Auf dem Foto: Julia Kaganowitsch. Birobidschan, 16. Februar 2021

Ungerechte Urteile

Eine weitere Verurteilung für einen Zeugen Jehovas in Birobidschan. Ein Gericht verhängte eine Geldstrafe gegen Julia Kaganowitsch, weil sie an Gott glaubte

Jüdisches Autonomiegebiet

Am 16. Februar 2021 befand Richter Vladimir Mikhalev vom Bezirksgericht Birobidschan Yulyia Kaganovich, 54, gemäß Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation für schuldig. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 10.000 Rubel mit fünf Monatsraten verurteilt. Der Staatsanwalt empfahl vier Jahre Haft in einer Strafkolonie plus zwei Jahre Haftbeschränkungen und beantragte, sie im Gerichtssaal in Gewahrsam zu nehmen.

Julia Kaganowitsch war die 68. Zeugin Jehovas in Russland, die wegen ihres Glaubens verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden. Es gibt keine Opfer in dem Fall. Die Gläubige beharrt auf ihrer völligen Unschuld.

Yulyia Kaganovich ist ein kreativer Mensch und von Beruf Ingenieurin. Zusammen mit ihrem Mann zog sie ihren Sohn groß, der wie Yulyia Musiker war. In ihrem Leben hat Yulyia viele Schocks erlebt: Verlust geliebter Menschen, Verrat, Gewalt. Dies wirkte sich auf ihren schlechten Gesundheitszustand aus. Dank der Bibel konnte sie alle Prüfungen überwinden und einen Sinn in ihrem Leben finden. Aber jetzt wird sie unter einem "extremistischen" Artikel wegen ihrer friedlichen Gespräche über spirituelle Themen strafrechtlich verfolgt.

Die Verfolgung von Yulyia Kaganovich begann fast eineinhalb Jahre nach der berüchtigten Großoperation mit dem Codenamen "Tag des Jüngsten Gerichts", an der 150 Sicherheitskräfte beteiligt waren.

Das Verfahren gegen Yulyia Kaganovich wurde am 10. Oktober 2019 eingeleitet. Sie wurde von der Ermittlungsabteilung des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands in der Jüdischen Autonomen Region untersucht. Die Verfahren gegen mindestens 21 Gläubige, darunter Yulyia Kaganovich, wurden von demselben Ermittler – D. Yankin – geführt. Der Fall von Julyja Kaganowitsch wurde etwa fünf Monate lang untersucht. Sie konnte Birobidschan fast 1,5 Jahre lang nicht verlassen, weil sie eine Verpflichtung unterschreiben musste, nicht zu gehen.

Am 3. März 2020 ging der Fall an das Bezirksgericht Birobidschan der EAD. Die erste Anhörung fand erst neun Monate später, am 24. Dezember 2020, statt. Die Anhörung wurde aufgrund ihres Gesundheitszustands, der Coronavirus-Pandemie oder der Erkrankung des Richters mehrfach verschoben. Das Strafverfahren gegen Julyja Kaganowitsch wurde vom selben Richter geprüft wie die Fälle gegen Jelena Reino-Tschernysowa, Swetlana Monis und Larisa Artamonowa. Zuvor waren in der Jüdischen Autonomen Region bereits 6 Urteile gegen friedliche Gläubige ergangen, die von ihrem verfassungsmäßigen Recht auf Religionsfreiheit Gebrauch machten. Zu ihnen gehören Jewgeni Golik, Anastassija Sytschewa und Artur Lokhvitsky.

Die Anklage stützte sich auf Tonaufnahmen von Telefongesprächen und andere Materialien, die nichts mit dem Angeklagten zu tun hatten. So präsentierte die Staatsanwaltschaft Gespräche von Gläubigen über spirituelle Themen, Diskussionen über Arbeitszeiten und Freizeitaktivitäten als Beweise für die Beteiligung des Angeklagten an extremistischen Aktivitäten.

Russische und internationale Rechtsgelehrte verurteilen einstimmig das Vorgehen der Behörden gegen Jehovas Zeugen in der Russischen Föderation. So machten Menschenrechtsaktivisten der internationalen Gesellschaft "Memorial " auf die Unvereinbarkeit der Verfolgung von Zeugen Jehovas mit dem gesunden Menschenverstand aufmerksam: "Es ist absurd, wenn Zeugen Jehovas, die unter den sowjetischen Behörden verurteilt wurden, nach dem Bundesgesetz über die Rehabilitierung (1991) als Opfer politischer Repression anerkannt werden – und gleichzeitig als amtierende Zeugen Jehovas ins Gefängnis geschickt werden."

Fall Kaganowitsch in Birobidschan

Fallbeispiel
Im Oktober 2019 eröffnete der FSB ein Strafverfahren gegen Julia Kaganowitsch, eine Bewohnerin von Birobidschan, und warf ihr Extremismus vor. Im April 2020 begann der Richter des Bezirksgerichts Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets, Wladimir Michalew, mit der Prüfung des Falles. Als Beweismittel legte die Staatsanwaltschaft Material vor, das nichts mit dem Angeklagten zu tun hatte. Dennoch verurteilte das Gericht Julia im Februar 2021 zu einer Geldstrafe von 10.000 Rubel. Im Mai 2021 verschärfte das Berufungsgericht auf Antrag des Staatsanwalts Anton Vyalkov das Strafmaß und verurteilte den Gläubigen zu 2,5 Jahren Freiheitsstrafe mit Freiheitsbeschränkung für 1 Jahr. Der Kassationshof bestätigte diese Entscheidung. Im Juli 2022 hob die Richterin des Bezirksgerichts Birobidschan, Natalja Scheremetjewa, die Bewährungsstrafe von Julia Kaganowitsch auf und löschte ihr Vorstrafenregister.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hat sie "vorsätzliche Handlungen im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme und Fortsetzung der Aktivitäten der örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas in Birobidschan begangen" (aus einem Strafverfahren)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907990001000017
Eingeleitet:
10. Oktober 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Direktion des FSB der Russischen Föderation für das Jüdische Autonome Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-22/2021 (1-176/2020)
Gericht:
Биробиджанский районный суд ЕАО
Richter:
Владимир Михалев
Fallbeispiel