Foto: Konstantin Bazhenov im Besuchsraum des Gefängnisses während des Besuchs eines Anwalts. Dimitrovgrad. 27. Februar 2020

Ungerechte Urteile

Das Gericht ließ Konstantin Bazhenov, der wegen seines Glaubens verurteilt worden war, im Gefängnis, obwohl er die Voraussetzungen für eine Freilassung erfüllte

Gebiet Saratow,   Gebiet Uljanowsk

Am 28. Oktober weigerte sich der Richter des Stadtgerichts Dimitroffgrad, Dmitri Russki, die Strafe des Zeugen Jehovas, Konstantin Baschenow, der zu 3,5 Jahren Kolonie verurteilt worden war, zu mildern und den Teil der nicht verbüßten Strafe durch eine Geldstrafe zu ersetzen. Gegen diese Entscheidung wird die Verteidigung Berufung einlegen.

"Leider haben Konstantin und ich bis zu einem gewissen Grad mit einer solchen Entscheidung gerechnet", sagte Irina Bazhenova, Konstantins Ehefrau, nach dem Prozess und deutete damit an, dass Gerichte unter den Bedingungen der Repressionen gegen russische Zeugen Jehovas das vorbildliche Verhalten von Gläubigen in Haftanstalten leicht ignorieren können.

Laut Yaroslav Sivulsky, einem Vertreter der Europäischen Vereinigung der Zeugen Jehovas, war der Grund für die Ablehnung des Gerichts die Tatsache, dass der Gläubige als "eine Person, die wegen extremistischer Aktivitäten verurteilt wurde", in der Präventivakte aufgeführt ist. "Alle Zeugen Jehovas, die wegen Glaubens verurteilt wurden, erhalten automatisch diesen Status, der sie absichtlich in eine verletzliche Position bringt. Trotz der positiven Charakterisierung durch die Kolonie unterstützten die Justizvollzugsanstalt und der Staatsanwalt den Antrag auf Freilassung des Gläubigen aus unklaren Gründen nicht", sagte Sivulsky.

Bis heute hat Konstantin Bazhenov vier Fünftel oder mehr als 80 Prozent der vom Gericht verhängten Strafe verbüßt. Außerdem, wie der Anwalt des Gläubigen am Vorabend des Prozesses sagte : "Konstantin ... hat verschiedene Auszeichnungen, verhält sich respektvoll und korrekt gegenüber dem Personal des Strafvollzugs, ist nicht im Konflikt, ist ein vorbildlicher Familienmensch".

Konstantin Baschenow, 45, befindet sich seit Februar 2020 in der Strafkolonie Dimitrovgrad. Im September 2019 befand ein Gericht Konstantin und fünf seiner Glaubensbrüder des Extremismus für schuldig, weil sie ihre friedlichen religiösen Überzeugungen nicht aufgegeben hatten.

Fall Bazhenov und andere in Saratow

Fallbeispiel
Im September 2019 schickte Richter Dmitry Larin sofort 6 Einwohner Saratows zu einer Haftstrafe von 2 bis 3,5 Jahren, nur weil sie die Bibel gelesen, Lieder gesungen und gebetet hatten. Seit 2017 überwachen Sicherheitskräfte verdeckt Gläubige. Im Sommer 2018 wurden ihre Wohnungen durchsucht und verbotene Literatur platziert. Während die Ermittlungen im Gange waren, mussten sie sich in eine Untersuchungshaftanstalt begeben, unter Hausarrest und unter Anerkennung, die sie nicht verlassen durften. Ein Jahr später wurden die Gläubigen trotz des Fehlens von Opfern in diesem Fall für schuldig befunden. Bei ihrer Ankunft in der Orenburger Kolonie wurden 5 von 6 verurteilten Gläubigen von den Mitarbeitern der Anstalt geschlagen. Mahammadiev wurde ins Krankenhaus eingeliefert, der Rest wurde für eine Weile in eine Strafzelle gebracht. Die politischen Gefangenen von Saratow haben im Gefängnis verschiedene Berufe gemeistert. Im Mai 2020 wurde Mahammadiev und Bazhenov die russische Staatsbürgerschaft entzogen und nach ihrer Freilassung aus Russland abgeschoben. Alle 6 Gläubigen haben ihre Strafe bereits verbüßt. Im September 2022 wies das Kassationsgericht die Klage ab, das Urteil und das Berufungsurteil blieben unverändert.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Saratow
Siedlung:
Saratow
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11807630001000037
Eingeleitet:
9. Juni 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Direktion des FSB Russlands für das Gebiet Saratow
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-333/2019
Fallbeispiel