Foto: Dennis Christensen während einer der Gerichtsverhandlungen
Vier Tage nach seiner Entlassung aus der Sonderstrafzelle schickte die Gefängnisleitung Dennis Christensen wieder zurück in die Sonderstrafzelle
Gebiet Orjol, Kursk RegionNach Christensens Entlassung aus der Strafzelle (SHIZO), in der er 15 Tage lang wegen ungerechtfertigter Anschuldigungen inhaftiert war, brachte ihn die Verwaltung der Kolonie wieder dorthin. Der Grund war die Weigerung des Gläubigen, dort zu arbeiten, was seiner Gesundheit schadet. Der Druck auf ihn nahm nach der Gerichtsentscheidung, seine Strafe zu mildern, zu.
Das zweite Mal wurde Christensen am 15. Juli 2020 ins SHIZO geschickt. Die Kolonieverwaltung lud Ärzte ein, die mit dem Strafvollzug zusammenarbeiten. Sie untersuchten Christensen und kamen zu dem Schluss, dass er mit Pausen zum Ausruhen und Turnen arbeiten konnte. Zuvor war ein unabhängiger Arzt zu dem Schluss gekommen, dass die Art der Arbeit, die in der Gefängnisnähfabrik erwartet wird, für ihn kontraindiziert war.
SHIZO ist ein Gefängnis im Gefängnis mit harten Bedingungen. Den Gefangenen war es nicht erlaubt, Lebensmittel zu kaufen, Besuche zu empfangen, Telefonanrufe zu tätigen oder Pakete oder Päckchen entgegenzunehmen. Obwohl die Gefangenen im SHIZO laut Gesetz das Recht haben, einen Geistlichen einzuladen, hat Dennis Christensen diese Möglichkeit nicht, da Jehovas Zeugen in Russland nicht offiziell registriert sind.
Das erste Mal wurde Dennis Christensen für 10 Tage ins SHIZO gebracht, was um weitere 5 Tage verlängert wurde. Wenn er noch einmal bestraft wird, kann die Kolonie ihn als "böswilligen Verletzer" anerkennen und ihn für bis zu sechs Monate in eine kammerartige Einrichtung ( EPKT ) schicken. In diesem Fall kann die gesamte Haftstrafe von Christensen verlängert werden.
Die Verteidigung versucht, gegen die Strafentscheidungen der Strafkolonie Berufung einzulegen. Das Bezirksgericht Lgov gab der Klage wegen Rechtswidrigkeit der 1. Bestrafung jedoch nicht statt, weshalb sich Christensen 15 Tage lang in der Strafkolonie befand. Richterin Tatiana Ignatieva verwies auf mehrere formale, unbegründete Gründe und lehnte die Klage ab. So forderte sie beispielsweise, dass Dokumente ins Dänische übersetzt werden müssten, obwohl dies nicht erforderlich sei, da Christensen selbst der Kläger in diesem Fall sei. Darüber hinaus erklärte sie, dass die Klage von eigenen Entscheidungen der Gefängnisverwaltung begleitet werden sollte, was grundsätzlich nicht möglich ist, da es sich bei einer davon um eine mündliche Rüge handelt und die zweite Kolonie dem Gefangenen nicht übergibt und ihn oder sie nur innerhalb eines Monats auf Antrag eines Anwalts übermitteln kann. In der Zwischenzeit hatte der Richter der Verteidigung bis zum 24. Juli Zeit gegeben, Dokumente zu beschaffen und ins Dänische zu übersetzen.
Im Juni 2020 ersetzte das Bezirksgericht Lgov mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft den Antrag von Dennis Christensen auf Strafmilderung durch eine hohe Geldstrafe. Buchstäblich zwei Tage später änderte die Staatsanwaltschaft ihre Position und legte bei einem höheren Gericht Berufung gegen die Kronzeugenregelung ein. Die Angestellten der Kolonie verfassten ihrerseits noch am selben Tag zwei Berichte über Christensens Verletzung der Gefängnisregeln und schickten ihn am nächsten Tag an SHIZO.
Trotz aller Schwierigkeiten ist Dennis Christensen nach wie vor positiv gestimmt.