Illustratives Foto

Illustratives Foto

Illustratives Foto

Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

In den Regionen Rostow und Kursk fanden mindestens 12 Durchsuchungen statt. Vier Gläubige wurden wegen religiöser Ansichten in die Haftanstalt gebracht

Kursk Region,   Gebiet Rostow

Am 8. August 2020 wurden mindestens 12 lokale Gläubige in den Städten Gukovo, Kamensk-Shakhtinsky, Rostow am Don und Kursk durchsucht. Am nächsten Tag wurden der 51-jährige Oleg Shidlovsky, der 40-jährige Evgeny Razumov, der 39-jährige Alexei Gorely und der 30-jährige Nikita Moiseyev in die Untersuchungshaftanstalt gebracht.

Aktualisierung. Am 12. August nahmen Sicherheitskräfte den 53-jährigen Wladimir Popow in der Stadt Zwerevo fest. Nach vorläufigen Informationen wurde er in eine Zweigstelle einer der Strafverfolgungsbehörden in Rostow am Don gebracht.

Die Razzien fanden im Rahmen eines Strafverfahrens statt, das am 7. August von einem leitenden Ermittler der Ermittlungsabteilung in besonders wichtigen Fällen der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Rostow, W.W. Pjatizki, in Bezug auf 6 Gläubige eingeleitet wurde: Nikita Moissejew, Alexej Görely, Evgeny Razumov, Alexei Dyadkin, Oleg Shidlovsky und Vladimir Popov. Sie werden verdächtigt, extremistische Aktivitäten zu organisieren (Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches). Der Untersuchung zufolge besteht die Schuld der Gläubigen darin, dass sie Versammlungen von Gläubigen einberufen, gebetet und Lieder zu Gott Jehova gesungen haben. Nach Angaben mehrerer Strafverfolgungsbeamter hatte ein FSB-Agent während der Durchsuchungen Gläubige lange Zeit beobachtet.

Am Tag nach der Einleitung des Strafverfahrens begannen die Razzien. Die meisten von ihnen fanden bei den Gläubigen der Einwohner von Gukow statt. Beamte des FSB und des Ermittlungskomitees drangen am frühen Morgen in zivile Häuser ein. In einem der Fälle stellten sich die Strafverfolgungsbehörden als Mitarbeiter der Wasserversorgungsorganisation vor. Mobile Geräte, Computerfestplatten, Flash-Laufwerke und persönliche Aufzeichnungen wurden von Gläubigen sowie von einigen Verwandten, die ihre religiösen Ansichten nicht teilen, beschlagnahmt.

Im Rahmen dieses Strafverfahrens wurden auch Durchsuchungen bei Alexei Gorely in Rostow am Don, bei Nikita Moissejew in Kamensk-Schachtinski und bei Olga Dyadkina, die in Kursk lebt, durchgeführt.

Infolgedessen wurden Oleg Shidlovsky, ein Sportlehrer an der Schule, Evgeny Razumov, ein Bohrer, Alexey Gorely, ein Buchhalter, und Nikita Moiseyev, ein Bauarbeiter und Vorarbeiter für die Reparatur von Haushaltsgeräten, festgenommen und in die vorübergehende Haftanstalt Rostow am Don gebracht. Am 9. August schickte das Leninski-Bezirksgericht alle vier für einen Monat und 29 Tage bis zum 6. Oktober 2020 in Haft.

Fall Moissejew und andere in Gukowo

Fallbeispiel
Im August 2020 führten Ermittlungsbeamte Hausdurchsuchungen in den Wohnungen von Bewohnern der Stadt Gukowo durch. Die Ermittlungsbehörde leitete ein Strafverfahren gegen Alexei Djadkin, Wladimir Popow, Jewgeni Rasumow, Alexei Gorely, Nikita Moissejew und Oleg Schidlow­ski ein. Den friedlichen Gläubigen wurde vorgeworfen, die Tätigkeit einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Seit August 2020 befanden sie sich im Untersuchungsgefängnis. Wie später bekannt wurde, hatte ein eingeschleuster FSB-Agent sie überwacht. Im November 2021 kam der Fall vor Gericht. Religionswissenschaftler bestätigten, dass die Männer ausschließlich wegen ihrer friedlichen religiösen Betätigung angeklagt wurden. Im September 2022 verurteilte das Gericht Gorely und Schidlow­ski zu 6,5 Jahren und die übrigen Gläubigen zu jeweils 7 Jahren Straflager des allgemeinen Regimes. Berufung und Kassation bestätigten dieses Urteil. Im November 2025 wurden Schidlow­ski und Gorely entlassen, im Mai 2026 Moissejew, Rasumow und Popow, und im Juni 2026 Alexei Djadkin.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Rostow
Siedlung:
Gukowo
Woran besteht der Verdacht?:
Nach Ansicht der Ermittlungsbehörde „beriefen sie Versammlungen von Mitgläubigen ein, beteten und sangen Lieder für Gott Jehova“.
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002600001000874
Eingeleitet:
7. August 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Ermittlungsbehörde des Innenministeriums und des Ermittlungsausschusses Russlands für die Region Rostow
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-20/2022 (1-710/2021)
Gericht:
Гуковский городской суд Ростовской области
Richter:
Наталья Батура
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang