Der Oberste Gerichtshof von Karatschai-Tscherkessien ließ seine Entscheidung, Albert Batchajew unter Hausarrest zu stellen , unverändert, erlaubte aber zweistündige Spaziergänge innerhalb von 500 Metern
Der Oberste Gerichtshof von Karatschai-Tscherkessien ließ seine Entscheidung, Albert Batchajew unter Hausarrest zu stellen , unverändert, erlaubte aber zweistündige Spaziergänge innerhalb von 500 Metern