Dennis und Irina Christensen. Das Foto wurde vor der Festnahme aufgenommen

Ungerechte Urteile

Das Gericht ordnete die Freilassung von Dennis Christensen, einem Zeugen Jehovas aus Dänemark, an. Wegen seines Glaubens blieb er 1128 Tage im Gefängnis

Gebiet Orjol,   Kursk Region

Am 23. Juni 2020 um 19:50 Uhr ersetzte das Bezirksgericht Lgov den Antrag von Dennis Christensen auf Strafmilderung durch eine Geldstrafe von 400.000 Rubel. Ein Zeuge Jehovas, der wegen Glaubens verurteilt wurde, wird nach Inkrafttreten des Gerichtsurteils freigelassen.

An der Anhörung nahmen dänische Diplomaten teil. Niemand sonst, auch nicht Dennis' Frau Irina, durfte das Gebäude betreten. Christensen selbst nahm per Video an der Anhörung teil.

Dennis Christensen wurde am 25. Mai 2017 verhaftet und im Februar 2019 zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Gericht hielt es für extremistisch, dass sich der Gläubige weiterhin mit seinen Glaubensbrüdern zu religiösen Zusammenkünften versammelte und sie vor dem Gottesdienst willkommen hieß. Es gab jedoch keine Opfer von Christensens "Verbrechen". Bis heute ist der Gläubige tatsächlich seit etwa 3 Jahren und 1 Monat hinter Gittern . Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nach dem Gesetz ein Tag in der Untersuchungshaftanstalt 1,5 Tagen in der Kolonie des allgemeinen Regimes entspricht, hat Christensen jedoch mehr als 4 Jahre der vom Gericht festgesetzten Haftstrafe verbüßt.

"Vom Augenblick seiner Verhaftung an hat sich Christensen respektvoll und korrekt gegenüber den Mitarbeitern der Ermittlungs- und Gerichtsabteilung, der Untersuchungshaftanstalt und den Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt Nr. 3 verhalten. Er organisierte selbstständig kostenlose Englischkurse für Gefangene und pflegt freundschaftliche Beziehungen zu anderen Verurteilten", erklärte Christensens Anwalt Galina Petlitsa die Gründe für die Strafmilderung für den Gläubigen.

Justizvollzugsanstalt Nr. 3 in Lgov
Justizvollzugsanstalt Nr. 3 in Lgov

Der Anwalt beschrieb die Fehler der Gerichte, die Christensen ins Gefängnis brachten. Wie in einem Berufungsurteil des Obersten Gerichtshofs vom 18. Oktober 2016 festgestellt wurde, in dem die Auflösung der örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas "Orjol" bestätigt wurde, werden Gläubige in Russland "nicht der Möglichkeit beraubt, ihre eigene religiöse Anbetung auszuüben. Im Gegensatz dazu interpretierten die Gerichte Christensens Privatreligion als Fortsetzung einer verbotenen juristischen Person.

"Richterin Galina Petlitsa hat eine faire Entscheidung getroffen. Das ist ein mutiger und ehrlicher Akt, der in letzter Zeit nicht oft von den Richtern entschieden wird, die die Fälle der Zeugen Jehovas verhandeln", sagte der Vertreter der Europäischen Vereinigung der Zeugen Jehovas, Jaroslaw Sivulski.

Die Bestrafung eines Gläubigen zu ersetzen, bedeute für Christensen die Möglichkeit, ohne zusätzliche Einschränkungen freizukommen, abgesehen von der Verpflichtung, die Geldstrafe zu zahlen, sagte Christensens Anwalt.

Derzeit befinden sich 10 Sträflinge in russischen Kolonien wegen des Glaubens der Zeugen Jehovas, während weitere 24 Personen inhaftiert sind. Insgesamt 353 Personen, die die Ansichten der Zeugen Jehovas vertreten, werden wegen ihres christlichen Glaubens des Extremismus bezichtigt. Die religiöse Verfolgung geht weiter, obwohl die russische Regierung und Wladimir Putin versichert haben, dass es keinen Grund gibt, Jehovas Zeugen zu verfolgen.

Fall Christensen in Orjol

Fallbeispiel
Dennis Christensen ist der erste Zeuge Jehovas im heutigen Russland, der nur wegen seines Glaubens inhaftiert wurde. Er wurde im Mai 2017 verhaftet. Der FSB beschuldigte den Gläubigen, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation auf der Grundlage der Aussage eines geheimen Zeugen, des Theologen Oleg Kurdjumow von einer örtlichen Universität, organisiert zu haben, der heimliche Audio- und Videoaufzeichnungen von Gesprächen mit Christensen über den Glauben aufbewahrte. Es gibt keine extremistischen Äußerungen oder Opfer in dem Fall. Im Jahr 2019 verurteilte das Gericht Christensen zu 6 Jahren Gefängnis. Der Gläubige saß in der Kolonie Lgov ein. Er forderte wiederholt die Ersetzung eines Teils der nicht verbüßten Strafe durch eine Geldstrafe. Zum ersten Mal gab das Gericht dem Antrag statt, aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen diese Entscheidung ein, und die Gefängnisverwaltung warf den Gläubigen aufgrund erfundener Anschuldigungen in eine Strafzelle. Christensen erkrankte an Krankheiten, die ihn daran hinderten, im Gefängnis zu arbeiten. Am 24. Mai 2022 wurde der Gläubige nach Verbüßung seiner Strafe freigelassen und sofort in sein Heimatland Dänemark abgeschoben.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Orjol
Siedlung:
Orjol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit den anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichts über die Auflösung der örtlichen Organisation der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11707540001500164
Eingeleitet:
23. Mai 2017
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB der Russischen Föderation in der Region Orjol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-37/1
[i18n] Рассмотрено судом первой инстанции:
Железнодорожный районный суд г. Орла
Richter:
Алексей Николаевич Руднев
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Орловский областной суд
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Льговский райсуд Курской области
Fallbeispiel