahrzunehmen.

Der Fall Monis in Birobidschan

Fallbeispiel
Im September 2019 wurde ein Strafverfahren gegen die Fremdsprachenlehrerin Svetlana Monis eingeleitet. Ein Jahr zuvor hatte ein Ermittler ihren Ehemann Alam Aliyev während einer massiven FSB-Spezialoperation in Birobidschan festgenommen. Monis wurde zusammen mit anderen Gläubigen beschuldigt, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen zu haben. Mehr als 16 Monate lang wurde der Gläubige anerkannt, nicht zu gehen. Im Februar 2021 verhängte das Gericht eine Geldstrafe gegen sie. Doch drei Monate später verschärfte die Berufung das Strafmaß und verhängte eine 2,5-jährige Bewährungsstrafe gegen den Gläubigen. Im Dezember 2021 verwies das Kassationsgericht den Fall zurück in die Berufungsinstanz, das wiederum das Urteil aufhob und den Fall zur erneuten Verhandlung zurückgab. Die Folge war eine Bewährungsstrafe von 2,5 Jahren. Im Jahr 2023 bestätigte die dritte Beschwerde diese Entscheidung, später ließ die Kassationsbehörde sie unverändert.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge war sie "direkt an ... die Lehren der Zeugen Jehovas zu verbreiten ... durch die Verbesserung der Fähigkeiten des Predigens und anderer religiöser Tätigkeiten" (aus dem Dekret über die Vorführung als Angeklagter)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907990001000016
Eingeleitet:
26. September 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Direktion des FSB der Russischen Föderation für das Jüdische Autonome Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-297/2022
Gericht:
Биробиджанский районный суд ЕАО
Richter:
Юлия Цыкина
Fallbeispiel